• Wie Sie Wohn-Riester am besten einsetzen

    Der Staat unterstützt die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung mit Zulagen und Steuervorteilen. Wir erklären, wie Wohn-Riester funktioniert.

    Auf den ersten Blick verblüffen die Zahlen:
    Während die Riester-Rentenversicherung
    unter heftiger Kritik leidet, erlebt staatlich
    gefördertes Wohn-Riester – auch Eigenheimrente
    genannt – wahre Höhenflüge. Nach den neuesten
    Daten des Bundesarbeitsministeriums haben im
    dritten Quartal 2012 rund 55 000 Kunden neue
    Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen. Das sind rund
    70 Prozent des gesamten Riester-Neugeschäfts.

    Doch die boomende Nachfrage wundert Fachleute
    keineswegs. “Wohn-Riester ist erheblich charmanter
    als andere Riester-Formen”, sagt Axel Kleinlein,
    Vorstandsvorsitzender des Bundes der
    Versicherten. Er ist ein scharfer Kritiker der Riester-
    Rentenversicherungen, da die Anbieter seiner Meinung
    nach mit zu hohen Lebenserwartungen kalkulieren
    und den Kunden dann zu geringe Renten
    auszahlen. Zwar gibt es die Riester-Rente auch als
    Banksparplan oder Investmentfondsvertrag. Doch
    ein Teil des Kapitals wandert im Alter auch hier in
    eine Versicherung, damit eine lebenslange Rente
    gewährleistet ist. “Wohn-Riester ist die einzige Möglichkeit,
    nicht am Ende wieder einen Versicherer
    als Vertragspartner zu haben”, so Kleinlein.

    Von den 15,6 Millionen staatlich geförderten Riester-Verträgen
    entfallen zwar erst 962.000 auf die Eigenheimrente.
    Doch diese Vertragsform holt schnell auf.

    Bei dieser Riester-Form gibt es keine Rentenzahlungen.
    Stattdessen unterstützt der Staat mit
    Zulagen und Steuervorteilen den Bau oder Kauf
    eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung
    sowie den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen. Und künftig
    sollen Kunden Wohn-Riester-Verträge auch für den
    behindertengerechten oder barrierefreien Umbau
    der eigenen vier Wände nutzen können. Ein entsprechendes
    Gesetz ist in Arbeit. “Wer plant, ein
    Haus zu kaufen oder zu bauen, sollte Wohn-Riester
    auf jeden Fall prüfen”, sagt Ralf Scherfling von der
    Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dank
    der staatlichen Förderung könnten Bauherren die
    Gesamtkosten der Finanzierung um mehrere Tausend
    Euro senken.

    Voraussetzungen für die staatlichen Zulagen

    Zu den Fakten: Bei Wohn-Riester erhalten
    Häuslebauer
    eine Grundzulage von 154 Euro im
    Jahr. Die können sie in Sparverträge für die eigene
    Immobilie investieren oder zur Darlehenstilgung
    verwenden. Zusätzlich gibt es für jedes Kind
    185 Euro Zulage, für nach 2008 geborenen Nach-
    wuchs sogar 300 Euro. Um die Zulagen in voller
    Höhe zu erhalten, müssen Kunden jährlich mindestens
    vier Prozent ihres Einkommens, maximal
    2100 Euro, für Wohn-Riester aufwenden. Die Zulagen
    werden dabei eingerechnet. Einzahlungen
    oder Tilgungsleistungen können sie zudem steuerlich
    via Sonderausgabenabzug geltend machen.

    Produkte und Strategien zum Wohn-Riestern

    Je nachdem, in welcher Situation sich der werdende
    Hausbesitzer befindet, bieten sich unterschiedliche
    Produkte und Strategien zum Wohn-
    Riestern an: Wer Angebote sucht, wird vor allem
    bei Bausparkassen wie Schwäbisch Hall, Wüstenrot
    oder BHW fündig. Kunden, die erst in einigen Jahren
    ein Haus bauen oder kaufen wollen, wird in der
    Regel ein Riester-geförderter Bausparvertrag angeboten.
    Hier spart der Kunde die vereinbarte Bausparsumme
    über mehrere Jahre bis zu einem gewissen
    vertraglich festgelegten Prozentsatz an. Auf
    seine Einzahlungen erhält er Guthabenzinsen. Die
    Differenz zwischen angespartem Betrag und Bausparsumme
    gewährt die Bausparkasse als Darlehen,
    sodass der Kunde bei Zuteilung über die volle
    Summe verfügen kann. Riester-Zulagen gibt es
    dabei in der Spar- sowie in der Darlehensphase. Bei
    Bausparverträgen sind die Guthabenzinsen äußerst
    mager. Dafür gilt der bei Vertragsabschluss festgelegte
    Darlehenszins für die gesamte Vertragslaufzeit
    – auch wenn die Zinsen am Markt ansteigen.

