Thomas Arnold hat zwei stressige Jahre hinter sich, für die sein Arbeitgeber tief in die Tasche gegriffen hat. Der 39-jährige Senior Manager im Einkauf bei MAN in München absolvierte berufsbegleitend einen zweijährigen Executive MBA an der European School of Management and Technology (ESMT) in Berlin. Im Mai 2011 war er fertig, und schon zwei Monate später wurde er zum Vice President Purchasing ernannt. Arnolds Einsatz hatte sich gelohnt - für ihn und für den Hersteller von Lkw, Bussen, Motoren und Kraftwerken.
Laut einer Sprecherin der ESMT liegen die Studiengebühren bei rund 57.500 Euro. MAN übernahm zudem Fahrt- und Übernachtungskosten und stellte Arnold für den Unterricht bei voller Bezahlung von der Arbeit frei. Insgesamt hat MAN in die Qualifizierung des Einkäufers um die 70.000 Euro investiert. "Ich habe mich im Gegenzug vertraglich verpflichtet, die Kosten anteilig zurückzuzahlen, falls ich das Unternehmen vor Ablauf einer Zwei-Jahres-Frist nach Studienabschluss verlassen sollte", sagt der diplomierte Betriebswirt.
29.500 Euro Gebühren
Rund 50 Teilnehmer hat die ESMT zurzeit in ihrem aktuellen EMBA-Programm. Wie viele davon selbst nicht zahlen müssen, das will die Managementschule nicht preisgeben. Auskunftsfreudiger ist Ulrich Winkler, Vizedekan Education, an der EBS Business School in Oestrich-Winkel. "In unserem Executive-Master-Programm, das wir in Kooperation mit der Durham Business School in Großbritannien durchführen, haben wir aktuell 20 Teilnehmer. Rein rechnerisch bezahlt etwa die Hälfte ihre Ausbildung selbst, die andere Hälfte kommt von den Unternehmen."
Tatsächlich aber werden viele unterschiedliche Modelle praktiziert. Die Spanne reicht von einer vollen bis zur teilweisen Übernahme der Studiengebühren, vollständiger Bezahlung der Teilnehmer selbst bis hin zu bezahltem Urlaub und anteiliger Kostenübernahme der Studiengebühren durch die Firmen. Die Gebühren belaufen sich in jedem Fall auf 29.500 Euro. Winkler hat festgestellt: "Selbstzahler haben eine höhere Erwartungshaltung und sind schwieriger zufriedenzustellen, als diejenigen Teilnehmer, die auf Firmenkosten studieren."
Weil es um viel Geld geht, sollte für alle Beteiligten Klarheit herrschen. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sagt: "Jede Bindungsverpflichtung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber schränkt ihn in seiner grundrechtlich verbrieften Berufsfreiheit nach Artikel zwölf Grundgesetz ein." Und daran muss sich der Arbeitgeber halten. Ein Arbeitgeber könne den Arbeitnehmer nur dann und nur solange an sich binden, wie er sachliche Gründe hat, also ein nachweislich betriebliches Interesse. "Wenn ein Unternehmen in den Mitarbeiter investiert, will es wenigstens so lange etwas von ihm haben, bis dieser die Kosten für seine Ausbildung und im Idealfall einen Gewinn durch sein neues Wissen erwirtschaftet hat." Die Rückzahlung ist somit eine Frage der Amortisation der Investition. Juristen sagen dazu Verhältnismäßigkeit.
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