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26.04.2011
von: Susanne Widrat

Mit finanzieller Unterstützung zum Meister

Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz Meister-Bafög, können Handwerker finanzielle Hilfe beantragen, um den Meisterrang erreichen. Die wichtigsten Details der Förderung.

Das Meister-Bafög wird vom Bund und den Länder gemeinsam finanziert. Folgende Grundsätze gelten dafür:

Die Förderung wird erteilt, unabhängig davon, ob der Antragsteller seine Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit vorantreibt. Unerheblich ist auch, ob die Maßnahme in Schulen oder außerhalb von Bildungseinrichtungen etwa per Fernunterricht in Anspruch genommen wird.

Persönliche, qualitative oder zeitliche Anforderungen sind an die Unterstützung nicht geknüpft.

Ausländische Interessenten, die bereits länger und auch künftig dauerhaft in Deutschland leben, werden ebenfalls gefördert. Dabei kommt es nicht auf die bisherige Mindesterwerbsdauer an.

Die Träger der Fördermaßnahme müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Fortbildungen müssen zudem gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten, die zum Beispiel von der Handwerksordnung vorgeschrieben werden. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Hochschulabschlüsse oder der Bachelor werden nicht gefördert. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.



Mehr als 10.000 Euro Förderung

Im Rahmen des Meister-Bafög werden Zuschüsse (ein Drittel des Gesamtbetrags) oder zinsgünstige Darlehen gewährt. Antragsteller mit Familien erhalten besondere Förderkonditionen.

Bei Teilzeit- und Vollzeitfortbildungen wird ein so genannter Maßnahmenbeitrag ausgezahlt. Seine Höhe ist nicht vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmers abhängig und beträgt maximal 10.226 Euro. Er ist ein Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und soll für zur Hälfte für die notwendigen Kosten des Prüfungsstücks - maximal jedoch 1534 Euro - aufkommen.

Lediglich bei Vollzeit-Programmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden: Alleinstehende erhalten zum Beispiel 697 Euro, Verheiratete 907 Euro und Verheiratete mit einem Kind 1122 Euro. Hiervon werden bis zu 238 Euro als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen vergeben.

Wer sich unverzüglich nach dem Ende der Fortbildung zur Prüfung anmeldet, wird zusätzlich unterstützt. Liegt der letzte Prüfungstag innerhalb von drei Monaten nach der letzten Unterrichtsstunde, kann der Teilnehmer einen Antrag auf Unterhaltsbeitrag stellen.

Die Darlehen des Meister-Bafög müssen bei der KfW in Bonn beantragt werden und sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von insgesamt höchstens sechs Jahren zins- und tilgungsfrei.

Nach Ablauf der Karenzzeit muss das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 168 Euro zurückgezahlt werden.

Bei einer bestandenen Prüfung werden auf Antrag 25 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Wer sich im Anschluss an die Fortbildung selbstständig macht, erhält ebenfalls Vergünstigungen: Meister, die dauerhaft einen Auszubildenden oder Mitarbeiter einstellen, können mit einem weiteren Erlass von bis zu 33 Prozent rechnen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info oder bei der gebührenfreien Hotline unter 0800-62236245.

© 2011 impulse

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