Finanzen
Zehn Förderprogramme für Jungunternehmer

Vor allem in der heißen Startphase sind Selbstständige oft knapp bei Kasse. In vielen Fällen können staatliche Fördergelder den Liquiditätsengpass beheben. gründerzeit hat die interessantesten Kapitalquellen zusammengestellt.

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Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Für wen: Angehende Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten. Empfänger des Arbeitslosengelds II (ALG II) können zudem das Einstiegsgeld beantragen, welches allerdings zum Großteil auf das ALG II angerechnet wird.

Die Förderung: Neun Monate lang erhalten die Unternehmer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im anschließenden halben Jahr zahlt die Bundesagentur für Arbeit noch die Sozialkomponente aus, wenn der Firmenstart tatsächlich erfolgt ist.

Weitere Informationen

KfW-Gründerkredit

Für wen: Ein Fördertopf, an dem sich Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmen bedienen können, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Dies gilt auch für Start-Ups, die im Nebenerwerb gegründet wurden.

Die Förderung: Bei Variante eins – dem KfW-Gründerkredit Startgeld – übernimmt die KfW Mittelstandsbank bis zu 80 Prozent des Risikos für einen Bankkredit. Für die Hausbank des Firmenchefs bleibt also ein recht überschaubares Restrisiko von mindestens 20 Prozent des Darlehens. Die Kreditsumme darf höchstens 100.000 Euro betragen – davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel. Für die gewährten Kredite wird eine Laufzeit von fünf, zehn oder 20 Jahren mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein oder zwei Jahren vereinbart. Zudem ist eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich. Bis zu einer Antragshöhe von 25.000 Euro müssen Unternehmer keinen Liquiditätsplan vorlegen. Bei Variante zwei – dem KfW-Gründerkredit Universell – gelten in der Regel die gleichen Förderbedingungen, allerdings erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf zehn Millionen Euro.

Weitere Infos zum KfW-Gründerkredit Startgeld und zum KfW-Gründerkredit Universell.

Mikrokredite oder Mikrodarlehen

Für wen: Gründer und Jungunternehmer (bis zu drei Jahre Selbstständigkeit), die maximal 25.000 Euro benötigen.

Die Förderung: Die Kreditvergabe ist in vielen Fällen mit der Teilnahme an einem Management-Workshop oder an einem Coaching-Programm verbunden. Im Gegenzug wird meist auf bankübliche Sicherheiten oder die Erstellung eines Businessplans verzichtet.

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Weitere Informationen zum Beispiel in Sachsen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen.

Gründercoaching

Für wen: Unternehmer, deren Start in die Selbstständigkeit höchstens fünf Jahre zurückliegt. Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gestartet sind.

Die Förderung: Aus dieser Geldquelle werden Honorare für qualifizierte Berater finanziert. Die KfW zahlt diese Zuschüsse an Gründer, die zuvor arbeitslos waren (90 Prozent von maximal 6000 Euro Beratungskosten), sowie Firmen in den alten (50 Prozent) und neuen Bundesländern (75 Prozent) aus. Betriebe aus den Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg erhalten ebenfalls 75 Prozent des Honorars.
Es gibt jedoch eine Einschränkung: Bei dem Berater muss es sich um einen von der KfW anerkannten Experten handeln. Eine Datenbank der knapp 20.000 Fachleute gibt es im Infos

ERP-Kapital für Gründung

Für wen: Die Firma darf höchstens drei Jahre alt sein und der Antragsteller muss mindestens mit zehn Prozent am Betrieb beteiligt sein.

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Die Förderung: Auch dieses Geld stellt die KfW Mittelstandsbank zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein nachrangiges Darlehen in Höhe von maximal 500.000 Euro. Nachrangig bedeutet: Im Insolvenzfall stellt die KfW ihre Ansprüche hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurück. Damit erhält diese Förderung einen Eigenkapital-Charakter. Das Geld steht übrigens 15 Jahre zur Verfügung – erst nach sieben Jahren muss der Gründer mit der Rückzahlung beginnen.

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ERP-Innovationsprogramm

Für wen: Zur Zielgruppe gehören Betriebe, die seit mindestens zwei Jahren tätig sind und innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln beziehungsweise am Markt einführen.

Die Förderung: Diese Förderquelle kombiniert ein zinsgünstiges herkömmliches Darlehen mit einem Nachrangdarlehen. Für den ersten Teil muss der Unternehmer folglich die banküblichen Sicherheiten stellen – es werden allerdings keine Bürgschaften von Bürgschaftsbanken, Tages-, Fest- oder Termingelder akzeptiert. In der Forschungs- und Entwicklungsphase zahlt die KfW höchstens fünf Millionen Euro aus, in der Markteinführungsphase maximal 2,5 Millionen Euro (alte Bundesländer: eine Million Euro).

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ERP-Startfonds

Für wen: Gefördert werden junge, innovative Technologieunternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind. Die Gründer müssen mindestens ein Viertel der Geschäftsanteile besitzen, der kooperierende Kapitalgeber höchstens 49 Prozent.

Die Förderung: Hier gibt es echtes Eigenkapital – allerdings nur, wenn sich neben der KfW Mittelstandsbank noch ein weiterer Investor in mindestens der gleichen Höhe engagiert. Hierfür kommen zum Beispiel bei der KfW akkreditierte Beteiligungsgesellschaften, Business Angels oder andere Unternehmen in Frage.

