GbR oder GmbH
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Gründer sollten genau überlegen, welche Rechtsform zu ihrem Unternehmen passt. Wie sich GbR, GmbH und GmbH & Co. KG in Haftung, Steuern und Kosten unterscheiden.

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Bevor Sie den Grundstein für Ihr Unternehmen legen, sollten Sie sich überlegen, welche Rechtsform Sie wählen wollen: GbR - oder GmbH?
Bevor Sie den Grundstein für Ihr Unternehmen legen, sollten Sie sich überlegen, welche Rechtsform Sie wählen wollen: GbR - oder GmbH?
© picture alliance / dpa

Der zweite Trockenofen und das gute Klima im Breisgau machen der Troki GbR den Garaus. Vor fast fünf Jahren haben die Agraringenieure Maria Abbate und Robert Witlake im Witzenhäuser Werratal ihre Trockenkirschen-Manufaktur eröffnet. „Die Gründung war unkompliziert, eine Gesellschaft bür­gerlichen Rechts entsteht ja praktisch automatisch, wenn man zusammen ein Gewerbe betreibt“, sagt Wit­lake. „Außerdem brauchten wir auch keine Einlage zu leisten.“

Doch nun passt ihnen die Rechtsform nicht mehr, darum wird Troki künftig als GmbH & Co. KG firmieren. Hauptgrund ist erneut das Geld: Die Firma wächst, zog im Herbst ins südbadische Gündlingen um, für all das brauchen die Gründer frisches Kapital. Sie überzeugten die Bank auch mithilfe der neuen Rechtsform: „In der Lebensmittelindustrie entstehen hohe Haftungsrisiken, die wir als GbR letztlich privat hätten tragen müssen“, so Witlake. „Mit der neuen Gesellschaftsform ist das klarer getrennt und geregelt.“ Zudem steigt ein neuer Gesellschafter ein, auch das wäre mit der GbR nicht so einfach gegangen: Der Verpächter der neuen Geschäftsräume wird als Kommanditist an Bord kommen.

Das Wichtigste zu den drei häufigsten Rechtsformen:

GbR: Für jedermann

Wer nichts wird, wird eine GbR. Alle Gründer, die sich nicht darum kümmern, ihrer gemeinsamen Firma eine spezielle Rechtsform zu geben, bilden – so nicht einer allein als Einzelunternehmer arbeitet – vor dem Gesetz eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Tatsächlich spricht einiges dafür, das einfach geschehen zu lassen: Eine GbR verursacht keine nennenswerten Kosten. Sie ist weder in irgendein Register einzutragen, noch muss Stammkapital nachgewiesen werden, und die Steuererklärung bleibt überschaubar.

Die GbR ist, mal abgesehen von Umsatz- und Gewerbesteuern, für das Finanzamt transparent. Heißt: „Der steuerliche Gewinn der GbR wird zwar gesondert und einheitlich ermittelt“, sagt Steuerberater Harald Bächer. „Danach aber wird er auf die Gesellschafter verteilt und von ihnen persönlich versteuert.“ Gesellschafterverträge zwischen den Gründern sind nicht vorgeschrieben, wenngleich Anwälte dazu raten, um Streit vorzubeugen. Unterm Strich ist die GbR mit minimalem Aufwand zu haben. Und damit eigentlich die ideale Gründerrechtsform. Wäre da nicht die Sache mit der Haftung: Gesellschafter einer GbR müssen etwaige Verluste ihrer Firma unbegrenzt und persönlich tragen – mit ihrem kompletten Privatvermögen. Für Einzel­unternehmer, quasi Ein-Mann-GbRs, gilt dasselbe.

GmbH: Für Vorsichtige

Wer unternehmerische Risiken eingehen muss, die er privat niemals tragen könnte, sollte Firma und Privatleben stärker voneinander trennen. Das geht am besten mit der Wahl einer Kapital- statt Personengesellschaft, traditionell über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH.  Für diese Rechtsform entschieden sich auch Jochen Schwill und Hendrik Sämisch, Geschäftsführer der Next Kraftwerke GmbH, die mit Ökostrom handelt. Sie star­teten direkt nach dem Studium. Dank GmbH wären bei einer Pleite höchstens die 50.000 Euro weg, die beide investiert haben. Und Wagniskapitalgeber, die die Gründer unterstützten, mögen Kapitalgesellschaften, bei denen die Stellung der Gesellschafter genau geklärt ist.