    „Wer sich noch nicht ganz sicher ist, ob er wirklich
    später eine Immobilie haben will, sollte überlegen,
    lieber auf einen kostengünstigen Riester-
    Banksparplan auszuweichen“, rät Scherfling. So
    bleibt der Kunde flexibel: Entschließt er sich nicht
    zu bauen, kann er sich das Geld als Riester-Rente
    auszahlen lassen. Bleibt er bei seinen Bauplänen,
    kann er Kapital aus dem Vertrag entnehmen und
    als Eigenkapital für die Immobilie verwenden.

    Ein Ehepaar, 30 und 40 Jahre alt, mit zwei
    Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren,
    steht vor der Wahl, ein ungefördertes Annuitätendarlehen
    über 150 000 Euro aufzunehmen
    oder zwei Riester-Darlehen über jeweils
    75 000 Euro. Nach 15 Jahren erfolgt eine Anschlussfinanzierung.
    Überraschende Erkenntnis:
    Am Finanzierungsende hat die Familie
    mit den Wohn-Riester-Darlehen gegenüber
    dem ungeförderten Kredit 37 099 Euro
    gespart,
    die sich durch Anlage bis zum Rentenbeginn
    auf 40 400 Euro aufsummieren.
    Davon bleiben nach Besteuerung des Wohnförderkontos
    7100 Euro (Einmalbesteuerung)
    beziehungsweise 6488 Euro (ratierliche
    Besteuerung)
    als Riester-Vorteil übrig.

    Bausparkassen locken mit Kombikrediten

    Kunden, die sofort bauen wollen, können sich
    bei Riester-geförderten Darlehen oder Riester-Kombikrediten
    bedienen. Während die Angebote an
    Riester-Darlehen rar sind, haben viele v
    Kombikredite im Programm. Dabei erhält der
    Kunde ein Vorausdarlehen, für das er zwar Zinsen
    zahlt, es aber nicht tilgt. Stattdessen zahlt er in einen
    Bausparvertrag ein. Ist dieser zuteilungsreif, wird
    das Vorausdarlehen abgelöst. Danach muss der
    Kunde noch den Bausparkredit abzahlen. „Im Gegensatz
    zum Riester-Darlehen, bei dem die Zinsen
    für zehn bis 15 Jahre gelten, sind bei einem Kombikredit
    die Zinsen über die komplette Laufzeit
    festgelegt“, sagt Marcus Weismantel, Finanzierungsexperte
    bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
    Das erhöht die Planungssicherheit.

    Zulagenoptimierte und steueroptimierte Variante

    Allerdings bringt auch ein reines Riester-Darlehen
    Vorzüge, da der Kredit von Anfang an und
    nicht wie im Kombikreditmodell erst nach Jahren
    getilgt wird. „Für jeden getilgten Euro spart der
    Kunde zukünftig die teuren Darlehenszinsen“, sagt
    Scherfling. Welche Variante vorteilhafter ist, sollte
    der Bauherr vorher genau gegenrechnen. Und auch
    Hausbesitzer, die ihre Immobilie ohne Riester-
    Förderung finanziert und keine Riester-Rente abgeschlossenen
    haben, besitzen die Möglichkeit,
    Wohn-Riester zur Anschlussfinanzierung zu nutzen:
    Sie können auf ein Riester-Darlehen umsatteln,
    wenn die Zinsbindung ihres Kredits ausläuft.
    Das ist allerdings nur möglich, wenn das Haus nach
    2007 gekauft oder gebaut worden ist. Ist die Immobilie
    älter, gibt es noch ein Schlupfloch: Hausbesitzer
    können sich zu Rentenbeginn mithilfe eines
    Riester-Produkts entschulden. Der Unterschied
    zwischen einer Riester-geförderten und der
    ungeförderten Variante kann deutlich ausfallen. Vor
    allem Familien mit vielen Kindern können durch
    die hohen Zulagen die Kosten der Finanzierung
    drastisch reduzieren. „Aber auch für Singles lohnt
    sich Wohn-Riester“, sagt Weismantel. Bei gut verdienenden
    Singles fallen vor allem Steuervorteile
    ins Gewicht. „Kunden können bei Wohn-Riester
    zwei unterschiedliche Strategien verfolgen: Eine
    zulagenoptimierte und eine steueroptimierte Variante“,
    erklärt Scherfling.

    Bei der zulagenoptimierten Variante zahlen
    Häuslebauer so viel in ihren Sparvertrag ein beziehungsweise
    tilgen so viel von ihrem Darlehen, dass
    sie die maximale Zulage erhalten. Bei einem Einkommen
    von 40 000 Euro wären das vier Prozent
    oder 1600 Euro jährlich. Bei der zweiten Variante
    wird der Höchstbetrag zur Ausnutzung der maximal
    abzugsfähigen Sonderausgaben in Höhe von
    2100 Euro gezahlt. Bei der Steuererklärung vergleicht
    das Finanzamt den Steuervorteil durch
    Wohn-Riester mit der Höhe der erhaltenen Zulagen.
    Ist der Steuervorteil höher, wird dem Kunden
    die Differenz als Steuergutschrift erstattet. Da Singles
    nur die Grundzulage von 154 Euro erhalten,
    fällt bei ihnen dieser Vorteil höher aus als bei Familien.
    „Wenn Singles diese Steuergutschrift zur
    Darlehenstilgung nutzen, sind sie schneller schuldenfrei“,
    sagt Weismantel von Schwäbisch Hall.

