Die Beitragsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen. Das hat das schwarz-rote Bundeskabinett bei seiner 164. und sehr wahrscheinlich letzten Sitzung beschlossen. Die Grenzen werden danach im kommenden Jahr entsprechend der Steigerung der Bruttolöhne im laufenden Jahr angehoben. Das bedeutet, dass all jene mehr Sozialbeiträge bezahlen müssen, deren Bruttoeinkommen an oder über diesen Bemessungsgrenzen liegt.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich Anfang 2010 die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und auf 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Die neuen Rechengrößen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt
Für Arbeitnehmer, die diese Grenze heute bereits überschreiten und auch künftig, steigt der Krankenkassenbeitrag damit im kommenden Jahr beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent um knapp 11,20 Euro im Monat. Der Arbeitnehmer selbst zahlt davon knapp sechs Euro.
Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt von 48.600 auf 49.950 Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Wer besser verdient, kann unter bestimmten Umständen in die Private Krankenversicherung wechseln.
Maßstab für die Erhöhungen war die günstige Lohnentwicklung im Jahr 2008, mit einem Plus von 2,25 Prozent in Westdeutschland und 2,11 Prozent im Osten.
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