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03.09.2010

Vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung: Doppelt verloren

Von: Robert Kracht

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Die Kündigung einer Lebensversicherung birgt einige Fallstricke. Der Versicherer zahlt wenig aus und das Finanzamt akzeptiert Verluste nicht immer. Besser ist es, die Police zu verkaufen.

Die Bilanz ist ernüchternd: Von den knapp 100 Millionen Lebensversicherungsverträgen in Deutschland wird gerade einmal die Hälfte bis zur Fälligkeit durchgehalten. Arbeitslosigkeit und Krankheit sind die häufigsten Gründe dafür, dass die Versicherten ihre Verträge vorzeitig auflösen. Oder bessere Anlagealternativen: Denn die Garantieverzinsung liegt bei Neuabschlüssen nur noch bei 2,25 Prozent, für Verträge ab 2012 ist bereits eine Absenkung auf 1,75 Prozent im Gespräch.

Für Anleger endet die vorzeitige Auflösung meist mit einem Verlust. Denn zu Beginn der Vertragslaufzeit geht ein Großteil der Prämien für die hohen Abschluss- und Vertriebsgebühren drauf und wird gar nicht angelegt. Bei Kündigung gibt es nur den Rückkaufswert, der gerade in den ersten Jahren kaum die gezahlten Beiträge ausmacht. Verloren geht zudem die Überschussbeteiligung. Ein Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt brachte in der Vergangenheit zwar etwas mehr.

Angesichts der mageren Renditeaussichten sinkt aber das Interesse gewerblicher Käufer, und die Preise fallen. Bei ihrer Entscheidung für eine der Alternativen sollten Anleger die steuerlichen Folgen beachten. Denn die sind unterschiedlich.

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In diesem Artikel
  1. Grundregel
  2. Kündigung
  3. Verkauf
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