Empfehlen Facebook Twitter XING Als E-Mail verschicken Drucken
20.08.2010

Leasing: Neue Bilanzregel sorgt für Zündstoff

Von: Ute Göggelmann und Rolf Lebert, Frankfurt
Die Politik will die Bilanzierungsstandards fürs Leasing ändern und so für mehr Transparenz sorgen
Die Politik will die Bilanzierungsstandards fürs Leasing ändern und so für mehr Transparenz sorgen
© fotolia.com
Unternehmen sollen nach dem Willen der Bilanzierungsgremien aus Europa und den USA Leasing- und Mietverträge vollständig in der Bilanz darstellen.

Am Dienstag veröffentlichten das International Accounting Standards Board (IASB) und das US-Pendant Financial Accounting Standards Board (FASB) den Entwurf für den neuen Bilanzstandard. Die FTD erklärt, warum der Beschluss so viel Zündstoff birgt:

Was ist Leasing? Leasing ist ein wichtiges Instrument der Investitionsfinanzierung und eine der Hauptalternativen zur Fremdfinanzierung über Bankkredite. Während der Laufzeit zahlt der Leasingnehmer an den Leasinggeber eine Gebühr, die Leasingrate. Das geleaste Objekt bleibt im Besitz der Leasingfirma, die es nach Vertragsende zurücknimmt oder zu einem Restwert an den Leasingnehmer verkauft. In Deutschland wurden mit Leasing im vergangenen Jahr Investitionen im Volumen von rund 42,1 Mrd. Euro oder 21 Prozent aller Ausrüstungsinvestitionen bestritten.

Warum wird der Bilanzierungsstandard für Leasing geändert? Der neue Standard soll ab 2013 die Bilanzen von börsennotierten Unternehmen für die Anleger transparenter und international vergleichbarer machen. IASB und FASB wollen, dass Investoren ein klareres Bild über alle Verbindlichkeiten sowie den tatsächlichen Verschuldungsgrad der Unternehmen bekommen.

Was ändert sich in der Bilanzierung? Derzeit gilt noch die Nutzungsdauerregelung. So müssen die Raten, die ein Unternehmen für das Leasing etwa eines Schiffes über die Jahre zahlen muss, komplett bilanziert werden - sofern das Schiff über die "wesentliche Nutzungsdauer" geleast worden ist. Wurde es nur für einen kurzen Zeitraum geleast, tauchen die Leasingraten nicht in der Bilanz auf.

"Künftig werden das Nutzungsrecht und die entsprechenden Verbindlichkeiten für die Nutzung des Schiffes bilanziert, und zwar immer und unabhängig von der alten Regelung", erläutert Sven Hayn, Leiter des Grundsatzbereichs IFRS der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. So tauchen die Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverträgen künftig auf der Aktivseite der Bilanz auf, die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen auf der Passivseite. Folge: Die Bilanzen von Leasingnehmern weltweit schwellen um geschätzte 1200 Mrd. Dollar an, ihre Eigenkapitalquote sinkt, der Verschuldungsgrad wird größer.

In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung geht anfangs der Gewinn zurück. Grund: "Der Aufwand, der bisher über Jahre durch die gleichmäßigen Leasingzahlungen linear angefallen ist, fällt nun in früheren Perioden verstärkt an, da der Zinsaufwand am Anfang größer ist", sagt Michael Henneberger, Partner für den Bereich Leasing bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. Dieser Effekt kehre sich jedoch im Laufe der Zeit um. Der von Analysten viel beachtete Unternehmensgewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) wird dagegen sogar steigen, denn: Der Zinsaufwand, der anfällt, wird im Ebit, anders als die Leasingraten, nicht mehr berücksichtigt.

Seite   1 | 2 | 

© 2010 ftd

Ihre Meinung

Ich bin registrierter User und möchte mich anmelden

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird n. veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar


Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück

Diesen Artikel bookmarken bei...

Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews