Hilfe zur EÜR
EÜR – hinter diesem Kürzel verbirgt sich die Einnahmen-Überschussrechnung, die von Freiberufler und Kleinunternehmen alljährlich vorgenommen werden muss. Das amtliche Formular umfasst zwar nur drei Seiten – doch diese habe es in sich.
Die IHK München bietet nun mit einem kostenlosen Merkblatt praktische Hilfestellungen an. Das PDF erläutert an Hand von Beispielen, wie die Betriebseinnahmen und –ausgaben im Einzelnen aufzuschlüsseln sind. Oder gibt Aufschluss darüber, welche Zahlungen wann bei der Gewinnermittlung berücksichtig werden müssen.
Eine EÜR können Unternehmer und Freiberufler nur dann aufstellen, wenn ihr Umsatz bei maximal 500.000 Euro liegt und der Gewinn maximal 50.000 Euro beträgt und sie nicht nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen verpflichtet sind, Bücher zu führen. So müssen zum Beispiel die Inhaber von GmbHs, AGs oder OHGs nach dem Handelsrecht bilanzieren. Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen von höchstens 17.500 Euro pro Geschäftsjahr können weiterhin eine formlose Gewinnermittlung vornehmen.
Übrigens: Der Bundesfinanzhof befasst sich gerade mit einer Klage, ob das amtliche EÜR-Formular tatsächlich vom Finanzamt eingefordert werden darf (Aktenzeichen XR 18/09). Die Vorinstanz (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 6 K 2187/08) hatte zu Gunsten eines Unternehmers entschieden, der seiner Einkommensteuererklärung eine andere Form der Gewinnermittlung beigelegt hatte.
© 2009 impulse












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