Die Experten Dieter Lendle, Vorstand des Deutschen Derivate Instituts, und Peter Maier, Steuerexperte beim Bundesverband Investment und Asset management, standen Rede und Antwort. Sehen Sie, was die Leser wissen wollten und die Experten geantwortet haben.
Dieter Lendle: Experte für Fragen rund um das Thema Zertifikate
![]() Ausgewiesener Experte der Derivatebranche: Dieter Lendle |
Als Gründer und Geschäftsführender Vorstand des 2003 gegründeten Deutschen Derivate Instituts gilt Dieter Lendle als ausgewiesener Experte dieser Branche. Der ausgebildete Betriebswirt hat außerdem als Berater die Börse Stuttgart AG beraten, hat den Börsengang der Euwax Broker AG begleitet und war als Händler für Optionsscheine und Zertifikate bei der Citibank AG in Frankfurt und im Derivatevertrieb bei Goldman Sachs tätig.
Peter Maier: Experte für Ihre Fondsfragen
![]() Fondsexperte Peter Maier |
Als Leiter der Abteilung Steuern & Bilanzierung beim BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. in Frankfurt am Main ist Peter Maier für alle steuerlichen Fragen des Investmentwesens zuständig. Vor der Aufnahme der Tätigkeit beim BVI 2003 war der gelernte Bankkaufmann, Diplom-Finanzwirt und Steuerberater als Referent im Hessischen Ministerium der Finanzen und als Dozent insbesondere in der Steuerberaterfortbildung tätig. Seit 2002 gehört er dem festen Autorenteam des Erbschaftsteuer-Beraters an.
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Die Fragen der Leser
Sehr geehrte Herren,
wird die Abgeltungssteuer bei Fonds oder Zertifikaten ( auch Sparpläne ) automatisch abgezogen oder werden entsprechende Freistellungsaufträge bei den einzelnen Depots bzw. Konten berücksichtigt.
Vorab vielen Dank für Ihre Auskunft.
MfG
W. Trinkl
wer bisher die entsprechenden Anträge gestellt hat oder die Voraussetzungen hierfür erstmals erfüllt, kann die Abgeltungssteuer über Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge vermeiden.
WIE GENAU kann ich die Wert-Papier-Nummer 972204 (effektiv vorhanden) mit dem GRÖSST-MÖGLICHEN ERFOLG - OHNE JEDWEDEN ABZUG - verkaufen?
Vielen Dank!
MfG
Steuervermeidungsstrategien sind uns leider nicht bekannt. Wer bisher die entsprechenden Anträge gestellt hat oder die Voraussetzungen hierfür erstmals erfüllt, kann die Abgeltungssteuer über Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge -innerhalb der geltenden Grenzen- vermeiden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Steuer-Information 2006 und in unserem Informationsflyer zur Abgeltungssteuer, die im BVI-Bestellcenter zum Download zur Verfügung stehen: http://www.bvi.de/de/sonderseiten/bestellcenter/index.html.
Hallo Herr Maier,
ich zahle seit Jahren monatlich feste Beträge in unterschiedliche DWS Fonds (Top 50 Europa / Top 50 Welt), dies habe ich auch in der Zukunft vor.
Frage: Sind im Falle eines Verkaufs aller Anteile z.B. in 10 Jahren die Wertsteigerungen mit 25 % pauschal zu versteuern, oder "genießen" alle meine Anteile einen Bestandsschutz?
Vielen Dank
B. Steuck
bei Sparplänen ist jede Einzahlung als einzelne Einmalanlage zu betrachten, bei der hinsichtlich der Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen die Stichtagsregelung zu beachten ist. Folglich unterliegen alle im Rahmen des Sparvertrags vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteile der jetzigen Regelung und die Anteile, die danach erworben werden, der neuen Regelung. Für steuerliche Zwecke wird dabei unterstellt, dass die zuerst erworbenen Anteile auch zuerst als veräußert gelten (so genannte "First in first out" -Methode). Soweit Anteile als veräußert gelten, die vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen des Sparvertrags angeschafft wurden, ist der Veräußerungsgewinn (außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist) steuerfrei. Soweit Anteile als veräußert gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und unterliegt grundsätzlich dem Abgeltungssatz von 25 Prozent (außer der persönliche Steuersatz liegt unter 25 Prozent).
Sehr geehrter Herr Maier,
ich spare monatlich in verschiedene Investmentfonds. Meine Frage ist: Wäre es ab 01.01.2009 auf Grund der Abgeltungssteuer besser diese Einzahlungen über eine Fondspolice zu machen? Beziehungsweise wäre über die Fondspolice die Ablaufleistung höher?
mfg
Susanne Simon
Steuerlich werden fondsgebundene Versicherungen ab 2009 tatsächlich besser gestellt als reine Fondssparpläne, weshalb wir empfehlen, möglichst noch bis Ende 2008 in Investmentfonds zu investieren. Aufgrund versicherungsspezifischer Kosten kann aber trotz des Steuervorteils ab 2009 die Ablaufleistung der fondsgebundenen Versicherung geringer ausfallen als die des reinen Fondssparplans.