Der Preis: Die Gründung, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss, verschlang inklusive juristischer, steuerlicher und notarieller Beratung fast 30.000 Euro. Zudem ist die GmbH buchführungspflichtig, ein Jahresabschluss muss sein. Neben der Gewerbesteuer fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn an, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Letzteres klingt schlimmer, als es ist: Denn erstens ist der Gewinn der Gesellschaft oft gar nicht so hoch, da die GmbH anders als eine Personengesellschaft feste Gehälter an die Chefs zahlt, die den Gewinn schmälern. Daneben ist die Kapitalgesellschaft eben nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich von der Privatsphäre abgeschirmt. Die Gewinne lassen sich daher auch in der Gesellschaft verwahren, statt sie auszuschütten.

GmbH & Co. KG: Für Steuerprofis

Die GmbH & Co. KG ist die dritte weitverbreitete Rechtsform für Unternehmen. Dahinter steckt zunächst mal eine Kommanditgesellschaft. Das ist eine Sonderform der Personengesellschaft mit zwei Typen von Gesellschaftern: Ein oder mehrere Komplementäre, die ähnlich wie GbR-Chefs unbegrenzt haften. Dazu kommen Kommanditisten, die nur mit dem Kapital haften, das sie in der Firma angelegt haben. Der Trick steckt darin, dass der eigentlich voll haftende Komplementär keine Privat­person ist, sondern eine GmbH – deren Chefs, die die Geschäfte der KG führen, wiederum nur beschränkt haften.

Der Gründungs- und Bürokratieaufwand dieser Rechtsform, die aus zwei ineinander verschachtelten Gesellschaften besteht, ist hoch. Wozu das Ganze? „Die GmbH & Co. KG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen einer Personengesellschaft“, erklärt Bächer. Als Personengesellschaft muss die KG keine Körperschaftsteuern abführen. Wer, etwa als Freiberufler, keine gewerblichen Leistungen anbietet, spart die Gewerbesteuer, die bei der GmbH unabhängig vom tatsächlichen Geschäft immer anfällt. Ein weiterer Pluspunkt: Ändern sich die Besitzanteile, lässt sich das, anders als bei einer GmbH, ohne Notar regeln. „Gesellschaftsanteile können veräußert und der Gesellschaftsvertrag kann verändert werden, ohne dass das zu beurkunden ist“, sagt Dirk Waldorf, Fachanwalt bei der Kanzlei Caspers Mock.

