02.05.2007

Neues Versicherungsrecht: Testen Sie Ihren Makler

Neue Rechte für Kunden – das verspricht die EU- Vermittlerrichtlinie. Was Unternehmer erwarten können.

"Vom 22. Mai an gehen die Uhren beim Versicherungsverkauf anders", prophezeit Herbert Löffler, Vorstand im Ergo-Konzern, dem zweitgrößten Versicherungsunternehmen Deutschlands. Dann tritt die Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union in Kraft. Sie schreibt den Policenverkäufern umfassende Beratung ihrer Kunden ins Stammbuch.

Insbesondere Firmenchefs, deren Versicherungsschutz für das Unternehmen meist individuell zusammengestellt werden muss, können von ihrem Versicherungsmakler oder anderen Assekuranzexperten mehr erwarten als bisher. "Eine in regelmäßigen Abständen vorgenommene Risikoanalyse wird zur Pflicht für jeden gewissenhaften Makler", erläutert Hans-Ludger Sandkühler, Vorstand beim Bochumer Institut der Versicherungsmakler (IVM), dem in erster Linie Vermittler mit mittelständischer Kundschaft angehören. Unterlaufen dem Makler bei der Beratung Fehler, haftet er. Nach dem neuen Recht hat der Unternehmer nun erstmals einen direkten Anspruch auf den Ersatz von Schaden. "Und dieser lässt sich jetzt leichter nachweisen als jemals zuvor", so Sandkühler.

Beratungsprotokoll hilft

Denn zu jedem Gespräch über mögliche Versicherungen gehört nach neuem Recht ein Beratungsprotokoll. Darin werden die Gründe für die Wahl beziehungsweise das Unterlassen des Versicherungsschutzes für jedes einzelne Risiko erfasst und sowohl vom Firmenchef als auch vom Vermittler unterschrieben. Anhand dieser umfassenden Dokumentation lässt sich dann im Ernstfall schnell feststellen, ob der Vermittler falsche oder unzureichende Policen verkauft hat. Auch Unternehmern, die feststellen, dass Mitbewerber beispielsweise bei vergleichbaren Risiken höhere Rabatte erhalten, hilft ein Blick in die Protokolle. Diese können dann Anlass für ein neues Gespräch mit dem Versicherungsmakler sein.

Doch was nützt ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn beim Vermittler, der falsch beraten hat, nichts zu holen ist? Bisher konnte das durchaus passieren. Zumal sich jeder, der Policen verkaufen wollte, Versicherungsmakler oder -vermittler nennen durfte. Die EU-Vermittlerrichtlinie sorgt jetzt für klare Verhältnisse. "Wer mit Versicherungen sein Geld verdienen will", erläutert Carlos Reiss, Geschäftsführer des renommierten Versicherungsmaklers Hoesch & Partner in Frankfurt, "muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen." Als Mindestsummen hat der Gesetzgeber eine Million Euro pro Schaden und 1,5 Millionen Euro pro Jahr vorgegeben. "Firmenchefs, die hohe Werte versichern wollen", rät Reiss, "sollten darauf bestehen, dass ihr Assekuranzexperte größere Summen abgeschlossen hat."

Doch damit nicht genug der neuen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen für Versicherungskunden. Unternehmer können demnächst schon vor der ersten Kontaktaufnahme mit ihrem Versicherungsexperten feststellen, ob er über ein Mindestmaß an Fachwissen verfügt. Denn ohne einen entsprechenden Nachweis ist die nach dem neuen Gesetz obligatorische Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nicht möglich. Eine entsprechende Übersicht steht ab Ende Mai 2007 im Internet unter www.vermittlerregister.info

Zudem gibt die Registrierung Auskunft darüber, um welche Art von Versicherungsvermittler es sich handelt - ob um einen der 400.000 Vertreter, einen der 7.000 Makler oder einen der 150 gerichtlich zugelassenen Berater (Näheres im Internet unter www.impulse. de/vermittler).

Neu ist zudem, dass Makler gegen Honorar beraten dürfen. "So können Firmenchefs ihre bestehenden Verträge prüfen lassen, ohne den Versicherer zu wechseln", sagt Maklerchef Sandkühler. Kommt es doch zu einem neuen Abschluss, wird das Honorar mit der Provision verrechnet.

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