Sehr geehrte Damen und Herren,
werden künftig die Erträge aus
a) ausländischen
aa) thesaurierenden
ab) ausschüttenden
und
b) inländischen
ba) thesaurierenden
bb) ausschüttenden
Fonds unterschiedlich behandelt? Wenn ja, wie und welche Art von den oben genannten Fonds würden Sie empfehlen?
Um das Geld langfristig anzulegen werden Dachfonds angeboten oder Multi- /Superfonds.
Bei Dachfonds werden mehrfach Kosten anfallen im Dachfons und in den "Tochterfonds". Daher scheue ich diese Art von Investment.
Bei Multi- /Superfonds mit Garantie habe ich gehört dass sich diese wegen der Anlagestrategie u.U. so stark absichern müssen, dass sich diese in eine Investitionsfalle manöverieren könnten und sich dann nur wie am Geldmarkt rentieren. Welche Empfehlung geben Sie?
Beste Grüße Klaus Ertel
Die Erträge aus inländischen und ausländischen Fonds werden grundsätzlich gleich behandelt. Es gibt im Detail lediglich wirtschaftlich relativ unbedeutende Unterschiede hinsichtlich des Steuerabzugs. Die Nachsteuerrendite wird von diesen Unterschieden faktisch nicht tangiert.
Generell läßt sich auch keine Aussage dazu treffen, ob thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Sofern ein ausschüttender Fonds lediglich - was in der Praxis üblich ist - ordentliche Erträge (insb. Zinsen und Dividenden) ausschüttet, ergeben sich faktisch die gleichen steuerlichen Auswirkungen wie bei einem vollthesaurierenden Fonds.
Da die steuerlichen Unterschiede derart marginal sind, sollte bei der Auswahl der Fonds die Besteuerung nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden.
Gernerell läßt sich die Aussage treffen, dass Absicherungsstrategien stets zu Lasten der Rendite gehen. Je länger also der Anlagehorizont ist desto höher sollte die Quote von reinen Aktienfonds ohne Absicherungsstrategien ausfallen.
Wie kommt man denn am besten finanziell mit der Abgeltungssteuer klar? Ich habe DWS Fonds - Investa und Telemedia und spare monatlich. Ist es ratsam das so weiter beizubehalten oder sollte geändert werden. Andere Anlegeart oder anderer Fonds?
Anlageentscheidungen sollten nicht von steuerlichen Aspekten dominiert werden. Aktienfonds werden tendenziell schlechter gestellt als bisher, weil der größte Teil der Rendite aus Aktienfonds aus Wertsteigerungen resultiert, die künftig grundsätzlich steuerpflichtig sind. Daher ist zu empfehlen, langfristige Investments in Aktienfonds noch vor dem 1. Januar 2009 einzugehen, damit die Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht zum Tragen kommt.
Dennoch ändert sich für Investitionen, die nach dem 31. Dezember 2008 getätigt werden, die Grundaussage nicht, dass die Aktienfonds auch nach Steuern langfristig die höchsten Renditen erwarten lassen.
Was ist der Unterschied von Zinsertragsteuer (30 %) und Abgeltungsteuer (25 %). Ersetzt die eine Steuer die andere ?
Sie vermuten richtig: die Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer auf Kapitalerträge) wird durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Sie kann durch Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen vermieden werden (sofern man die Voraussetzungen erfüllt). Ab 2008 werden der bisherige Sparerfreibetrag – von derzeit 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete – und der Werbungskostenpauschbetrag für Kapitaleinkünfte in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro zusammengeführt zu einem so genannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro. Hiermit werden auch alle tatsächlich angefallenen Werbungskosten abgegolten.
Sehr geehrte Herrn,
wird bei normalen Festgeldzinsen die
25% Steuern abgezogen, und dann
noch zum persönlichen Steuersatz
erhöht?
Zb. 25% Abgeltungssteuer + 10%
zum EKST-Satz von 35% oder ist
mit 25% alles abgegolten?
MfG
Klaus Lavan
die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird von der Bank direkt von den steuerpflichtigen Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Steuerschuld abgegolten.
Sehr geehrte Herren,
wie soll den organisatorisch die 25%-ge Besteuerung von Fondssparplänen funktionieren?
Wenn mal die Spekulationsfrist von einem Jahr unberücksichtigt bleibt, wie wird denn der monatliche Sparplan berücksichtigt, wenn der gesamte Bestand zum Tag X verkauft wird? Welche Software rechnet denn, selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des jeweiligen Kaufpreises die Differenz zum aktuellen Verkaufspreis über Jahrzehnte rückwirkend aus?
