Geschäftsübergabe
Clever die Firma an den Nachwuchs übergeben

Damit bei der Geschäftsübergabe an Sohn oder Tochter möglichst wenig Geld an den Fiskus fließt, sollten sich Firmenchefs rechtzeitig Gedanken über das richtige Übergabemodell machen. Die drei wichtigsten Modelle, kompakt erklärt - mit praktischen Beispielen.

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Im Betrieb das Ruder aus der Hand zu geben, ist für viele Chefs ein schmerzhafter Prozess. Auch wenn es oft konfliktreich ist, wünschen sich die meisten Mittelständler den Sohn oder die Tochter als Nachfolger. Wichtig ist, mit kühlem Kopf zu planen. impulse zeigt anhand dreier Beispiele, wie Unternehmer rechnen müssen.

Das Schenkungsmodell: Firma weiterreichen – ohne Gegenleistung

Ausgangspunkt aller Gestaltungsüberlegungen sind die steuerlichen Freibeträge. Denn die gelten sowohl bei der Erbschaft als auch bei einer Schenkung. Und bei Letzterer gelten sie sogar alle zehn Jahre neu. Wer als Unternehmer also frühzeitig damit anfängt, im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge sein Vermögen auf die nachfolgende Generation zu übertragen, lässt das Finanzamt leer ausgehen. So können Eltern jedem ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei zuwenden – pro Elternteil und alle zehn Jahre. Schöne Vorteile gibt es aber auch, wenn die Eltern die Firma dem Kind auf einen Schlag weiterreichen.

So rechnet es sich bei der Steuer

Für die Unternehmerfamilie gibt es bei der Firmennachfolge Rabatte von bis zu 100 Prozent. Eine solche Steuerfreiheit ist freilich nicht zum Nulltarif erhältlich – und auch nicht ganz risikolos. Sie ist vor allem an das Wohlverhalten des Nachfolgers gebunden: Er hat die Qual der Wahl und muss sich von vornherein zwischen den Alternativen 85 Prozent und 100 Prozent entscheiden. Das heißt konkret: Die Erbschaftsteuer wird um 85 Prozent reduziert, wenn der Erbe die Firma mit praktisch unverändertem Personalbestand fünf Jahre fortführt (genauer: Es müssen 400 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der vergangenen fünf Jahre auch in den nächsten fünf Jahren erreicht werden). Außerdem darf das sogenannte Verwaltungsvermögen (etwa vermietete Immobilien, Aktien, Wertpapiere) höchstens 50 Prozent des Unternehmenswerts ausmachen.

Die strengen Voraussetzungen entfallen jedoch für Firmenchefs, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben. Die volle Steuerfreiheit (100 Prozent) gibt es, wenn der Nachfolger die Firma mit mindestens dem gleichen Personalbestand und mit höchstens zehn Prozent Verwaltungsvermögen sieben Jahre lang fortführt. Der Erbe muss sich im Nachfolgefall verbindlich zwischen dem Fünfjahres- und dem Siebenjahresmodell entscheiden. Ein späterer Wechsel zwischen diesen Optionen ist nicht mehr möglich. Die 100-Prozent-Variante ist dadurch mit sehr hohen Risiken behaftet: Der Nachfolger sollte sich sicher sein, dass er für die Firma einen langfristigen Wachstumskurs steuern kann.

Praxisbeispiel

In dem Rechenbeispiel hat der Firmenchef schon seit Jahren mehr Geld aus der Firma entnommen, als die Firma verbraucht hat. Der überschießende Betrag diente einzig und allein der Altersversorgung. Mit 63 Jahren zieht sich der Senior aus dem Unternehmen zurück und überträgt sämtliche Aktiva und Passiva auf seinen Sohn. Da die Firma in einem schwierigen Marktumfeld agiert, vereinbart die Familie, dass für die Schenkungsteuer die 85-Prozent-Variante greifen soll. Der Sohn hat als leitender Angestellter seines Vaters ein ordentliches Gehalt bekommen und einen hohen fünfstelligen Betrag zur Seite gelegt.

Was die Firma wert ist (Angaben in Euro)
Gewinn 300.000
Abschlag für Steuern (30%) 90.000
Betriebsergebnis 210.000
Multipliziert mit 12,33
Unternehmenswert 2.589.300

Weil der Sohn die Firma unbelastet bekommt, ist der Unternehmenswert ohne Abschläge der Schenkungsteuer zu unterwerfen.

