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09.08.2002

Berufshaftpflicht-Versicherung: Fitmacher für Freiberufler

Berufshaftpflicht-Versicherung: Fitmacher für Freiberufler
Berufshaftpflicht-Versicherung: Fitmacher für Freiberufler
Fehler können sich Freiberufler nicht leisten. Denn wenn der Auftraggeber durch ihre Schuld zu Schaden kommt, haften sie meist mit ihrem gesamten Privatvermögen. Spezielle Haftpflichtversicherungen halten den selbständigen Könnern und Kreativen jedoch den Rücken frei.

Wenn Freiberufler Fehler machen, kann es teuer werden.
Wenn Freiberufler Fehler machen, kann es teuer werden.

Passiert ist es schnell: Ein Immobilienmakler gibt in aller Eile unrichtige Auskünfte über Baubeschränkungen. Ein Rechtsanwalt verschlampt eine Frist. Ein Versicherungsvertreter leitet einen Antrag nicht weiter. Meistens kommt der Freiberufler noch gut aus der Sache wieder heraus. Wenn aber der Auftraggeber durch das Versäumnis einen Vermögensschaden erleidet, dann haftet der Freiberufler in voller Höhe.

Schutz bieten speziell für Freiberufler so genannte Berufshaftpflicht-Versicherungen oder Vermögensschaden-Versicherungen. Die treten immer dann ein, wenn ein Auftraggeber Haftpflichtansprüche geltend macht. Wertvoller Zusatznutzen: Die Versicherer wehren auch unbegründete Ansprüche ab. Das erspart teure Anwaltskosten.

Die Versicherer umwerben Freiberufler derzeit heiß. Die sollten die Chance nutzen und die günstigsten Prämien aushandeln. impulse.de vermittelt Ihnen hier das Rüstzeug dafür:

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