Den Jahreswechsel nehmen Privatanleger gerne zum Anlass, um ihre Investitionen zu überdenken - und gerade im Bezug auf die Steuererklärung kann sich das lohnen. Ein wichtiger Aspekt für die To-do-Liste: der sogenannte Freistellungsauftrag - die Anweisung an die Bank, Kapitalerträge vom automatischen Steuereinzug freizustellen.
Anleger können einen solchen Auftrag in Höhe von 801 Euro bei ihrem Geldhaus einreichen oder auf mehrere Institute verteilen. Dafür fällt dann keine Abgeltungsteuer an, und die Kapitalerträge werden brutto ausgezahlt. Vor allem, wer Konten bei unterschiedlichen Banken hat, sollte jetzt überprüfen, ob die freigestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt sind - zumal der Fiskus mittlerweile genauer hinschaut. impulse.de gibt Tipps für den richtigen Auftrag.
Quelle: ftd.de
© 2012 impulse.de
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück







