Gebrauchte Hardware verkaufen
So machen Sie ausgemusterte IT zu Geld

Gebrauchte Hardware wie ausgemusterte Laptops, Drucker, Telefone schlummert in so manchem Firmenkeller. Worauf Sie beim Verkaufen achten sollten.

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Klar: Den kaputten Uralt-Röhrenmonitor kauft Ihnen keiner mehr ab. In vielen anderen Fällen lässt sich gebrauchte Hardware aber noch gut verkaufen.
Klar: Den kaputten Uralt-Röhrenmonitor kauft Ihnen keiner mehr ab. In vielen anderen Fällen lässt sich gebrauchte Hardware aber noch gut verkaufen.
© photka / Fotolia.com

Wer ausgemusterte Laptops oder Drucker in der Firma herumstehen hat, kann mit ihnen womöglich einige hundert Euro erlösen. Wer es sich selbst zutraut oder einen technisch versierten Mitarbeiter hat, arbeitet die Geräte auf und stellt sie bei Marktplätzen wie Ebay ein. impulse zeigt, worauf es beim Verkauf von gebrauchter IT ankommt.

Alte Daten entfernen

Wenn Unternehmer alte Server und PCs in den Keller stellen, machen sie sich selten die Mühe, alte Daten von der Festplatte zu löschen, weiß Volker Wickersheimer, IT-Berater aus Baden-Baden. Spätestens vor dem Verkauf sollten Chefs aber prüfen, ob alle Festplatten restlos geleert sind.

Von Hand Dateiordner in den Desktop-Papierkorb zu verschieben und ihn dann zu leeren, bringt nichts, warnt der Experte. Selbst beim Formatieren der Festplatte bleiben Daten übrig, die sich von Profis rekonstruieren lassen. Im schlimmsten Fall kauft ein Konkurrent das Gerät und bekommt wertvolle Kundendaten oder Geschäftszahlen in die Hände.

Wickersheimer empfiehlt deshalb spezielle Lösch-Programme wie Boot and Nuke, die es gratis im Netz gibt. Noch sicherer ist es, vor dem Verkauf eine neue, jungfräuliche Platte einzusetzen. Bei Profi-Aufbereitern gehört das Löschen nach strengen Standards zum Service.

Haftung bei Mängeln

Wer gebrauchte Hardware verkauft, egal ob privat oder gewerblich, muss grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung geben – auch gegenüber Gewerbekunden. Bei Unternehmen können Mittelständler die Gewährleistungsfrist per Vertrag allerdings reduzieren. Professionelle Aufbereiter wie Bb-net verzichten ganz darauf, wenn sie Alt-Hardware ankaufen.

Gewährleistung heißt: Weicht die Ware von dem ab, was im Vertrag vereinbart war, kann der Kunde eine Reparatur verlangen oder bekommt einen Teil des Geldes erstattet – wenn er nicht gleich ganz vom Vertrag zurücktritt, sagt Timo Schutt, IT-Fachanwalt aus Karlsruhe. „Befindet sich gar ein Virus auf dem Gerät, den der Verkäufer mit einem aktuellen Virenscanner hätte finden können, haftet er für die Schäden beim Käufer, die dadurch entstehen.“

Schutts Rat: „Lassen Sie vor dem Verkauf unbedingt das neueste Anti-Virusprogramm über die Computer laufen.“ Programme dafür – wie Avira – gibt es kostenlos im Internet.

Gewinn versteuern

Unternehmer schreiben PCs meist über drei Jahre ab. Verkaufen sie ein Altgerät, erlösen sie oft mehr als den Rest-Buchwert, vor allem, wenn PC oder Server bereits voll abgeschrieben sind und nur mit 1 Euro in der Bilanz stehen. „Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert ist dann als Gewinn zu versteuern“, sagt Hannes Sennewald, Steuerberater bei der Kanzlei Ecovis in Berlin. 19 Prozent Mehrwertsteuer gehen ans Finanzamt.

Vorsicht bei vergünstigten Angeboten für Mitarbeiter oder Gesellschafter: Liegt der ausgemachte Preis für ein Altgerät unter dem Marktpreis, den ein privater Käufer etwa bei Ebay für ein vergleichbares Gerät zahlt, gilt die Differenz als geldwerter Vorteil und muss vom Mitarbeiter als Einkommen versteuert werden. Den verbilligten Laptop für die Gesellschafter könnten Betriebsprüfer wiederum als verdeckte Gewinnausschüttung werten.

Lizenzrechte klären

Ohne Betriebssystem und Office-Programme verkaufen sich Computer schlechter. Ob gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, darüber gibt es immer wieder Diskussionen. IT-Fachanwalt Timo Schutt sagt: „Solange die Software fest auf dem gebrauchten PC oder Server installiert und für sich lauffähig ist, kann man in der Regel davon ausgehen, dass man sie mit dem PC oder Server weiterverkaufen kann.“

Es ist egal, ob der Erstkäufer das Programm auf CD oder DVD erworben hat oder per Download. Das hat der Europäische Gerichtshof 2012 entschieden (Az. C 128/11). Wichtig ist, dass der Verkäufer keine Kopien behält und weiter nutzt.

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Aufrüsten

Ältere PCs kommen auch mit neuen Betriebssystemen zurecht. Ein kleines SSD-Laufwerk als Ersatz für die alte Festplatte gibt es schon ab 60 Euro. Zusätzlicher Arbeitsspeicher macht die Geräte schneller und erhöht so unter Umständen ihren Marktwert. Allerdings muss es im Unternehmen jemanden geben, der sich solche Umbauten zutraut.

Preis festlegen

Besonders gut lassen sich Laptops, PC-Systeme und Tablets verkaufen, auch Smartphones sind gefragt. Gebrauchte Computer sind schon für 30 bis 40 Prozent des Listenpreises zu haben. Ausgediente Telefonanlagen bringen ihren Besitzern hingegen nur selten etwas ein. In diesem nicht ganz so schnelllebigen Markt liegt der Abschlag Experten zufolge für aktuelle Serien bei rund 50 Prozent des Marktpreises, der normalerweise bereits deutlich unter dem Listenpreis liegt.

Beim Verkauf der Geräte kann man sich an den Preisen bei Ebay orientieren. Wer nur wenige Stücke zu verkaufen hat und keinen Aufbereiter zwischenschalten möchte, bekommt diesen Betrag in voller Höhe.

Bei Refurbishern erhalten Kleinstverkäufer mit einer Handvoll Altgeräten etwas weniger für die Hardware als auf dem freien Markt. Die Händler leben davon, mehrere Dutzend Geräte der gleichen Bauart auf einmal aufzubereiten. Dafür verzichten die Profis bei kleinen Kunden meist auf die Gewährleistung. Oft holen sie die Geräte ab und übernehmen lästige Arbeiten wie Datenlöschen oder Säubern.