Bei 2 Fondssparplänen sind das immerhin in 20 Jahren 480 Kauffälle und das bei nur zwei Fonds und einem Sparer.
Wie lange wird man denn da bis zu einer korrekten Abrechnung warten müssen?
Mit freundlichen Grüßen
J. V.
PS Bei der Veröffentlichung der Antworten sollte nicht der volle Name genannt werden.
Sofern die Investmentanteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, erfolgt die Berechnung des Veräußerungsgewinns unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben durch die depotführende Stelle, also einer Bank oder einer Kapitalanlagegesellschaft. Deren EDV-Ausstattung bereitet es keine Probleme, die notwendigen Rechenoperationen in Sekundenbruchteilen durchzuführen. Wir rechnen nicht damit, dass es aufgrund der Einführung der Abgeltungssteuer zu Verzögerungen bei der Erteilung von Wertpapierabrechnungen kommen wird.
Bei Sparplänen ist jede Einzahlung ist als einzelne Einmalanlage zu betrachten, bei der hinsichtlich der Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen die Stichtagsregelung zu beachten ist. Folglich unterliegen alle im Rahmen des Sparvertrags vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteile der jetzigen Regelung und die Anteile, die danach erworben werden, der neuen Regelung.
Aufgrund der durchschnittlich zu erwartenden Rendite eines langfristigen Aktienfonds-Sparplans bleibt diese Form der Altersvorsorge auch unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer attraktiv. Der BVI wird sich überdies dafür einsetzen, dass langfristige Aktienfonds-Sparpläne im Rahmen des Abgeltungssteuersystems ermäßigt besteuert werden. Vorbilder findet man bereits in anderen Ländern, die für Langfristanlagen besondere Freigrenzen, Freibeträge oder degressive Steuersätze vorsehen. Der BVI ist zuversichtlich, dass der Gesetzgeber mittelfristig sachgerechte Lösungen für die Besteuerung der Altersvorsorge dienender Sparverträge erarbeiten und umsetzen wird.
Für Entnahmen aus diesem -über einen Fondssparplan aufgebauten- Fondsvermögen wird für steuerliche Zwecke unterstellt, dass die zuerst erworbenen Anteile auch zuerst als veräußert gelten (so genannte "First in first out" -Methode). Soweit Anteile als veräußert gelten, die vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen des Sparvertrags angeschafft wurden, ist der Veräußerungsgewinn (außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist) steuerfrei. Soweit Anteile als veräußert gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und unterliegt grundsätzlich dem Abgeltungssatz von 25 Prozent (außer der persönliche Steuersatz liegt unter 25 Prozent).
Guten Tag,
1. müssen Pensionsfonds und Unterstützungskassen ab 2009 Abgeltungssteuer zahlen und
2. müssen GmbHs im Betriebsvermögen mit Investmentfonds zur Rückdeckung ab 2009 Abgeltungssteuer zahlen?
Herzlichen Dank.
die Einführung der Abgeltungssteuer hat für Pensionsfonds und Unterstützungskassen keine Auswirkungen.
Erträge aus Investmentfonds, die von GmbHs gehalten werden, unterliegen weiterhin dem Kapitalertragsteuerabzug. Die Kapitalertragsteuer hat jedoch keine abgeltende Wirkung sondern stellt weiterhin nur eine Vorauszahlung dar.
Wie legt man 1oo.ooo € im hinblick 2009
an.
der Gesetzgeber hat für Investmentfonds die folgende Stichtagsregelung vorgesehen: Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben werden, unterliegen nicht der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Somit können Anleger Gewinne aus der Veräußerung dieser Fondsanteile auch noch in zehn oder 20 Jahren steuerfrei realisieren. Die Abgeltungssteuer findet gleichwohl Anwendung auf die dem Investmentfonds zufließenden Zinsen, Mieten und Dividenden.
Für Anlagen, die ab Anfang 2009 erfolgen, gelten die neuen Regeln zur Abgeltungssteuer. Dann werden auch Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen – unabhängig von der Haltedauer – pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch von der depotführenden Stelle gekürzt.
Es lohnt sich also, noch bis Ende 2008 den Anteil insbesondere renditestarker Anlageformen wie zum Beispiel Aktien- oder Mischfonds im Depot tendenziell zu erhöhen. Allerdings sollte stets das persönliche Chance-Risikoprofil im Auge behalten werden. Bitte besprechen Sie eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Anlagestrategie mit einem Finanzberater Ihres Vertrauens.
Für Neuanlagen in Investmentfonds, die nach dem 31. Dezember 2008 getätigt werden, ändert sich die Grundaussage nicht, dass die Aktienfonds auch nach Steuern langfristig die höchsten Renditen erwarten lassen.
