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25.10.2011

impulse exklusiv: Bund kippt Verpflichtung zur Ausgabe von Namensaktien


© Getty Images = Getty Images
Familienunternehmer können aufatmen: Aktien-Inhaber von nicht börsennotierten Unternehmen können weiterhin anonym bleiben. Das Justizministerium hat die entsprechende Gesetzesnovelle nach massiven Protesten geändert.

Nach heftiger Kritik von Familienunternehmern können Aktien-Inhaber von nicht börsennotierten Unternehmen auch weiterhin anonym bleiben. Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für eine Novelle des Aktiengesetzes entsprechend überarbeitet und die Verpflichtung zur Ausgabe von Namensaktien zurückgezogen.

Das Justizministerium versprach sich von der ursprünglichen Novelle mehr Transparenz im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Familienunternehmen befürchteten vor allem, dass das neue Gesetz die diskrete Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen einer Nachfolgeregelung erheblich erschweren würde.

Die überarbeitete Novelle, die impulse vorliegt, sieht vor, dass Unternehmen auch weiterhin das Wahlrecht haben sollen, Inhaber- oder Namensaktien auszugeben. Außerdem beinhaltet das Papier neue Instrumente zur Eigenkapitalbildung. So soll es künftig Aktiengesellschaften möglich sein, eine "umgekehrte Wandelanleihe" auszugeben. Hierbei hätten - anders als bei der gewöhnlichen Wandelanleihe - nicht die Anleihe-Gläubiger, sondern die Unternehmen selbst das Recht, die Anleihen in Aktien umzuwandeln. Diese Regelung soll im Krisenfall helfen, die Eigenkapitalgrundlage zu erhöhen.

Vorabmeldung

 

In voller Länge lesen Sie den impulse-Artikel zur Kehrtwende bei der Novelle des Aktiengesetzes im neuen impulse-Heft, Ausgabe 11/2011. Es ist ab dem 27. Oktober 2011 im Handel erhältlich.

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Quelle: impulse
© 2011 impulse.de

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