Kompliziert ist es, das deutsche Kündigungsrecht. Das musste erst vor wenigen Wochen der Mitarbeiter eines Hamburger Unternehmens erfahren, dem sein Arbeitgeber gekündigt hatte, um einen Jüngeren einzustellen. Oder war es ein Leipziger Unternehmen? Da genau lag das Problem: Das Unternehmen hatte Betriebe in beiden Städten.
Mit zusammen 14 Mitarbeitern. Vom Kündigungsschutz sind aber nur Betriebe mit maximal zehn Mitarbeitern befreit. Darum habe man ihm nicht kündigen dürfen, meinte der Entlassene. Keine Ausnahme ohne Ausnahme, entschied dagegen im November das Bundesarbeitsgericht: Sind die Betriebsstätten selbstständige Organisationseinheiten, werden die Mitarbeiter nicht zusammengezählt.
Es gibt noch mehr Ausnahmen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen. Grundsätzlich gilt bei denen: Alt bleibt, jung geht. Ist aber ein junger Mitarbeiter wegen seiner Fähigkeiten enorm wichtig, darf das Unternehmen statt seiner einen älteren nach Hause schicken. Und bei Schwangeren sieht sowieso wieder alles ganz anders aus.
Quelle: ftd.de
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