Für eine Firma ist eine gut eingeführte Marke ein echter Vermögenswert. Sie bindet Kunden und gilt als krisenfest. Denn Verbraucher greifen in unsicheren Zeiten gern auf traditionelle Werte zurück.Wer seine Marke schützen möchte, sollte sie in das Register eines nationalen oder internationalen Markenamts eintragen lassen.
In Deutschland ist dafür das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig. Allein aus Deutschland wurden 2008 mehr als 70.000 Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt in München angemeldet.
Insgesamt waren es fast 74.000. Daher verwundert es nicht, dass sich mittlerweile ein eigener Industriezweig aus Rechercheinstituten gebildet hat, die - wenn es sein muss weltweit - nachprüfen, ob die anzumeldende Marke nicht schon in einem anderen Land eingetragen ist.
Sichern von Marken wird immer wichtiger
Ganz einfach ist dies allerdings nicht. Der Inhaber muss nämlich selbst prüfen, ob seine Marke bereits irgendwo auf der Welt registriert ist. "Die Markenabteilung prüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken im Markenregister eingetragen sind", heißt es in einem Hinweisblatt des DPMA.
Und weil das ganze recht aufwendig ist, gibt es mittlerweile etliche Rechercheinstitute, die ihren Mandanten diese Aufgabe abnehmen. "Die Verfügbarkeitsrecherche ist sehr haftungsträchtig. Sie müssen daher sehr genau arbeiten", sagt Marc Groebl, Markenrechtsexperte der Kanzlei Howrey. Andernfalls drohen Widersprüche von den Inhabern älterer Marken oder sogar Schadensersatzklagen.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich Marken in den erstaunlichsten Spielarten herausgebildet: Als Farbmarke Lila (Milka), als Wort-Bildmarke (der Biber des Baumarktherstellers Obi) oder als Hörmarke ("Wenn's um Geld geht - Sparkasse.") Alles lässt sich beim Markenamt registrieren. Wenn es sein muss, mithilfe von Notenblättern.
Unter welchen Voraussetzungen ein Produkt oder eine Dienstleistung als Marke eingetragen werden kann, steht ebenfalls im Markengesetz. Laut §8 ist eine Marke von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihr "jegliche Unterscheidungskraft fehlt". Deshalb wird wohl der Begriff "Auto" nicht als Marke eingetragen werden können, während der Mercedes-Stern ohne Zweifel eine klassische Marke ist.
Marken müssen auch internation Geschütz werden
Wer eine deutsche Marke anmelden will, stellt seinen Antrag beim DPMA. Für Gemeinschaftsmarken ist das Gemeinschaftsmarkenamt in Alicante zuständig. Eine internationale Registrierung nimmt die Weltorganisation für den Schutz des geistigen Eigentums in Genf entgegen.
Weil die Marke nicht pauschal eingetragen werden kann, kommt schließlich das Nizzaer Klassifikationsabkommen ins Spiel. Es schreibt vor, dass Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen eingeteilt werden. Sie reichen von "chemischen Erzeugnissen für wissenschaftliche, photografische, land- und forstwirtschaftliche Zwecke" über Musikinstrumente und Möbel bis hin zu "Sicherheitsdiensten zum Schutz von Sachwerten und Personen".
Wer eine Marke anmelden will, muss sich vorher überlegen, für welche dieser Klassen der Markenschutz gelten soll. Das ist letztlich auch eine Kostenfrage. Der Grundbetrag für eine Markenanmeldung in Deutschland beträgt 300 Euro, drei Klassen aus dem Nizzaer Klassifikationsabkommen inklusive. Jede weitere Klasse kostet einen Aufschlag.
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