Für Harald Purainer birgt die Rezession immer neue Risiken. Der Finanzvorstand der bayerischen Schattdecor- Gruppe muss täglich befürchten, dass Kunden pleitegehen und der Weltmarktführer für bedruckte Dekorpapiere auf unbezahlten Rechnungen in Millionenhöhe sitzen bleibt. Noch vor Kurzem war Schattdecor gegen solche Ausfälle über Warenkreditversicherungsverträge weitgehend abgesichert, doch der Versicherer winkt immer häufiger ab.
"Wir erhielten in den ersten Monaten 2009 praktisch täglich die Mitteilung, dass einer unserer Kunden gestrichen wurde", sagt Purainer. Inzwischen kann Schattdecor, seine 1100 Mitarbeiter setzen etwa 400 Millionen Euro um, nicht einmal mehr 70 Prozent des Geschäftsvolumens absichern. Ein Riesenproblem: Die Firma macht das Gros der Umsätze mit laufender Auftragsfertigung für rund 200 Großkunden in aller Welt. "Da müssen wir von heute auf morgen entscheiden, ob wir Ausfallrisiken von mehreren Millionen Euro selbst schultern oder die Auslieferung stoppen, auch wenn die Ware bereits auf Lager liegt", klagt Purainer.
Die Hermesdeckung vom Staat
Theoretisch könnte Schattdecor seine Auslandsgeschäfte neuerdings auch vom Staat absichern lassen: über Hermesdeckungen. Zwar sind EU-Mitgliedsstaaten und OECD-Kernländer (Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und die USA) bislang von dieser Beihilfe ausgenommen, aber in Zeiten der Wirtschaftskrise zeigt sich die zuständige EU-Kommission großzügig.
Bereits im Dezember 2008 wurde eine befristete Flexibilisierung der Regelung beschlossen. Seitdem dürfen die Mitgliedsstaaten ausnahmsweise – und nur bis Ende 2010 – Deckungen übernehmen. Bedingung ist der Nachweis, dass es keine andere Absicherung gibt. Dazu muss entweder ein privater Kreditversicherer bestätigen, dass er keinen Schutz für ein bestimmtes Land mehr gewährt. Alternativ können auch vier etablierte Exporteure bei der Kommission belegen, dass sie keine private Absicherung erhalten.
Zähes Prüfungsverfahren
Eigentlich sollte die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten entscheiden, wer wo auf die Ausnahmeregelung hoffen darf. Von deutscher Seite wurden bereits Anfang April für 18 EU- und OECD-Staaten die nötigen Belege beigebracht, darunter Frankreich, Österreich und die USA. Mit der Prüfung der Anträge war Brüssel allerdings auch Mitte Juli noch nicht fertig. "Das Verfahren gestaltet sich reichlich zäh", klagt Alexander Lau, Referatsleiter Außenhandelspolitik beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Brüssel, "aber wir sind zuversichtlich, dass auch die letzten technischen Fragen bald geklärt sind."
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