12.11.2009

Bilanzrecht: Neue Vorschrift bringt Firmen Mehrarbeit

Von: Mareeke Buttjer (Hamburg)
Das Bilanzrecht beinhaltet für kleine Firmen eine tückische Wahlfreiheit
Das Bilanzrecht beinhaltet für kleine Firmen eine tückische Wahlfreiheit
© dpa
Die Reform des Bilanzrechts soll die Unternehmen eigentlich entlasten. Eine unscheinbare neue Vorschrift dürfte aber vor allem kleinen Betrieben mehr Arbeit machen.

Einmal im Jahr müssen Unternehmen die Hosen runterlassen und per Bilanz tiefe Einblicke in ihre wirtschaftliche Situation gewähren. Die Regeln dafür wurden erst im Mai dieses Jahres durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) umfänglich reformiert. Manche neue Vorschrift macht Unternehmern das Leben jedoch nicht wie beabsichtigt leichter, sondern schwerer. Dazu zählt etwa die Neuregelung des Verhältnisses von Handels- und Steuerbilanz. Sie könnte vor allem kleineren Betrieben künftig erheblichen Mehraufwand aufhalsen.

Knackpunkt ist die sogenannte Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz. Sie besagt, dass die Grundsätze bei der Aufstellung der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz gelten. Aber eine neue Vorschrift, die das Bundesfinanzministerium (BMF) im Oktober in einem Entwurf für ein Verwaltungsschreiben festgelegt hat, weicht dieses Prinzip auf. Weshalb Carsten Rothbart vom Deutschen Steuerberaterverband darin eine Abkehr vom Maßgeblichkeitsprinzip sieht - was dazu führt, "dass viele kleine Unternehmen in Zukunft immer zwei getrennte Bilanzen aufstellen müssen". Ob das bei der Reform beabsichtigt war?

Bisher hatte das Maßgeblichkeitsprinzip für Unternehmen ganz praktische Auswirkungen: Kleinere Betriebe haben meist nur eine "Einheitsbilanz" aufgestellt, die sie als Handelsbilanz veröffentlichten und zudem beim Fiskus einreichen konnten. Sie haben also - weil sie dazu gesetzlich verpflichtet waren - Geschäftsvorgänge in der Handelsbilanz genauso angesetzt und bewertet wie in der Steuerbilanz.

Durch das BilMoG lässt der Gesetzgeber nun mehr Freiräume: Der Steuerpflichtige muss sich bei der Aufstellung der Steuerbilanz nicht mehr strikt an die Vorgaben der Handelsbilanz halten. Er kann Wahlrechte in der Steuerbilanz nutzen, ohne dass er darauf achten muss, was er in der Handelsbilanz gemacht hat.

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Genau dies sieht Steuerrechts-Professor Joachim Hennrichs von der Universität Köln kritisch. "Das führt dazu, dass Kaufmann A, der genauso gewirtschaftet hat wie Kaufmann B, weniger Steuern zahlen muss. Denn A hat in der Steuerbilanz Wahlrechte genutzt, B aber nicht." Hennrichs kritisiert, dass der Staat nicht mehr für eine gleichmäßige Besteuerung sorge, sondern es den Kaufleuten selbst in die Hand gebe, wie umfänglich sie ihre Besteuerungsbasis ansetzen - sprich: wie viel Steuern sie zahlen wollen.

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