Kosten
Wie teuer ist die Gründung einer GmbH?

Die Kosten einer GmbH-Gründung sind nicht leicht abzuschätzen. Wo sollte investiert und wo kann gespart werden? So kalkulieren Sie die Kosten richtig.

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Um die gesamten Kosten einer GmbH-Gründung gut einzuschätzen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Gebühren und Steuern.
Um die gesamten Kosten einer GmbH-Gründung gut einzuschätzen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Gebühren und Steuern.
© Wrangler / Fotolia.com

Geiz ist geil bei den Kosten einer GmbH-Gründung? Auf keinen Fall, meint Carlos Katins, Rechtsanwalt und Notar in der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin. Er erklärt, wie die Gebühren zustande kommen, wie man sinnvoll spart – und warum es am Ende teurer werden kann, wenn man es mit dem Rotstift übertreibt.

impulse: Herr Katins, mit welchen Kosten für Notar- und Handelsregister muss man denn im Schnitt für die GmbH-Gründung rechnen?

Carlos Katins: Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die Höhe der Notargebühren hängt vom Stammkapital ab. Für eine typische GmbH-Gründung mit dem Mindeststammkapital von 25.000 Euro, das bar eingezahlt wird, betragen sie rund 580 Euro, wenn die GmbH nur einen Gesellschafter hat. Sollen es mehrere Gesellschafter sein, werden es rund 630 Euro. Dazu kommen in jedem Fall 150 Euro Handelsregistergebühren. In diesen Berechnungen ist allerdings schon eingerechnet, dass man zwei sinnvolle Sparmaßnahmen wahrnimmt.

Wie kann man denn die Kosten bei einer GmbH-Gründung niedrig halten?

Auf die Notargebühren fällt Umsatzsteuer an. Wenn man im Gesellschaftsvertrag regelt, dass die GmbH die Kosten ihrer Gründung trägt, dann kann sich die Gesellschaft die Umsatzsteuer auf die Gebühren im Wege des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückholen. Die zweite Sparmaßnahme betrifft die Vorgabe, dass eine GmbH-Gründung erst dann beim Handelsregister angemeldet werden darf, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt ist. Der Notar wird deshalb oft beauftragt, die Einzahlung des Stammkapitals zu überwachen. Das heißt in der Praxis: Man legt dem Notar den entsprechenden Kontoauszug vor, dann reicht der Notar die Anmeldung ein. Die 62,50 Euro, die ein Notar dafür bekommt, kann man sparen, indem man die Einzahlung des Stammkapitals selbst kontrolliert – und den Notar dann nur beauftragt, die Anmeldung einzureichen.

Gibt es noch mehr Möglichkeiten, bei der GmbH-Gründung Kosten zu sparen?

Theoretisch ja: Nicht alle Dokumente, die bei einer GmbH-Gründung benötigt werden, muss zwingend ein Notar erstellen oder beurkunden. Einiges, etwa den Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der Geschäftsführer sowie die Gesellschafterliste, könnte man selbst entwerfen. Das würde die Notargebühren auf rund 240 Euro bei einem Gesellschafter, beziehungsweise rund 365 Euro bei mehreren Gesellschaftern reduzieren. Wer allerdings keinen Juristen zum Freund hat, der ihn dabei berät, dem würde ich davon abraten.

Das müssen Sie als Notar ja sagen…

Nein. Denn die gesetzliche Gebührenordnung ist durchaus vorteilhaft für Gründer. Vom Notar bekommen Sie nicht einfach nur Standardtexte: Notare sollen, so das Gesetz, „den Willen der Beteiligten erforschen“, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite belehren und daraus einen juristisch eindeutigen und funktionierenden Text formulieren. Für die Qualität ihrer Entwürfe haften Notare persönlich und unbeschränkt. Es ist meines Erachtens deshalb nicht klug, ausgerechnet bei diesen Gebühren sparen zu wollen: Beschlüsse und Listen, die nicht professionell entworfen wurden, erfüllen oft nicht die Anforderungen der Registergerichte – so dass diese die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ablehnen. Solche Fehler dann zu korrigieren, kostet mehr, als es von Anfang an den Notar machen zu lassen.

Und was halten Sie von Gründungs-Rundum-Sorglos-Paketen, die es auf verschiedenen Plattformen ab für 99 Euro gibt?

Solche Angebote klingen natürlich verlockend. Sie enthalten aber keine Notar- und Handelsregistergebühren. Das heißt: Die Kosten für solche Pakete kommen immer auf die skizzierten Gründungsaufwendungen obendrauf. Die Service-Provider übernehmen die Terminabsprache mit dem Notar, füllen Finanzamt-Formulare aus – man spart also eventuell Aufwand, aber sicher kein Geld.

Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, per Musterprotokoll eine GmbH zu gründen. Was kostet diese GmbH-Gründung und wer profitiert davon?