Pro Finanzierungsrunde stellt das Institut maximal 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt darf das Engagement der KfW drei Millionen Euro nicht übersteigen. Die Laufzeit, die Konditionen und die Beteiligungsform richten sich nach den Bedingungen des zweiten Finanzierungspartners.

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High-Tech-Gründerfonds

Für wen: Junge Technologiefirmen, die viel versprechende Forschungsergebnisse bis zur Markteinführung weiterentwickeln, sind hier an der richtigen Adresse. Gefördert wird die Arbeit bis zur Fertigstellung eines Prototypen.

Die Förderung: Maximal 500.000 Euro Eigenkapital stellt dieser Venture-Capital-Fonds zur Verfügung. Gespeist wird er vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der KfW Bankengruppe und sechs deutschen Großkonzernen wie BASF, Siemens oder Deutsche Telekom.

Zusätzlich zum Geld werden die geförderten Start-Up-Chefs während der Beteiligung von erfahrenen Management-Coaches unterstützt. Das Honorar für den Experten (maximal 30.000 Euro) müssen die Gründer allerdings selbst zahlen. Zudem ist erwünscht, dass sich der Fachmann ebenfalls am Unternehmen beteiligt.

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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Für wen: Kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter beziehungsweise alle Betriebe in den neuen Bundesländern, die ihre Forschungs- und Entwicklungs (F&E)–Aktivitäten vorantreiben wollen.

Die Förderung: Es gibt die folgenden drei Bausteine:

  • ZIM-Koop fördert die gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen.
  • ZIM-Nemo übernimmt einen Teil der Kosten, die für ein innovatives Netzwerk zwischen Firmen und Forschungseinrichtungen anfallen.
  • ZIM-Solo unterstützt F&E-Projekte, die innerhalb von Betrieben ausgeführt werden. Es werden jeweils Zuschüsse ausgezahlt, die zwischen 25 und 90 Prozent der jeweils anfallenden Kosten decken.

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Exist – Existenzgründungen aus der Wissenschaft

Für wen: Aus dieser Quelle erhalten Angehörige der Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen Geld, wenn sie ihre Forschungsergebnisse als Geschäftsidee vermarkten wollen.

Die Förderung: Mit dem Exist-Gründerstipendium werden zum Beispiel technologieorientierte Konzepte von Studenten, Absolventen und Wissenschaftlern gefördert. Sie erhalten zum Beispiel für ein Jahr eine monatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt, Zuschüsse zur Anschaffung von Betriebsmitteln und zur Beauftragung eines Coachs.

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Gründungszuschuss und EinstiegsgeldFür wen: Angehende Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten. Empfänger des Arbeitslosengelds II (ALG II) können zudem das Einstiegsgeld beantragen, welches allerdings zum Großteil auf das ALG II angerechnet wird.Die Förderung: Neun Monate lang erhalten die Unternehmer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. Im anschließenden halben Jahr zahlt die Bundesagentur für Arbeit noch die Sozialkomponente aus, wenn der Firmenstart tatsächlich erfolgt ist.Weitere Informationen KfW-GründerkreditFür wen: Ein Fördertopf, an dem sich Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmen bedienen können, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Dies gilt auch für Start-Ups, die im Nebenerwerb gegründet wurden. Die Förderung: Bei Variante eins - dem KfW-Gründerkredit Startgeld - übernimmt die KfW Mittelstandsbank bis zu 80 Prozent des Risikos für einen Bankkredit. Für die Hausbank des Firmenchefs bleibt also ein recht überschaubares Restrisiko von mindestens 20 Prozent des Darlehens. Die Kreditsumme darf höchstens 100.000 Euro betragen - davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel. Für die gewährten Kredite wird eine Laufzeit von fünf, zehn oder 20 Jahren mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein oder zwei Jahren vereinbart. Zudem ist eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich. Bis zu einer Antragshöhe von 25.000 Euro müssen Unternehmer keinen Liquiditätsplan vorlegen. Bei Variante zwei - dem KfW-Gründerkredit Universell - gelten in der Regel die gleichen Förderbedingungen, allerdings erhöht sich der maximale Kreditbetrag auf zehn Millionen Euro.Weitere Infos zum KfW-Gründerkredit Startgeld und zum KfW-Gründerkredit Universell.Mikrokredite oder MikrodarlehenFür wen: Gründer und Jungunternehmer (bis zu drei Jahre Selbstständigkeit), die maximal 25.000 Euro benötigen. Die Förderung: Die Kreditvergabe ist in vielen Fällen mit der Teilnahme an einem Management-Workshop oder an einem Coaching-Programm verbunden. Im Gegenzug wird meist auf bankübliche Sicherheiten oder die Erstellung eines Businessplans verzichtet.Weitere Informationen zum Beispiel in Sachsen, Berlin oder Nordrhein-Westfalen.GründercoachingFür wen: Unternehmer, deren Start in die Selbstständigkeit höchstens fünf Jahre zurückliegt. Firmenchefs, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gestartet sind.Die Förderung: Aus dieser Geldquelle werden Honorare für qualifizierte Berater finanziert. Die KfW zahlt diese Zuschüsse an Gründer, die zuvor arbeitslos waren (90 Prozent von maximal 6000 Euro Beratungskosten), sowie Firmen in den alten (50 Prozent) und neuen Bundesländern (75 Prozent) aus. Betriebe aus den Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg erhalten ebenfalls 75 Prozent des Honorars.Es gibt jedoch eine Einschränkung: Bei dem Berater muss es sich um einen von der KfW anerkannten Experten handeln. Eine Datenbank der knapp 20.000 Fachleute gibt es im
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