Was die Schenkung kostet (Angaben in Euro)
Unternehmenswert 2.589.300
Freibetrag 400.000
Zu versteuern 2.189.300
Steuer (19%) 415.967
Sofort fällig (15%) 62.395
Gestundet (85)% 353.572

Das Nießbrauchmodell: Firma übertragen – aber noch nicht ganz

Wollen die Eltern alle Steuervergünstigungen retten und dennoch das Sagen über ihr verschenktes Eigentum behalten, knüpfen sie an die Übertragung des Betriebs an Kind oder Enkel den Vorbehalt des Nießbrauchs. Das bedeutet, dass der Nachwuchs zwar formal Eigentümer wird, es bestimmen aber weiterhin die Senioren. Sie kassieren nach wie vor den Gewinn aus dem übertragenen Unternehmen – komplett oder nur zum Teil, je nach Gestaltung.

So rechnet es sich bei der Steuer

Welche Steuerbeträge Eltern und Nachfolger zu zahlen haben, hängt vom Wert der Firma und dem Alter des Firmenchefs ab. Ausgangspunkt der Wertermittlung ist der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Geschäftsjahre. Minus des Wertes des Nießbrauchs. Der errechnet sich aus einem festen Faktor von 1/18,6 (laut Bewertungsgesetz) und einem jährlich aktualisierten Kapitalisierungsfaktor (Vervielfältiger), der sich aus der amtlichen Sterbetafel ergibt. Beispiele:

Alter in Jahren Faktor Männer Faktor Frauen
55 13,78 14,759
58 13,09 14,154
60 12,59 13,706
62 12,063 13,223
65 11,208 12,418
68 10,282 11,513

Quelle: Bundesfinanzministerium

Praxisbeispiel

Ein Unternehmer gibt seine Firma unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an seinen Sohn weiter. Der Firmenchef ist zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt. In den letzten drei Jahren hat er einen durchschnittlichen Gewinn von 300.000 Euro erzielt. Dieser Wert wird für die Errechnung des amtlichen Unternehmenswerts mit 12,33 multipliziert (den Faktor gibt die Finanzverwaltung vor). Von diesem Firmenwert wird der Nießbrauch abgezogen. Der Rest ist steuerpflichtig.

Was die Firma wert ist (Angaben in Euro)
Gewinn 300.000
Abschlag für Steuern (30%) 90.000
Betriebsergebnis 210.000
Multipliziert mit 12,33
Unternehmenswert 2.589.300
Was der Nießbrauch wert ist (Angaben in Euro)
Unternehmenswert 2.589.300
Geteilt durch Faktor 18,6 139.210
Mal Altersmultiplikator 12,59
Nießbrauchwert 1.752.650

Der Wert des Nießbrauchs wird vom Unternehmenswert abgezogen. Es verbleibt ein steuerpflichtiger Erwerb durch den Junior von 836 650 Euro. Abzüglich des persönlichen Freibetrags für den Sohn von 400.000 Euro sind 436.650 Euro der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Deshalb wählt die Familie die Option 85 Prozent. Heißt: Nur 15 Prozent der Steuer sind sofort fällig. Die restlichen 85 Prozent stundet der Fiskus erst einmal und erlässt sie schließlich ganz. Dafür muss der Nachfolger die Firma mit praktisch unverändertem Personalbestand fünf Jahre fortführen (genauer: 400 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre auch in den nächsten fünf Jahren erreichen).

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Nießbrauch mit Stundung (Angaben in Euro)
Unternehmenswert 2.589.300
– Nießbrauchwert 1.752.650
Bereicherung 836.650
– Freibetrag 400.000
Zu versteuern 436.650
Steuer (15%) 65.498
Sofort fällig (15%) 9.825
Gestundet (85%) 55.673

Das Rentenmodell: Firma abgeben – gegen monatliche Zahlungen

Vater oder Mutter übertragen den Betrieb an ein Kind. Weil ihr Vermögen weitgehend in dem Unternehmen steckt, brauchen sie eine finanzielle Absicherung für das Alter. Deshalb vereinbaren sie eine feste monatliche Rente. Meist ist die abänderbar für  unvorhergesehene Situationen. Das Rentenmodell passt vor allem dann, wenn sich die Alten weitgehend aus dem Betrieb zurückziehen und die Junioren das Sagen haben.

So rechnet es sich bei der Steuer

Zu berücksichtigen sind die Besonderheiten sowohl bei der Einkommen- als auch der Erbschaftsteuer.