Ich wohne außerhalb Deutschlands, habe allerdings Fonds und Zertifikate von deutschen Emittenten bzw. Wertpapiere von nichtdeutschen Emittenten die in Deutschland aufgelegt sind (deutsche ISIN).
Inwieweit betrifft mich die Abgeltungssteuer? Werden auf Ebene der Emittenten / des Zertifikats / des Fonds Steuern abgezogen oder nur auf Ebene des Anlegers, so dass mich als ausländischer Anleger das Thema Abgeltungssteuer nicht betrifft?
Die Abgeltungsteuer wird ab 2009 direkt von den deutschen Inlandsbanken abgeführt. Wenn Sie ein Konto außerhalb Deutschlands besitzen, dürfte es demnach nicht zu einer Steuerzahlung kommen. Wenn Sie im Ausland zur Steuer veranlagt sind, gibt es auch keinen Grund für eine Steuerzahlung an das deutsche Finanzamt. Für definitive Auskünfte fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Liebes IMPULSE-Team,
ich suche jetzt noch nach einer renditeorientierten Langfristanlage in Hoehe von 500 EUR pro Monat, die mir ueber 25 Jahre gesehen einen Altersvorsorgezusatz liefert, der aber moeglichst steueroptimal angelegt sein soll.
Ruerup soll NICHT in Frage kommen, da eine Verrentung bei Faelligkeit da Pflicht ware.
Ich denke optional an:
- Dachfonds
- Aktienfonds
- Rohstoffonds
- Rohstoffzertifikate
Nach meinem Kenntnisstand kann man sich vor Umschichtungen innerhalb 25 Jahren ja nicht wehren, da die Fondsmanager ja renditeoptimal handeln sollen.
Allein die Dachfonds bleiben wohl unter "Bestandsschutz" bei Umschichtungen und werden nicht der Abgeltungssteuer unterworfen.
Meine Frage:
Welche Anlageform ist fuer mich bei 500 EUR pro Monat steueroptimal, wenn ich eine Mindestrendite "vor Steuern" von 8% garantiert haben moechte?
Herzliche Gruesse
A. S.
Konkrete Empfehlungen kann Ihnen nur Ihr Anlageberater geben. Die von Ihnen angestrebten 8% Mindestrendite sind aber ein sehr hoher Wert, der nur unter Inkaufnahme höherer Risiken (z.B. Anlagen in Emerging Markets) erreicht und schon gar nicht garantiert werden kann.
Anlage-Zertifikate eignen sich hervorragend zur Sicherung eines Vermögens im Alter. Neben den Renten- und Fondsparplänen haben Anleger seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, Zertifikate-Sparpläne zu nutzen. Dabei hat der Anleger die Wahl zwischen verschiedenen Assetklassen. Neben Produkten auf Aktien oder Aktienindizes sind auch Zertifikate auf Rohstoffe oder Immobilien möglich. Die Bestückung des Depots mit verschiedenen Anlage-Klassen hilft wegen des geringen Gleichlaufs der Kurse Verlustrisiken zu reduzieren.
Mit kleinen Geldbeträgen können Anleger mit Hilfe des Faktors Zeit große Vermögen aufbauen. Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Über einen Sparrate von 100 Euro monatlich, kann der Anleger bei einer angenommenen gleichbleibenden Rendite von 4,0 Prozent in zehn Jahren einen Betrag von
14719 Euro erwirtschaften. Über 20 Jahre liegt ein Betrag von 36507 Euro vor, bei 30 Jahren sogar erstaunliche 68760 Euro. Der Zinseszinseffekt lässt auch bescheidene Erträge zu erstaunlichen Vermögen heranreifen.
Beim langfristigen Sparen gleicht der so genannte Cost-Average-Effekt die negativen Schwankungen des Marktes aus. Durch den konstanten Anlagebetrag erwirbt der Sparer bei hohen Kursen wenige und bei niedrigen Kursen viele Anteile. Viele Emissionshäuser bieten mittlerweile ansparfähige Zertifikate an.
Sparpläne auf Anlage-Zertifikate werden von Direktbanken wie Brokerjet, Comdirekt, CortalConsors , DAB, Maxblue, S-Broker oder der Postbank angeboten. Diese Sparpläne können mit Anlageklassen wie Aktien oder Aktienfonds kombiniert werden.
Anders als etwa Fonds unterliegen Zertifikate einem Bonitätsrisiko. Man sollte daher auf die Schuldnerqualität des Emissionshauses achten. Zur Orientierung eignen sich die Benotungen und Kommentare der Ratingagenturen Standard & Poor`s, Moody`s oder Fitch.
Zertifikate-Sparpläne unterfallen der ab 1. Januar 2009 geltenden Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zzgl. Soli und evtl. Kirchensteuer.
© 2007 impulse.de
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