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Der zweite Trockenofen und das gute Klima im Breisgau machen der Troki GbR den Garaus. Vor fast fünf Jahren haben die Agraringenieure Maria Abbate und Robert Witlake im Witzenhäuser Werratal ihre Trockenkirschen-Manufaktur eröffnet. "Die Gründung war unkompliziert, eine Gesellschaft bür­gerlichen Rechts entsteht ja praktisch automatisch, wenn man zusammen ein Gewerbe betreibt", sagt Wit­lake. "Außerdem brauchten wir auch keine Einlage zu leisten." Doch nun passt ihnen die Rechtsform nicht mehr, darum wird Troki künftig als GmbH & Co. KG firmieren. Hauptgrund ist erneut das Geld: Die Firma wächst, zog im Herbst ins südbadische Gündlingen um, für all das brauchen die Gründer frisches Kapital. Sie überzeugten die Bank auch mithilfe der neuen Rechtsform: "In der Lebensmittelindustrie entstehen hohe Haftungsrisiken, die wir als GbR letztlich privat hätten tragen müssen", so Witlake. "Mit der neuen Gesellschaftsform ist das klarer getrennt und geregelt." Zudem steigt ein neuer Gesellschafter ein, auch das wäre mit der GbR nicht so einfach gegangen: Der Verpächter der neuen Geschäftsräume wird als Kommanditist an Bord kommen. Das Wichtigste zu den drei häufigsten Rechtsformen: GbR: Für jedermann Wer nichts wird, wird eine GbR. Alle Gründer, die sich nicht darum kümmern, ihrer gemeinsamen Firma eine spezielle Rechtsform zu geben, bilden – so nicht einer allein als Einzelunternehmer arbeitet – vor dem Gesetz eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Tatsächlich spricht einiges dafür, das einfach geschehen zu lassen: Eine GbR verursacht keine nennenswerten Kosten. Sie ist weder in irgendein Register einzutragen, noch muss Stammkapital nachgewiesen werden, und die Steuererklärung bleibt überschaubar. Die GbR ist, mal abgesehen von Umsatz- und Gewerbesteuern, für das Finanzamt transparent. Heißt: "Der steuerliche Gewinn der GbR wird zwar gesondert und einheitlich ermittelt", sagt Steuerberater Harald Bächer. "Danach aber wird er auf die Gesellschafter verteilt und von ihnen persönlich versteuert." Gesellschafterverträge zwischen den Gründern sind nicht vorgeschrieben, wenngleich Anwälte dazu raten, um Streit vorzubeugen. Unterm Strich ist die GbR mit minimalem Aufwand zu haben. Und damit eigentlich die ideale Gründerrechtsform. Wäre da nicht die Sache mit der Haftung: Gesellschafter einer GbR müssen etwaige Verluste ihrer Firma unbegrenzt und persönlich tragen – mit ihrem kompletten Privatvermögen. Für Einzel­unternehmer, quasi Ein-Mann-GbRs, gilt dasselbe. GmbH: Für Vorsichtige Wer unternehmerische Risiken eingehen muss, die er privat niemals tragen könnte, sollte Firma und Privatleben stärker voneinander trennen. Das geht am besten mit der Wahl einer Kapital- statt Personengesellschaft, traditionell über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH.  Für diese Rechtsform entschieden sich auch Jochen Schwill und Hendrik Sämisch, Geschäftsführer der Next Kraftwerke GmbH, die mit Ökostrom handelt. Sie star­teten direkt nach dem Studium. Dank GmbH wären bei einer Pleite höchstens die 50.000 Euro weg, die beide investiert haben. Und Wagniskapitalgeber, die die Gründer unterstützten, mögen Kapitalgesellschaften, bei denen die Stellung der Gesellschafter genau geklärt ist. Der Preis: Die Gründung, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss, verschlang inklusive juristischer, steuerlicher und notarieller Beratung fast 30.000 Euro. Zudem ist die GmbH buchführungspflichtig, ein Jahresabschluss muss sein. Neben der Gewerbesteuer fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn an, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Letzteres klingt schlimmer, als es ist: Denn erstens ist der Gewinn der Gesellschaft oft gar nicht so hoch, da die GmbH anders als eine Personengesellschaft feste Gehälter an die Chefs zahlt, die den Gewinn schmälern. Daneben ist die Kapitalgesellschaft eben nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich von der Privatsphäre abgeschirmt. Die Gewinne lassen sich daher auch in der Gesellschaft verwahren, statt sie auszuschütten. GmbH & Co. KG: Für Steuerprofis Die GmbH & Co. KG ist die dritte weitverbreitete Rechtsform für Unternehmen. Dahinter steckt zunächst mal eine Kommanditgesellschaft. Das ist eine Sonderform der Personengesellschaft mit zwei Typen von Gesellschaftern: Ein oder mehrere Komplementäre, die ähnlich wie GbR-Chefs unbegrenzt haften. Dazu kommen Kommanditisten, die nur mit dem Kapital haften, das sie in der Firma angelegt haben. Der Trick steckt darin, dass der eigentlich voll haftende Komplementär keine Privat­person ist, sondern eine GmbH – deren Chefs, die die Geschäfte der KG führen, wiederum nur beschränkt haften. Der Gründungs- und Bürokratieaufwand dieser Rechtsform, die aus zwei ineinander verschachtelten Gesellschaften besteht, ist hoch. Wozu das Ganze? "Die GmbH & Co. KG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen einer Personengesellschaft", erklärt Bächer. Als Personengesellschaft muss die KG keine Körperschaftsteuern abführen. Wer, etwa als Freiberufler, keine gewerblichen Leistungen anbietet, spart die Gewerbesteuer, die bei der GmbH unabhängig vom tatsächlichen Geschäft immer anfällt. Ein weiterer Pluspunkt: Ändern sich die Besitzanteile, lässt sich das, anders als bei einer GmbH, ohne Notar regeln. "Gesellschaftsanteile können veräußert und der Gesellschaftsvertrag kann verändert werden, ohne dass das zu beurkunden ist", sagt Dirk Waldorf, Fachanwalt bei der Kanzlei Caspers Mock.