Sogar ein und dieselbe Instanz fällt gegensätzliche Urteile: Erst hat das Amtsgericht Düsseldorf dreimal gegen Kunden entschieden, jetzt gab dasselbe Gericht einem Verbraucher recht. Hintergrund ist, dass Anfang 2008 das Versicherungsvertragsgesetz geändert wurde. Seitdem sind länger laufende Policen stets mit Ende des dritten Jahres kündbar. Bisher war das dagegen frühestens nach fünf Jahren möglich.
Einige Versicherer, darunter die Provinzial Rheinland, vertreten den Standpunkt, dass die Drei-Jahres-Frist für Verträge erst ab dem 1. Januar 2008 gelte. Eine Reihe von Fachleuten ist dagegen der Auffassung, die Drei-Jahres-Frist gelte nun generell. Auch Versicherungsombudsmann Günter Hirsch, der Streitfälle zwischen Kunden und Versicherern schlichten soll, hatte sich dieser Auslegung angeschlossen. Im Gesetzestext fehlt eine explizite Formulierung.
Verbraucherfreundliche Entscheidung
Marianne Bünemann, Richterin am Amtsgericht Düsseldorf, entschied sich nun für die verbraucherfreundliche Lösung. Sie erklärte eine vorzeitige Kündigung für wirksam, die ein Kunde gegen die Provinzial Rheinland ausgesprochen hatte. Im konkreten Fall ging es um eine Unfallversicherung, die am 1. Juli 2006 startete und fünf Jahre lang laufen sollte. Hier argumentierte das Unternehmen, es sei ein Ausstieg erst zum 1. Juli 2011 möglich. Die Richterin sah die Kündigung, die auf den 1. Juli 2009 lautete, jedoch als rechtmäßig an. Aus ihrer Sicht entscheidend ist die Vertragslaufzeit ab Beginn des Versicherungsscheins (Az.: 45 C 10.776/09).
Das Amtsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen. Ein Sprecher der Provinzial Rheinland sagte, sein Haus werde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Er verwies darauf, dass es am Landgericht Düsseldorf zuvor drei Entscheidungen zugunsten des Versicherers gegeben habe. Drei weitere Gerichte hätten der Provinzial bereits ebenfalls Recht gegeben. Dagegen stünden - neben dem jüngsten Düsseldorfer Urteil - lediglich zwei Urteile zugunsten von Kunden. Sämtliche Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.
Scharfe Kritik
Die Frage der Kündigungsfrist sorgte auch in anderer Hinsicht für Aufregung. Nachdem sich Ombudsmann Hirsch zugunsten der Verbraucher positioniert hatte, war er von Jörg Funck, Leiter der Provinzial-Rechtsabteilung, ungewöhnlich scharf kritisiert worden. Funck warf dem ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs vor, er mache "Stimmung bei den Kunden".
Hirsch überschreite seine Kompetenzen, indem er sich als Rechtsberatungsstelle geriere, so Funck. Jedoch stimmten beide Seiten überein, dass erst die Gerichte für eine endgültige Klärung sorgen könnten. Angesichts der gegensätzlichen Urteile scheint das allerdings in weite Ferne gerückt.
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