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13.08.2010

Anwaltskosten: Zoff mit der Rechtsschutzversicherung

Von: Thomas Münster und Britta Langenberg

© Getty Images = Getty Images
Anwalts Liebling ist ein Mensch, der alles auf eine Karte setzt – zumindest in der Werbung. Im Leben läuft’s oft nicht so rund. Stellen sich Advokat und Assekuranz quer, kann es ein langer und teurer Prozess werden. impulse.de zeigt Wege aus der Streitfalle.

So sieht ein typischer Fall aus: Walter Rösch (nennen wir ihn mal so), 47, viele Jahre Führungskraft bei einem großen Mittelständler, gefeuert. Der Mann brauchte einen Anwalt für die Verhandlung seines Aufhebungsvertrags, es sollte ein guter Anwalt sein, der beste, es ging um viel Geld.

Rösch machte erst alles richtig (brachte etwa zum ersten Treffen seine Rechtsschutzversicherung mit) – und dann einen Fehler: Er unterschrieb eine private Honorarvereinbarung auf Stundenbasis auf Bitten des Anwalts. Wegen der Kosten brauche Rösch sich keine Sorgen zu machen. Das kläre sich schon alles.

Tat es aber nicht. Rösch sitzt jetzt auf einer 7000-Euro-Rechnung, die die Versicherung nicht zahlen will. Sie überwies – vertragsgemäß – nur das gesetzliche Honorar. Den Mehrbetrag für die Stundensätze des Anwalts muss Rösch selbst aufbringen. Dass er damit einverstanden sei, hatte er mit dem Honorarvertrag unterschrieben. Ausgetrickst.

Rechtsschutzversicherung. Klingt gut. Danach, dass man sein Recht mit dem Anwalt seiner Wahl durchsetzen kann. Ohne selbst dafür zu zahlen.

Mehr als 20 Millionen Deutsche sind rechtsschutzversichert. Viele mit Blick auf Ärger mit dem Arbeitgeber. Eine Police beruhigt, gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten. Welcher Job ist noch sicher? Um 75.000 schnellte die Zahl der gemeldeten Streitfälle im Arbeitsrecht vergangenes Jahr nach oben, genau 13 Prozent.

Die Erwartung ist hoch, die Realität eine andere: Den erhofften Rundum-sorglos-Schutz bietet keine der Policen.

Im Gegenteil. Ärger ist verbreitet. Weil Versicherer kritische Punkte schon in den Klauseln ausklammern oder der Kunde nicht weiß, wie er korrekt vorgeht. Vergangenes Jahr erreichten den Ombudsmann der Branche gut 1700 zulässige Beschwerden. Tendenz: steigend. Mehr gibt es nur in Sachen Lebensversicherung.

So wie Manager Rösch geraten viele Versicherte zwischen die Fronten von Anwälten und Assekuranz. Das liegt in der Natur der Sache: Im Dreiecksverhältnis von Versicherer, Anwalt und Mandant gibt es drei Interessen – aber nur eine Partei, an die sich zwei halten dürfen: den Kunden. Für den endet das Problem deshalb, wenn es dumm läuft, in einem Mehrfrontenkrieg. Dabei können Versicherte einiges tun, um Ärger mit dem Anwalt und der Assekuranz von vornherein auszuschließen.

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Quelle: capital.de
© 2010 Capital

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