Das Musterprotokoll umfasst Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Bestellung des Geschäftsführers. Theoretisch kann man mit dem Musterprotokoll eine Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern gründen. Das Problem ist aber, dass der Gesellschaftsvertrag, den man nicht ändern darf, nur ganz grundlegende Regelungen enthält. Das Musterprotokoll ist deshalb allenfalls für Gesellschaften geeignet, die dauerhaft nur einen Gesellschafter haben sollen. Der Kostenvorteil durch die Verwendung des Musterprotokolls ergibt sich vor allem dadurch, dass der sonst geltende Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro bei der Gebührenberechnung nicht angewendet wird – entscheidend ist das tatsächliche Stammkapital. Je geringer also das Stammkapital, desto höher der Spareffekt. Da das bei einer GmbH aber mindestens 25.000 Euro beträgt, sind die Auswirkungen hier eher gering.

Wann könnte sich ein Musterprotokoll für eine GmbH-Gründung dennoch finanziell lohnen?

Größer ist der Effekt bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG). Bei einem Stammkapital von bis zu 5.000 Euro reduzieren sich die Notargebühren bei einem Gesellschafter auf rund 130 Euro, bei zwei oder drei Gesellschaftern auf 200 Euro. Die Handelsregistergebühren betragen unverändert 150 Euro – und fallen zusätzlich an. Wer überlegt, eine UG zu gründen, sollte aber die Kosten einer möglichen späteren Umwandlung der Gesellschaft in eine vollwertige GmbH im Blick haben – in diesem Fall wären sie insgesamt höher als für die direkte Gründung einer GmbH.

 

Musterrechnung – die Kosten einer GmbH-Gründung mit 25.000 Euro Stammkapital im Einzelnen:

Ein Gesellschafter Mehrere Gesellschafter
Gründungsbeschluss 125 Euro 384 Euro
Geschäftsführerbestellung 250 Euro
Gesellschafterliste 57,60 Euro 96,00 Euro
Handelsregisteranmeldung 100 Euro 100 Euro
Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt) 10 Euro 10 Euro
Post- und Telekommunikation (pauschal) 40 Euro 40 Euro
Gerichtskosten 150 Euro 150 Euro
Gesamt 732,60 Euro 780 Euro

Zum Vergleich: die Kosten der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) per Musterprotokoll mit einem Stammkapital bis 5000 Euro:

