09.04.2009
 

Mehr Auflagen für Telefonwerbung

Der Bundestag hat weitere Gesetzesverschärfungen in Sachen Telefonwerbung beschlossen. So haben die Kunden künftig mehr Rechte, um telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen.

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung legt unter anderem fest, dass es keine Ausnahme mehr vom 14-tägigen Widerrufsrecht gibt, wenn das Geschäft per Telefon oder Internet abgeschlossen wurde. Bei Verträgen über Wett- und Lotterieanbietern sowie für Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten kann der Kunden sogar noch innerhalb eines Monats zurücktreten. Die Fristen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer schriftlich über seine Widerrufsrechte informiert wird.



Verstöße gegen das neue Gesetz, das zwar noch den Bundesrat passieren muss, aber nicht zustimmungspflichtig ist, werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet. Call-Center, die bei einem Anruf die Anzeige ihrer Telefonnummer unterdrücken, müssen mit Strafen von maximal 10.000 Euro rechnen.

© 2009 impulse

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