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Wer ausgemusterte Laptops oder Drucker in der Firma herumstehen hat, kann mit ihnen womöglich einige hundert Euro erlösen. Wer es sich selbst zutraut oder einen technisch versierten Mitarbeiter hat, arbeitet die Geräte auf und stellt sie bei Marktplätzen wie Ebay ein. impulse zeigt, worauf es beim Verkauf von gebrauchter IT ankommt. Alte Daten entfernen Wenn Unternehmer alte Server und PCs in den Keller stellen, machen sie sich selten die Mühe, alte Daten von der Festplatte zu löschen, weiß Volker Wickersheimer, IT-Berater aus Baden-Baden. Spätestens vor dem Verkauf sollten Chefs aber prüfen, ob alle Festplatten restlos geleert sind. Von Hand Dateiordner in den Desktop-Papierkorb zu verschieben und ihn dann zu leeren, bringt nichts, warnt der Experte. Selbst beim Formatieren der Festplatte bleiben Daten übrig, die sich von Profis rekonstruieren lassen. Im schlimmsten Fall kauft ein Konkurrent das Gerät und bekommt wertvolle Kundendaten oder Geschäftszahlen in die Hände. Wickersheimer empfiehlt deshalb spezielle Lösch-Programme wie Boot and Nuke, die es gratis im Netz gibt. Noch sicherer ist es, vor dem Verkauf eine neue, jungfräuliche Platte einzusetzen. Bei Profi-Aufbereitern gehört das Löschen nach strengen Standards zum Service. Haftung bei Mängeln Wer gebrauchte Hardware verkauft, egal ob privat oder gewerblich, muss grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung geben – auch gegenüber Gewerbekunden. Bei Unternehmen können Mittelständler die Gewährleistungsfrist per Vertrag allerdings reduzieren. Professionelle Aufbereiter wie Bb-net verzichten ganz darauf, wenn sie Alt-Hardware ankaufen. Gewährleistung heißt: Weicht die Ware von dem ab, was im Vertrag vereinbart war, kann der Kunde eine Reparatur verlangen oder bekommt einen Teil des Geldes erstattet – wenn er nicht gleich ganz vom Vertrag zurücktritt, sagt Timo Schutt, IT-Fachanwalt aus Karlsruhe. „Befindet sich gar ein Virus auf dem Gerät, den der Verkäufer mit einem aktuellen Virenscanner hätte finden können, haftet er für die Schäden beim Käufer, die dadurch entstehen.“ Schutts Rat: „Lassen Sie vor dem Verkauf unbedingt das neueste Anti-Virusprogramm über die Computer laufen.“ Programme dafür – wie Avira – gibt es kostenlos im Internet. Gewinn versteuern Unternehmer schreiben PCs meist über drei Jahre ab. Verkaufen sie ein Altgerät, erlösen sie oft mehr als den Rest-Buchwert, vor allem, wenn PC oder Server bereits voll abgeschrieben sind und nur mit 1 Euro in der Bilanz stehen. „Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert ist dann als Gewinn zu versteuern“, sagt Hannes Sennewald, Steuerberater bei der Kanzlei Ecovis in Berlin. 19 Prozent Mehrwertsteuer gehen ans Finanzamt. Vorsicht bei vergünstigten Angeboten für Mitarbeiter oder Gesellschafter: Liegt der ausgemachte Preis für ein Altgerät unter dem Marktpreis, den ein privater Käufer etwa bei Ebay für ein vergleichbares Gerät zahlt, gilt die Differenz als geldwerter Vorteil und muss vom Mitarbeiter als Einkommen versteuert werden. Den verbilligten Laptop für die Gesellschafter könnten Betriebsprüfer wiederum als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Lizenzrechte klären Ohne Betriebssystem und Office-Programme verkaufen sich Computer schlechter. Ob gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, darüber gibt es immer wieder Diskussionen. IT-Fachanwalt Timo Schutt sagt: „Solange die Software fest auf dem gebrauchten PC oder Server installiert und für sich lauffähig ist, kann man in der Regel davon ausgehen, dass man sie mit dem PC oder Server weiterverkaufen kann.“ Es ist egal, ob der Erstkäufer das Programm auf CD oder DVD erworben hat oder per Download. Das hat der Europäische Gerichtshof 2012 entschieden (Az. C 128/11). Wichtig ist, dass der Verkäufer keine Kopien behält und weiter nutzt. Aufrüsten Ältere PCs kommen auch mit neuen Betriebssystemen zurecht. Ein kleines SSD-Laufwerk als Ersatz für die alte Festplatte gibt es schon ab 60 Euro. Zusätzlicher Arbeitsspeicher macht die Geräte schneller und erhöht so unter Umständen ihren Marktwert. Allerdings muss es im Unternehmen jemanden geben, der sich solche Umbauten zutraut. Preis festlegen Besonders gut lassen sich Laptops, PC-Systeme und Tablets verkaufen, auch Smartphones sind gefragt. Gebrauchte Computer sind schon für 30 bis 40 Prozent des Listenpreises zu haben. Ausgediente Telefonanlagen bringen ihren Besitzern hingegen nur selten etwas ein. In diesem nicht ganz so schnelllebigen Markt liegt der Abschlag Experten zufolge für aktuelle Serien bei rund 50 Prozent des Marktpreises, der normalerweise bereits deutlich unter dem Listenpreis liegt. Beim Verkauf der Geräte kann man sich an den Preisen bei Ebay orientieren. Wer nur wenige Stücke zu verkaufen hat und keinen Aufbereiter zwischenschalten möchte, bekommt diesen Betrag in voller Höhe. Bei Refurbishern erhalten Kleinstverkäufer mit einer Handvoll Altgeräten etwas weniger für die Hardware als auf dem freien Markt. Die Händler leben davon, mehrere Dutzend Geräte der gleichen Bauart auf einmal aufzubereiten. Dafür verzichten die Profis bei kleinen Kunden meist auf die Gewährleistung. Oft holen sie die Geräte ab und übernehmen lästige Arbeiten wie Datenlöschen oder Säubern.
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