Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Aufpassen: Wer sich beim Vertrag mit einem Partner zu außergewöhnlichen Haftungszugeständnissen hinreißen lässt, hat dafür keinen Versicherungsschutz. Versichert sind grundsätzlich nur Leistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Erweiterung auf Auslandschutz mit Zusatzprämie ist möglich. Mit einem Zuschlag lässt sich bei einigen Versicherern auch die Bürohaftpflicht mit einschließen. Für Tätigkeiten, bei denen nicht exakt zwischen privat und beruflich abzugrenzen ist, empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht-Versicherung.
Wichtiger Zusatznutzen: Der Versicherungsschutz umfasst auch die Unterstützung bei der Abwehr unbegründeter Ansprüche.
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