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22.06.2010

Hausratversicherung : Schutz nicht nur für daheim

Von: Anja Krüger

© Fotolia
Die Hausratversicherung gehört zu den Standards in im Leben eines Versicherten. Das ist auch gut so. Denn sie ist zwar kein Alleskönner, aber sie deckt mehr Fälle ab, als viele Kunden wissen.

Die Juristin wollte nach der Arbeit noch schnell in die Reinigung. Doch als sie im Parkhaus ihr Auto erreichte, war es aufgebrochen, und die vier Tüten mit den Kostümen waren weg. Glück im Unglück: Sie bekam das Geld für vier nagelneue Kostüme - von ihrem Hausratversicherer.

"In vielen Fällen ist Kunden nicht klar, dass sie einen Verlust von der Hausratversicherung ersetzt bekommen, und zwar zum Neuwert", sagt der Hannoveraner Fachanwalt für Versicherungsrecht Jens Tietgens. Die Hausratpolice ist die verbreitetste Versicherung, drei von vier Haushalten haben eine. Das ist kein Wunder, denn selbst die versicherungskritischsten Verbraucherschützer raten ohne Wenn und Aber zum Abschluss. Außerdem sind Verträge nicht teuer.

Für die Assekuranz sind die Policen trotzdem ein sehr gutes Geschäft. Sie sind nicht nur die populärsten Verträge, sie haben auch die geringste Schadenquote. Denn die Verträge sind beileibe keine Alleskönner. Wer sich gegen Naturgefahren wie Erdbeben oder Überflutung schützen will, braucht eine spezielle Zusatzdeckung. Versichert ist nur, was im Vertrag steht. Das sind zum Beispiel Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub, Blitzschlag, Leitungswasser oder Feuer. Aber: Hinter diesen Begriffen steckt mehr, als vielen Kunden klar ist.

Diebstahl

Im Falle der Juristin mit den gestohlenen Kostümen hatte der Täter einen sogenannten Behältnisdiebstahl begangen. Der Hausratversicherer leistet nicht nur, wenn der Kunde in den eigenen vier Wänden bestohlen wird. Wird Eigentum bei einem Einbruch aus verschlossenen Gebäuden entwendet, ist es versichert. Hätte der Wagen der Juristin auf einem bewachten Freiluftparkplatz gestanden, wäre sie leer ausgegangen.

Auf Reisen

Kunden nehmen den Schutz der Police mit in den Urlaub. Werden Skier aus dem verschlossenen Keller des Hotels entwendet, zahlt der Versicherer. Das gilt ebenfalls für Gepäck, das aus dem - verschlossenen - Hotelzimmer oder Appartement entwendet wird. Vor den Ferien in Übersee sollten Urlauber prüfen, ob ihre Police einen europa- oder weltweiten Schutz hat. Einschränkungen gibt es allerdings bei Reisen auf dem Schiff - denn das ist kein Gebäude.

Raub

Auch wer außerhalb seiner Wohnung überfallen und beraubt wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch den Hausratversicherer. Voraussetzung ist allerdings die Anwendung oder die Androhung von Gewalt. Sonst handelt es sich nach dem Verständnis von Assekuranz und Polizei um einen Diebstahl, der nicht versichert ist. Der Kunde muss den Raub anzeigen, um ihn geltend machen zu können.

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