Spiros Simitis gilt als der juristische Vater des Datenschutzes in Deutschland. 16 Jahre war er Datenschutzbeauftragter in Hessen und leitete die Datenschutzkommission des Europarates. Heute ist der Frankfurter Jura-Professor Mitglied im Deutschen Ethikrat.
Ein Datenskandal jagt den nächsten: Telekom, Lidl, Bahn. Sind die Mittel der Unternehmen im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität unverhältnismäßig?
Unverhältnismäßig ist das falsche Wort. Es setzt voraus, dass es einen Abwegungsprozess gibt, der den Unternehmen die Chance verschafft, von sich aus zu bestimmen, was sie verwerten dürfen und was nicht. Wir haben klare Datenschutzgesetze, die verbindliche Vorgaben beinhalten. Sie regeln, was Unternehmen durchführen dürfen und was nicht. Für Arbeitnehmerdaten gilt generell wie für alle anderen Daten auch: Sie dürfen nur verwendet werden, wenn es einen konkreten Verdacht gibt.
Der deutschen Wirtschaft entstehen jährlich etliche Milliarden Schaden durch Wirtschaftskriminalität. Schränkt der Datenschutz die Firmen bei der internen Aufklärung nicht ein?
Nein, die Verwendung personenbezogener Daten muss stets die Ausnahme bleiben. Nur bei einer besonderen Berechtigung und dürfen sie verwendet werden. Um bei Unternehmen zu bleiben: Welches Ziel man verfolgt, ist gleichgültig. Auch wenn es um interne Verstöße im Konzern geht.
Wie weit dürfen Unternehmen gehen?
Das ist ein schwieriger Punkt. Die allgemeinen Datenschutzgesetze enthalten nur generelle Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Parlament hat diesen Mißstand, gerade bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten, mehrmals angemahnt, aber die jeweilige Regierung hat nichts gemacht.
Die Regierung ist also Schuld, dass es eine große Grauzone gibt?
Ja. Seit den ersten Vorschlägen in den achtziger Jahren sind sämtliche Aufforderungen ignoriert worden, nun endlich von den allgemeinen Datenschutzregeln abzugehen und ein besonderes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorzulegen.
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