Einkommensteuer: Die Senioren müssen ihre empfangenen Renten der Einkommensteuer unterwerfen. Dabei profitieren sie von einem Altersentlastungsbetrag, dessen Höhe abhängig ist vom Alter. Der Nachfolger zieht die überwiesenen Renten als Sonderausgabe steuersparend ab. Das ist für die Unternehmerfamilie insgesamt vorteilhaft, wenn der in der Firma aktive Junior ein höheres Einkommen bezieht als der Ruheständler. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine GmbH, funktioniert der Steuerdreh allerdings nur dann, wenn die Familie mindestens 50 Prozent der Anteile hält. Und der Senior außerdem zu seiner aktiven Zeit als Geschäftsführer tätig war.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Für die Weitergabe der kompletten Firma oder von Firmenanteilen zählt für die Steuer deren tatsächlicher Wert. Allerdings jeweils gemindert um den Barwert der Renten. Bei vielen kleineren und mittelständischen Unternehmen, die nicht sehr ertragsstark sind, fällt daher keine Schenkungsteuer an. Zumal die Familie von 400.000 Euro Freibetrag profitiert. Bei der Übergabe ertragsstarker Unternehmen lässt sich die Steuer außerdem durch Fortführung des Betriebs drastisch senken.

Fallbeispiel

Der Firmenchef überträgt den Betrieb an seinem 60. Geburtstag an seine Tochter. Er vereinbart mit der Juniorin, dass er für die Firmenübergabe 10.000 Euro monatlich als Rente bekommt. Er hat bislang jährlich 300.000 Euro an Gewinn verbucht. Dieser Wert wird für die Errechnung des amtlichen Unternehmenswerts mit 12,33 multipliziert (diesen Faktor legt die Finanzverwaltung jährlich neu fest). Von diesem Firmenwert wird der Wert der Rente abgezogen. Der Rest ist steuerpflichtig.

Was die Firma wert ist (Angaben in Euro)
Gewinn 300.000
Abschlag für Steuer (30%) 90.000
Betriebsergebnis 210.000
Multipliziert mit 12,33
Unternehmenswert 2.589.300
Was die Rente wert ist (Angaben in Euro)
Jahresrente 120.000
Multiplikator laut Sterbetafel 12,59
Rentenwert 1.510.800

Nur die Differenz zwischen Unternehmens- und Rentenwert ist steuerpflichtig. Davon sind 15 Prozent sofort fällig. Der Rest wird fünf Jahre gestundet und später erlassen, wenn die Firma mit praktisch dem gleichen Personalbestand fortgeführt wurde.