    Aufgepasst bei der nachgelagerten Besteuerung

    Wer auf Wohn-Riester setzen will, sollte sich
    allerdings nicht von Zulagen und Steuervorteilen
    blenden lassen, sondern auch die nachgelagerte
    Besteuerung im Alter mit ins Kalkül ziehen. Dazu
    bildet das Finanzamt ein fiktives Konto, das sogenannte
    Wohnförderkonto. Dort landen Sparbeiträge,
    Tilgungsleistungen und Zulagen. Der Betrag
    wird derzeit mit jährlich zwei Prozent verzinst. Bei
    Rentenbeginn muss sich der Pensionär entscheiden,
    ob er das fiktive Kapital bis zum 85. Lebensjahr
    mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern
    oder seine Schuld auf einen Schlag begleicht. Dann
    gibt es 30 Prozent Rabatt.

    Welche Variante empfehlenswerter ist, hängt
    von der individuellen Situation ab. „Für einen Gutverdiener,
    der auch als Rentner den höchsten Steuersatz
    zahlen muss, kann der 30-prozentige Rabatt
    vorteilhaft sein“, sagt Scherfling. Immerhin winken
    beim Wohnförderkonto Erleichterungen. Die Bundesregierung
    will die Verzinsung von zwei auf ein
    Prozent heruntersetzen. Das mindert die Steuerschuld.
    Zudem soll der Kunde jederzeit den Restbetrag
    auf einen Schlag versteuern können.

    Vergleichen lohnt sich

    Auch wenn die Vorteile durch Wohn-Riester
    die Nachteile der nachgelagerten Besteuerung
    überwiegen,
    sollten Kunden immer einrechnen,
    dass etwas schiefgehen kann. So kann es passieren,
    dass ein Paar steuerlich mit dem Splitting-Tarif
    kalkuliert, aber ein Ehepartner zu Rentenbeginn
    stirbt. Dann könnte sich die Steuerbelastung des
    verbleibenden Partners erhöhen. „Das kann die
    ganze Kalkulation über den Haufen werfen“, sagt
    Scherfling. Kunden, die eine ungeförderte Finanzierung
    nicht stemmen können und nur mit Riester
    in den grünen Bereich kommen, sollten sich den
    Immobilienkauf noch einmal genau überlegen.
    „Wenn das auf Kante genäht ist, ist davon eher abzuraten“,
    sagt Scherfling. Nur wer einen Bau oder
    Kauf auch ohne Riester verkraften kann, sollte eine
    Wohn-Riester-Förderung prüfen. Der Vergleich mit
    einem ungeförderten Darlehen sei dabei „unverzichtbar“.

    Den Vertrag clever einsetzen

    Wer schon geriestert hat, kann das Geld
    grundsätzlich als Eigenkapital verwenden“,
    sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale
    Nordrhein-Westfalen. Momentan
    ist das aber an einige Voraussetzungen gebunden.
    „Die Entnahme ist bis zu 75 Prozent oder zu
    100 Prozent möglich“, erklärt Klaus Hötzel, Wohn-
    Riester-Experte bei Wüstenrot & Württembergische.
    Zudem müssen die Kunden entnommenes Kapital
    binnen einem Jahr in den Kauf oder Bau einer Immobilie
    investieren.

    Ein zweites Zeitfenster öffnet sich, wenn der
    Hausbesitzer in Rente geht. „Es ist auch möglich,
    Guthaben aus Riester-Sparverträgen zu Beginn der
    Auszahlungsphase zur Entschuldung von selbst
    genutztem Wohneigentum zu verwenden“, sagt
    Hötzel. Die Entnahmemöglichkeiten will der Gesetzgeber
    nun noch weiter verbessern: Kunden
    sollen auch schon vor der Rente die Möglichkeit
    haben, Geld aus ihrer Riester-Rente für die Tilgung
    eines Immobiliendarlehens zu verwenden. Zudem
    können Kunden künftig das entnommene Geld nicht
    nur zum Neukauf oder zum Bau einer Immobilie
    verwenden, sondern auch zum altersgerechten
    Umbau einer bestehenden Wohnung.

    Die Entnahmegrenzen von 75 und 100 Prozent
    sollen entfallen – sehr zum Ärger der Versicherungswirtschaft.
    Sie fürchtet, dass viele Kunden
    dann Kleinstbeträge in ihren Policen stehen lassen,
    die den Verwaltungsaufwand nicht wert sind.

    • Quelle: impulse.de
    • Copyright: BÖRSE ONLINE
http://www.impulse.de/wp-content/themes/magpress