Das Unternehmen schließt mit einem Factoringinstitut, dem Factor, einen Vertrag, dass dieser alle künftigen Forderungen des Unternehmens kauft. Damit der Vertrag zustande kommt, nennt der Kunde dem Factor alle Abnehmer und den jeweiligen gewünschten Finanzierungsrahmen. Factoring kommt deshalb auch nur mit langfristigen Abnehmern zustande.
Der Factor prüft daraufhin die Bonität der einzelnen Abnehmer seines Kunden. Aufgrund dieser Bonität vereinbart er mit dem Kunden entsprechende Finanzierungslimits. Innerhalb dieser Grenzen übernimmt er dann die Finanzierung der Forderungen und das volle Ausfallrisiko. Im Regelfall informiert der Kunde seine Abnehmer über die künftige Zusammenarbeit mit dem Factor. Innerhalb der vereinbarten Finanzierungsgrenzen zahlt der Factor bis zu 90 Prozent der jeweiligen Forderungssumme sofort aus, wenn die Rechnung vorliegt. Der Rest dient als Sicherheit für mögliche Skontoabzüge oder zur Regulierung von Reklamationen.
Sobald der Abnehmer an den Factor gezahlt hat, wird die restliche Summe an den Factorkunden überwiesen - abzüglich der Zinsen und des fälligen Factoringentgeltes.
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