3. Rente mit Stundung (Angaben in Euro)
Unternehmenswert 2.589.300
– Rentenwert 1.510.800
Bereicherung 1.078.500
– Freibetrag 400.000
Zu versteuern 678.500
Steuer (19%) 128.915
Sofort fällig (15%) 19.337
Gestundet (85%) 109.578
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Im Betrieb das Ruder aus der Hand zu geben, ist für viele Chefs ein schmerzhafter Prozess. Auch wenn es oft konfliktreich ist, wünschen sich die meisten Mittelständler den Sohn oder die Tochter als Nachfolger. Wichtig ist, mit kühlem Kopf zu planen. impulse zeigt anhand dreier Beispiele, wie Unternehmer rechnen müssen. Das Schenkungsmodell: Firma weiterreichen - ohne Gegenleistung Ausgangspunkt aller Gestaltungsüberlegungen sind die steuerlichen Freibeträge. Denn die gelten sowohl bei der Erbschaft als auch bei einer Schenkung. Und bei Letzterer gelten sie sogar alle zehn Jahre neu. Wer als Unternehmer also frühzeitig damit anfängt, im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge sein Vermögen auf die nachfolgende Generation zu übertragen, lässt das Finanzamt leer ausgehen. So können Eltern jedem ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei zuwenden – pro Elternteil und alle zehn Jahre. Schöne Vorteile gibt es aber auch, wenn die Eltern die Firma dem Kind auf einen Schlag weiterreichen. So rechnet es sich bei der Steuer Für die Unternehmerfamilie gibt es bei der Firmennachfolge Rabatte von bis zu 100 Prozent. Eine solche Steuerfreiheit ist freilich nicht zum Nulltarif erhältlich – und auch nicht ganz risikolos. Sie ist vor allem an das Wohlverhalten des Nachfolgers gebunden: Er hat die Qual der Wahl und muss sich von vornherein zwischen den Alternativen 85 Prozent und 100 Prozent entscheiden. Das heißt konkret: Die Erbschaftsteuer wird um 85 Prozent reduziert, wenn der Erbe die Firma mit praktisch unverändertem Personalbestand fünf Jahre fortführt (genauer: Es müssen 400 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der vergangenen fünf Jahre auch in den nächsten fünf Jahren erreicht werden). Außerdem darf das sogenannte Verwaltungsvermögen (etwa vermietete Immobilien, Aktien, Wertpapiere) höchstens 50 Prozent des Unternehmenswerts ausmachen. Die strengen Voraussetzungen entfallen jedoch für Firmenchefs, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben. Die volle Steuerfreiheit (100 Prozent) gibt es, wenn der Nachfolger die Firma mit mindestens dem gleichen Personalbestand und mit höchstens zehn Prozent Verwaltungsvermögen sieben Jahre lang fortführt. Der Erbe muss sich im Nachfolgefall verbindlich zwischen dem Fünfjahres- und dem Siebenjahresmodell entscheiden. Ein späterer Wechsel zwischen diesen Optionen ist nicht mehr möglich. Die 100-Prozent-Variante ist dadurch mit sehr hohen Risiken behaftet: Der Nachfolger sollte sich sicher sein, dass er für die Firma einen langfristigen Wachstumskurs steuern kann. Praxisbeispiel In dem Rechenbeispiel hat der Firmenchef schon seit Jahren mehr Geld aus der Firma entnommen, als die Firma verbraucht hat. Der überschießende Betrag diente einzig und allein der Altersversorgung. Mit 63 Jahren zieht sich der Senior aus dem Unternehmen zurück und überträgt sämtliche Aktiva und Passiva auf seinen Sohn. Da die Firma in einem schwierigen Marktumfeld agiert, vereinbart die Familie, dass für die Schenkungsteuer die 85-Prozent-Variante greifen soll. Der Sohn hat als leitender Angestellter seines Vaters ein ordentliches Gehalt bekommen und einen hohen fünfstelligen Betrag zur Seite gelegt. Was die Firma wert ist (Angaben in Euro) Gewinn 300.000 Abschlag für Steuern (30%) 90.000 Betriebsergebnis 210.000 Multipliziert mit 12,33 Unternehmenswert 2.589.300 Weil der Sohn die Firma unbelastet bekommt, ist der Unternehmenswert ohne Abschläge der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Was die Schenkung kostet (Angaben in Euro) Unternehmenswert 2.589.300 Freibetrag 400.000 Zu versteuern 2.189.300 Steuer (19%) 415.967 Sofort fällig (15%) 62.395 Gestundet (85)% 353.572 Das Nießbrauchmodell: Firma übertragen - aber noch nicht ganz Wollen die Eltern alle Steuervergünstigungen retten und dennoch das Sagen über ihr verschenktes Eigentum behalten, knüpfen sie an die Übertragung des Betriebs an Kind oder Enkel den Vorbehalt des Nießbrauchs. Das bedeutet, dass der Nachwuchs zwar formal Eigentümer wird, es bestimmen aber weiterhin die Senioren. Sie kassieren nach wie vor den Gewinn aus dem übertragenen Unternehmen – komplett oder nur zum Teil, je nach Gestaltung. So rechnet es sich bei der Steuer Welche Steuerbeträge Eltern und Nachfolger zu zahlen haben, hängt vom Wert der Firma und dem Alter des Firmenchefs ab. Ausgangspunkt der Wertermittlung ist der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Geschäftsjahre. Minus des Wertes des Nießbrauchs. Der errechnet sich aus einem festen Faktor von 1/18,6 (laut Bewertungsgesetz) und einem jährlich aktualisierten Kapitalisierungsfaktor (Vervielfältiger), der sich aus der amtlichen Sterbetafel ergibt. Beispiele: Alter in Jahren Faktor