Im Gegensatz zu privaten Haftpflichtversicherungen gibt es bei der Vermögensschadenhaftpflicht keine Anpassungsklauseln. Die Beiträge erhöhen kann der Versicherer nur zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag gekündigt werden könnte. Eine Anpassung an die geschäftliche Entwicklung des Freiberuflers findet dennoch regelmäßig statt: Der Versicherungsnehmer erhält jährlich einen Fragebogen, in dem er angeben muss, wie sich die Basis, auf der die Prämienberechnung stattfindet, verändert hat - zum Beispiel sein Umsatz oder die Anzahl der Mitarbeiter. Mit den neuen Werten erfolgt dann die Prämienberechnung für das kommende Jahr.
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