Ein Gesellschafter Mehrere Gesellschafter
Gründungsbeschluss (Musterprotokoll) 60 Euro 120 Euro
Handelsregisteranmeldung 45 Euro 45 Euro
Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt) 5 Euro 5 Euro
Post- und Telekommunikation (pauschal) 21 Euro 29 Euro
Gerichtskosten 150 Euro 150 Euro
Gesamt 281 Euro 349 Euro
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Geiz ist geil bei den Kosten einer GmbH-Gründung? Auf keinen Fall, meint Carlos Katins, Rechtsanwalt und Notar in der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin. Er erklärt, wie die Gebühren zustande kommen, wie man sinnvoll spart – und warum es am Ende teurer werden kann, wenn man es mit dem Rotstift übertreibt. impulse: Herr Katins, mit welchen Kosten für Notar- und Handelsregister muss man denn im Schnitt für die GmbH-Gründung rechnen? Carlos Katins: Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Die Höhe der Notargebühren hängt vom Stammkapital ab. Für eine typische GmbH-Gründung mit dem Mindeststammkapital von 25.000 Euro, das bar eingezahlt wird, betragen sie rund 580 Euro, wenn die GmbH nur einen Gesellschafter hat. Sollen es mehrere Gesellschafter sein, werden es rund 630 Euro. Dazu kommen in jedem Fall 150 Euro Handelsregistergebühren. In diesen Berechnungen ist allerdings schon eingerechnet, dass man zwei sinnvolle Sparmaßnahmen wahrnimmt. Wie kann man denn die Kosten bei einer GmbH-Gründung niedrig halten? Auf die Notargebühren fällt Umsatzsteuer an. Wenn man im Gesellschaftsvertrag regelt, dass die GmbH die Kosten ihrer Gründung trägt, dann kann sich die Gesellschaft die Umsatzsteuer auf die Gebühren im Wege des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurückholen. Die zweite Sparmaßnahme betrifft die Vorgabe, dass eine GmbH-Gründung erst dann beim Handelsregister angemeldet werden darf, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt ist. Der Notar wird deshalb oft beauftragt, die Einzahlung des Stammkapitals zu überwachen. Das heißt in der Praxis: Man legt dem Notar den entsprechenden Kontoauszug vor, dann reicht der Notar die Anmeldung ein. Die 62,50 Euro, die ein Notar dafür bekommt, kann man sparen, indem man die Einzahlung des Stammkapitals selbst kontrolliert – und den Notar dann nur beauftragt, die Anmeldung einzureichen. Gibt es noch mehr Möglichkeiten, bei der GmbH-Gründung Kosten zu sparen? Theoretisch ja: Nicht alle Dokumente, die bei einer GmbH-Gründung benötigt werden, muss zwingend ein Notar erstellen oder beurkunden. Einiges, etwa den Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der Geschäftsführer sowie die Gesellschafterliste, könnte man selbst entwerfen. Das würde die Notargebühren auf rund 240 Euro bei einem Gesellschafter, beziehungsweise rund 365 Euro bei mehreren Gesellschaftern reduzieren. Wer allerdings keinen Juristen zum Freund hat, der ihn dabei berät, dem würde ich davon abraten. Das müssen Sie als Notar ja sagen… Nein. Denn die gesetzliche Gebührenordnung ist durchaus vorteilhaft für Gründer. Vom Notar bekommen Sie nicht einfach nur Standardtexte: Notare sollen, so das Gesetz, "den Willen der Beteiligten erforschen", die Beteiligten über die rechtliche Tragweite belehren und daraus einen juristisch eindeutigen und funktionierenden Text formulieren. Für die Qualität ihrer Entwürfe haften Notare persönlich und unbeschränkt. Es ist meines Erachtens deshalb nicht klug, ausgerechnet bei diesen Gebühren sparen zu wollen: Beschlüsse und Listen, die nicht professionell entworfen wurden, erfüllen oft nicht die Anforderungen der Registergerichte – so dass diese die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ablehnen. Solche Fehler dann zu korrigieren, kostet mehr, als es von Anfang an den Notar machen zu lassen. Und was halten Sie von Gründungs-Rundum-Sorglos-Paketen, die es auf verschiedenen Plattformen ab für 99 Euro gibt? Solche Angebote klingen natürlich verlockend. Sie enthalten aber keine Notar- und Handelsregistergebühren. Das heißt: Die Kosten für solche Pakete kommen immer auf die skizzierten Gründungsaufwendungen obendrauf. Die Service-Provider übernehmen die Terminabsprache mit dem Notar, füllen Finanzamt-Formulare aus – man spart also eventuell Aufwand, aber sicher kein Geld. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, per Musterprotokoll eine GmbH zu gründen. Was kostet diese GmbH-Gründung und wer profitiert davon? Das Musterprotokoll umfasst Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Bestellung des Geschäftsführers. Theoretisch kann man mit dem Musterprotokoll eine Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern gründen. Das Problem ist aber, dass der Gesellschaftsvertrag, den man nicht ändern darf, nur ganz grundlegende Regelungen enthält. Das Musterprotokoll ist deshalb allenfalls für Gesellschaften geeignet, die dauerhaft nur einen Gesellschafter haben sollen. Der Kostenvorteil durch die Verwendung des Musterprotokolls ergibt sich vor allem dadurch, dass der sonst geltende Mindestgeschäftswert von 30.000 Euro bei der Gebührenberechnung nicht angewendet wird – entscheidend ist das tatsächliche Stammkapital. Je geringer also das Stammkapital, desto höher der Spareffekt. Da das bei einer GmbH aber mindestens 25.000 Euro beträgt, sind die Auswirkungen hier eher gering. Wann könnte sich ein Musterprotokoll für eine GmbH-Gründung dennoch finanziell lohnen? Größer ist der Effekt bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG). Bei einem Stammkapital von bis zu 5.000 Euro reduzieren sich die Notargebühren bei einem Gesellschafter auf rund 130 Euro, bei zwei oder drei Gesellschaftern auf 200 Euro. Die Handelsregistergebühren betragen unverändert 150 Euro – und fallen zusätzlich an. Wer überlegt, eine UG zu gründen, sollte aber die Kosten einer möglichen späteren Umwandlung der Gesellschaft in eine vollwertige GmbH im Blick haben – in diesem Fall wären sie insgesamt höher als für die direkte Gründung einer GmbH.   Musterrechnung – die Kosten einer GmbH-Gründung mit 25.000 Euro Stammkapital im Einzelnen: Ein Gesellschafter Mehrere Gesellschafter Gründungsbeschluss 125 Euro 384 Euro Geschäftsführerbestellung 250 Euro Gesellschafterliste 57,60 Euro 96,00 Euro Handelsregisteranmeldung 100 Euro 100 Euro Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt) 10 Euro 10 Euro Post- und Telekommunikation (pauschal) 40 Euro 40 Euro Gerichtskosten 150 Euro 150 Euro Gesamt 732,60 Euro 780 Euro Zum Vergleich: die Kosten der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) per Musterprotokoll mit einem Stammkapital bis 5000 Euro: Ein Gesellschafter Mehrere Gesellschafter Gründungsbeschluss (Musterprotokoll) 60 Euro 120 Euro Handelsregisteranmeldung 45 Euro 45 Euro Ausdrucke/Kopien/Scans (geschätzt) 5 Euro 5 Euro Post- und Telekommunikation (pauschal) 21 Euro 29 Euro Gerichtskosten 150 Euro 150 Euro Gesamt 281 Euro 349 Euro