Männer Faktor Frauen 55 13,78 14,759 58 13,09 14,154 60 12,59 13,706 62 12,063 13,223 65 11,208 12,418 68 10,282 11,513 Quelle: Bundesfinanzministerium Praxisbeispiel Ein Unternehmer gibt seine Firma unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an seinen Sohn weiter. Der Firmenchef ist zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt. In den letzten drei Jahren hat er einen durchschnittlichen Gewinn von 300.000 Euro erzielt. Dieser Wert wird für die Errechnung des amtlichen Unternehmenswerts mit 12,33 multipliziert (den Faktor gibt die Finanzverwaltung vor). Von diesem Firmenwert wird der Nießbrauch abgezogen. Der Rest ist steuerpflichtig. Was die Firma wert ist (Angaben in Euro) Gewinn 300.000 Abschlag für Steuern (30%) 90.000 Betriebsergebnis 210.000 Multipliziert mit 12,33 Unternehmenswert 2.589.300 Was der Nießbrauch wert ist (Angaben in Euro) Unternehmenswert 2.589.300 Geteilt durch Faktor 18,6 139.210 Mal Altersmultiplikator 12,59 Nießbrauchwert 1.752.650 Der Wert des Nießbrauchs wird vom Unternehmenswert abgezogen. Es verbleibt ein steuerpflichtiger Erwerb durch den Junior von 836 650 Euro. Abzüglich des persönlichen Freibetrags für den Sohn von 400.000 Euro sind 436.650 Euro der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Deshalb wählt die Familie die Option 85 Prozent. Heißt: Nur 15 Prozent der Steuer sind sofort fällig. Die restlichen 85 Prozent stundet der Fiskus erst einmal und erlässt sie schließlich ganz. Dafür muss der Nachfolger die Firma mit praktisch unverändertem Personalbestand fünf Jahre fortführen (genauer: 400 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre auch in den nächsten fünf Jahren erreichen). Nießbrauch mit Stundung (Angaben in Euro) Unternehmenswert 2.589.300 - Nießbrauchwert 1.752.650 Bereicherung 836.650 - Freibetrag 400.000 Zu versteuern 436.650 Steuer (15%) 65.498 Sofort fällig (15%) 9.825 Gestundet (85%) 55.673 Das Rentenmodell: Firma abgeben - gegen monatliche Zahlungen Vater oder Mutter übertragen den Betrieb an ein Kind. Weil ihr Vermögen weitgehend in dem Unternehmen steckt, brauchen sie eine finanzielle Absicherung für das Alter. Deshalb vereinbaren sie eine feste monatliche Rente. Meist ist die abänderbar für  unvorhergesehene Situationen. Das Rentenmodell passt vor allem dann, wenn sich die Alten weitgehend aus dem Betrieb zurückziehen und die Junioren das Sagen haben. So rechnet es sich bei der Steuer Zu berücksichtigen sind die Besonderheiten sowohl bei der Einkommen- als auch der Erbschaftsteuer. Einkommensteuer: Die Senioren müssen ihre empfangenen Renten der Einkommensteuer unterwerfen. Dabei profitieren sie von einem Altersentlastungsbetrag, dessen Höhe abhängig ist vom Alter. Der Nachfolger zieht die überwiesenen Renten als Sonderausgabe steuersparend ab. Das ist für die Unternehmerfamilie insgesamt vorteilhaft, wenn der in der Firma aktive Junior ein höheres Einkommen bezieht als der Ruheständler. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine GmbH, funktioniert der Steuerdreh allerdings nur dann, wenn die Familie mindestens 50 Prozent der Anteile hält. Und der Senior außerdem zu seiner aktiven Zeit als Geschäftsführer tätig war. Erbschaft- und Schenkungsteuer: Für die Weitergabe der kompletten Firma oder von Firmenanteilen zählt für die Steuer deren tatsächlicher Wert. Allerdings jeweils gemindert um den Barwert der Renten. Bei vielen kleineren und mittelständischen Unternehmen, die nicht sehr ertragsstark sind, fällt daher keine Schenkungsteuer an. Zumal die Familie von 400.000 Euro Freibetrag profitiert. Bei der Übergabe ertragsstarker Unternehmen lässt sich die Steuer außerdem durch Fortführung des Betriebs drastisch senken. [mehr-zum-thema] Fallbeispiel Der Firmenchef überträgt den Betrieb an seinem 60. Geburtstag an seine Tochter. Er vereinbart mit der Juniorin, dass er für die Firmenübergabe 10.000 Euro monatlich als Rente bekommt. Er hat bislang jährlich 300.000 Euro an Gewinn verbucht. Dieser Wert wird für die Errechnung des amtlichen Unternehmenswerts mit 12,33 multipliziert (diesen Faktor legt die Finanzverwaltung jährlich neu fest). Von diesem Firmenwert wird der Wert der Rente abgezogen. Der Rest ist steuerpflichtig. Was die Firma wert ist (Angaben in Euro) Gewinn 300.000 Abschlag für Steuer (30%) 90.000 Betriebsergebnis 210.000 Multipliziert mit 12,33 Unternehmenswert 2.589.300 Was die Rente wert ist (Angaben in Euro) Jahresrente 120.000 Multiplikator laut Sterbetafel 12,59 Rentenwert 1.510.800 Nur die Differenz zwischen Unternehmens- und Rentenwert ist steuerpflichtig. Davon sind 15 Prozent sofort fällig. Der Rest wird fünf Jahre gestundet und später erlassen, wenn die Firma mit praktisch dem gleichen Personalbestand fortgeführt wurde. 3. Rente mit Stundung (Angaben in Euro) Unternehmenswert 2.589.300 - Rentenwert 1.510.800 Bereicherung 1.078.500 - Freibetrag 400.000 Zu versteuern 678.500 Steuer (19%) 128.915 Sofort fällig (15%) 19.337 Gestundet (85%) 109.578
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