16.02.2011
von: Susanne Widrat

So kommen Sie leichter ans Geld

Auch kleineren Unternehmen stehen zahlreiche öffentliche Geldquellen von Bund, Ländern oder Kommunen zur Verfügung.

Die folgende Checkliste erläutert die wichtigsten Regeln rund um den Antrag öffentlicher Fördermittel.



Der Antrag: Er sollte grundsätzlich vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden. Unterstützt werden beispielsweise Tätigkeiten rund um Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, Expansionen, Nachfolgeregelungen und auch die Beratung durch Experten. Kein Geld gibt es dagegen für Umschuldungen oder Sanierungsfälle.

Die Konditionen: Die Zinssätze von Darlehensprogrammen werden regelmäßig der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt angepasst. Informationen über die jeweils gültige Höhe erhalten Interessenten im Internet. Zum Beispiel bei der KfW Mittelstandsbank, der EU oder bei der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Region: Viele Förderprogramme gelten nur für bestimmte Regionen beziehungsweise bevorzugen benachteiligte Gebiete. Prüfen Sie deshalb genau, wo Sie investieren wollen.

Die Hausbank: Sie ist der Schlüssel zum Förderprogramm, da die meisten Anträge über sie abgewickelt werden.

Die Planung: Einen Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel gibt es nicht. Firmenchefs sollten deshalb bei ihren Planungen einkalkulieren, dass sie unter Umständen keine Unterstützung von öffentlichen Finanzpartnern erhalten und das Fördermittel der Steuer unterliegen.

Die Finanzierungsstrategie: Öffentliche Gelder sollten grundsätzlich eine zusätzliche Hilfe darstellen. Deshalb muss sich der Unternehmer in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Gesamtfinanzierung beteiligen.

Die Kombination: Oft kann ein Projekt mit Geldern aus verschiedenen Fördertöpfen finanziert werden. Zum Beispiel mit Finanzmitteln aus Bundes- und Landesprogrammen. Erkundigen Sie sich nach Kombinationsmöglichkeiten.

Die Dokumentation: Über die Verwendung der Fördermittel ist ein Nachweis zu führen. Sie dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden. Nach Abschluss der Förderung verlangt der Finanzierungspartner einen Verwendungsnachweis.



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