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24.08.2010

Doch keine drastische Verschärfung: EU gibt bei Baukrediten nach

Von: Hönighaus Reinhard , Lebert Rolf

© Getty Images = Getty Images
Eigentlich wollte die Europäische Kommission den Banken bei Baukrediten zu Leibe rücken: Es sollte ein Gesetz erlassen werden, das es Kunden erleichterte, den Kreditgeber zu wechseln. Doch die Pläne schwächt die EU nun ab.

Umstrittene Gebühren, die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits berechnen, will die Brüsseler Behörde laut einem internen Arbeitspapier nun doch nicht antasten: "Die Art und Weise, wie Hypothekarkredite aufgebaut sind, die Preise und Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung, die meisten Aspekte der nachvertraglichen Beziehungen (...) und die finanzielle Bildung der Kreditnehmer sollen von den vorgesehenen Regelungen nicht erfasst werden", heißt es in dem der Financial Times Deutschland vorliegenden Kommissionspapier.

Die Verbraucher sollen künftig nur Anspruch auf eine kundige Beratung und ein einheitliches Informationsblatt bekommen, um Kreditangebote besser vergleichen zu können. Entsprechende Gesetzesvorschläge will die Kommission im Herbst vorlegen.

Noch im Jahr 2007 hatte die Kommission bindende Vorgaben für die sogenannten Vorfälligkeitsentschädigungen vorgesehen, damit Kunden leichter den Kreditgeber wechseln können. Die Kommission wollte damals durch mehr Wettbewerb im Binnenmarkt den Anbietern und Verbrauchern Vorteile bringen - etwa durch niedrigere Preise und eine größere Auswahl an Baukrediten.

Doch nach dem Platzen der Immobilienblase nicht nur in den USA, sondern auch in europäischen Ländern wie Großbritannien, Spanien und Irland wurden die Pläne zurückgestellt. Inzwischen hat sich die Kommission von dem Ziel, dass sich die Verbraucher verstärkt im EU-Ausland nach Baukrediten umsehen sollen, endgültig verabschiedet.

Hintergrund ist massiver Widerstand besonders aus Deutschland und Großbritannien. Denn in Deutschland werden für Hypothekenkredite im Privatkundengeschäft in der Regel feste Laufzeiten und feste Zinssätze vereinbart. Kündigt ein Häuslebauer einen solchen Kredit vorzeitig, weil die Marktzinsen während der Laufzeit gesunken sind und er auf günstigere Kreditkonditionen hoffen kann, so muss er der Bank eine Kompensation für ihren entgangenen Zinsertrag zahlen.

Diese umstrittene Vorfälligkeitsentschädigung kann so empfindlich hoch sein, dass sich eine Kündigung des Kredits trotz anschließend niedrigerer Zinskosten bei einer Umschuldung nicht lohnt. Das in Deutschland übliche System von Festhypotheken hat aber sowohl Vor- als auch Nachteile. Es sorgt einerseits aufseiten des Kreditnehmers für Planungssicherheit, weil die Kosten des Kredits über die gesamte Laufzeit bekannt sind und von vornherein feststehen. Es erschwert dem Kunden aber andererseits wegen der Vorfälligkeitsentschädigung das Ausnutzen von Marktchancen im Fall von Zinssenkungen.

Der Verband der deutschen Pfandbriefbanken, der für das deutsche Hypothekensystem lobbyiert hatte, begrüßte die abgeschwächten EU-Pläne. Christian Marburger, zuständig für Rechtsfragen, sagte: "Wir sind für Verbraucherschutz und Verbraucheraufklärung, halten aber eine Produktharmonisierung nicht für sinnvoll." Dazu seien die Hypothekenmärkte zu unterschiedlich.

In manchen Ländern gebe es nur variable Hypothekenkredite, während in Deutschland das System der Festzinshypotheken weitverbreitet sei, aus dem die Vorfälligkeitsentschädigung resultiert: "Hätte die EU die Vorfälligkeitsentschädigung abgeschafft, hätte dies das Ende der hierzulande üblichen Festhypothek bedeutet."

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