Negative Bewertung muss akzeptiert werden
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht München: Ebay-Shops müssen schlechte Bewertungen durch ihre Kunden akzeptieren. Voraussetzung ist jedoch, dass diese auf wahren Tatsachen basieren.

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Im entschiedenen Fall konnten sich Käufer und Verkäufer nicht über die Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten einigen.
Als der Kunde darum bat, ein gekauftes Notebook persönlich abholen und den geforderten Kaufbetrag über ein Treuhandkonto zahlen zu können, lehnte der gewerbliche Verkäufers dies per E-Mail ab. In seiner Antwort wies er zudem darauf hin, dass er gegen eine mögliche negative Bewertung durch den Käufer anwaltlich vorgehen werde.
Der Kunde gab daraufhin tatsächlich eine schlechte Benotung ab und wies im Textteil auf die schriftliche Drohung hin - zu Recht, befand der Richter und weigerte sich, den negativen Eintrag löschen zu lassen. Seine Begründung: Werturteile und wahre Behauptungen müsse der Verkäufer hinnehmen, dies gehöre zum Recht auf freie Meinungsäußerung und beeinträchtige den Unternehmer nicht in der Ausübung seines Gewerbes (Aktenzeichen 142 C 18225/09).
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