14.04.2009

Abgeltungssteuer: Worauf es bei der Steuererklärung ankommt

Von: Michael Schreiber und Brigitte Watermann
Zum letzten Mal müssen Anleger ihre Erträge aus Wertpapiergeschäften komplett in der Steuererklärung auflisten. Ab 2009 greift pauschal die Abgeltungsteuer – allerdings lässt auch die keinen vollständigen Abschied von den lästigen Steuerformularen zu.

Wertpapierabrechnungen und Bankinformationen gehören zu dem Teil der Post, den man auf dem Schreibtisch lieber umschichtet als bearbeitet. Doch die Finanzämter fordern bis Ende Mai eine Steuererklärung ein. Nur wer einen Steuerberater in Anspruch nimmt oder explizit um Aufschub bittet, kann sich noch Zeit lassen.

Für 2008 greift letztmalig das alte Recht – ab 2009 müssen Anleger sich auf die neuen Regeln der Abgeltungsteuer einstellen. Für die meisten noch bis Ende 2008 erworbenen Wertpapiere, insbesondere Aktien, Anleihen, Fonds und Optionsscheine, gilt daher die Spekulationsfrist. Gewinne aus Verkäufen, die innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung erfolgten, sind damit grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Fiskus langt zu, wenn der Anleger 2008 mit seinen Veräußerungsgewinnen die Freigrenzevon 599,99 Euro überschritten hat. Dann werden alle Erträge ab dem ersten Euro mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Kursgewinne aus Aktien schlagen wie auch Dividenden wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte zu Buche. Wer ein Papier länger als ein Jahr im Depot hatte, muss Kursgewinne aus dem Verkauf 2008 nicht mit dem Fiskus teilen.

Umgekehrt sind auch Verluste dann reine Privatsache. Eine Ausnahme bilden die komplizierten Finanzinnovationen, für die schon nach altem Recht keine Spekulationsfrist galt. Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften deklariert man über die Anlage SO.

  Sie haben 2008 Dividenden und Zinsen kassiert? Wenn Ledige Kapitalerträge von mehr als 801 Euro beziehungsweise Verheiratete von mehr als 1602 Euro erzielt haben, müssen sie die Anlage KAP für Kapitalerträge ausfüllen. Die Höhe der steuerfreien Einnahmen resultiert aus dem Sparerfreibetrag von 750 Euro plus der Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person.

Auch bei geringeren Einkünften kann sich die Abgabe einer Anlage KAP für Anleger lohnen, sofern die depotführende Stelle mangels Freistellungsauftrags Steuern einbehalten hat. Wer seine Erträge im Ausland erzielt oder Quellensteuern gezahlt hat, dem bleibt zudem die Anlage AUS nicht erspart.

Steueränderungen 2009 - Wie gewonnen, so zerronnen

Mit dem Konjunkturpaket II will die Regierung die Bürger entlasten. Doch das Jahressteuergesetz 2009 beschert Anlegern gleichzeitig neue finanzielle Belastungen.

Das Konjunkturpaket II soll die Steuerschraube lockern helfen. Doch Kapitalanleger profitieren davon nur, wenn ihr persönlicher Steuersatz auf das Gesamteinkommen 2009 unter 25 Prozent liegt. Das Jahressteuergesetz 2009 hält auf der anderen Seite neue Belastungen bereit:

Der Grundfreibetrag für 2009 wird nachträglich auf 7834 Euro pro Person angehoben (bisher 7664 Euro). Bei Ehegatten bleibt ein Einkommen von 15 669 Euro steuerfrei (bisher 15 328 Euro). Ab 2010 bleiben 8004 Euro steuerfrei (Ehegatten 16 008 Euro).

Der Eingangssteuersatz sinkt rückwirkend zum Jahresbeginn von 15 auf 14 Prozent. Auch die Steuerprogression auf höhere Einkommen wird abgemildert.

Ab dem 1. April 2009 abgeschlossene Lebensversicherungen sind nur noch steuerbegünstigt, wenn der Vertrag über die gesamte Laufzeit einen Mindesttodesfallschutz von 50 Prozent vorsieht.

Steueroptimierte Geldmarktfonds unterliegen mit ihren Erträgen der Abgeltungsteuer.

Investmentfonds dürfen Gewinne aus Vollrisikozertifikaten nicht mehr steuerfrei thesaurieren, wenn sie 2009 gekauft wurden.

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