Firmenwagen - das müssen Sie beachten
Privat oder Firma - in der stressigen Startphase werden die einzelnen Besitzansprüche oft vermischt. Doch vor allem wenn es um das Auto geht, schaut das Finanzamt genau hin. gründerzeit erläutert die wichtigsten Regeln, damit private und geschäftliche Ansprüche korrekt abgerechnet werden können.

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Fall 1: Die betriebliche Nutzung von privaten Autos
Für jeden gefahrenen Kilometer kann der Firmenchef 30 Cent in Rechnung stellen - vorausgesetzt, die Fahrt ist im Auftrag des Betriebs aufgenommen worden.
Alternativ zu diesem pauschalen Kilometersatz kann er auch die tatsächlichen Aufwendungen absetzen, wenn entsprechende Belege vorliegen.
Fall 2: Ein Firmenwagen wird auch privat genutzt
Zunächst einmal muss der Anteil der Privattouren ermittelt werden. Wird das Autos ausschließlich geschäftlich genutzt, sind sämtliche entstandenen Kosten Betriebsausgaben und damit auch steuerlich absetzbar.
Nutzt der Firmenchef oder ein Mitarbeiter das Kfz auch nach Geschäftsschluss, ist dieser Teil der privaten Nutzung, wie ein zusätzliches Einkommen zu versteuern. Hierfür gibt es zwei Methoden:
- die Ein-Prozent-Pauschale oder
- das Fahrtenbuch.
© 2010 impulse












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