29.06.2009

Telefonmarketing: Bei Anruf Bußgeld

Von: Katharina Schneider
Unerlaubte Werbeanrufe können für Firmen teuer werden
Unerlaubte Werbeanrufe können für Firmen teuer werden
© fotolia.com
In der Telefonwerbung bleibt nichts beim Alten, denn der Gesetzgeber hat den Verbraucherschutz am Hörer massiv verschärft. Für viele Unternehmen eine Reform mit verheerenden Folgen: Bußgelder und neue Bürokratie gefährden ihr Geschäftsmodell.

Dietmar Klugs Branche ist nicht gerade vom Glück verwöhnt. Callcenter sind ungefähr so beliebt wie die Gebühreneintreiber der GEZ. Und sie haben nicht nur ein Imageproblem, sondern derzeit auch eines mit dem Gesetzgeber – denn der nimmt die Anruffabriken mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung gehörig in die Mangel. Das Problem: Künftig dürfen nur noch solche Verbraucher angerufen werden, die dazu eine "vorherige ausdrückliche Einwilligung" gegeben haben. Bisher reichte es aus, wenn der Verbraucher sein Wohlwollen während des Anrufs signalisierte.

Den Telefonwerbern dürfte das erhebliche Umsatzeinbußen bescheren, befürchtet Klug. „Viele Bestandskunden sind für die Telefonwerbung erst mal verloren. Denn von ihnen haben die Unternehmen in der Vergangenheit noch keine Werbeeinwilligung eingeholt“, sagt der Chef der Sarstedter Firma Telefon-Direkt-Marketing (TDM). Das Problem trifft nicht nur die Callcenter, sondern große Teile der Wirtschaft. Denn die Telefonprofis rufen ja im Auftrag von Unternehmen an: Denen wird die Reform zum Schutz der Verbraucherschon bald die Neukundenakquise so erschweren, dass auch sie mit kräftigen Umsatzrückgängen rechnen müssen – und das mitten in der Krise.

Das ändert sich

In Kraft

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird voraussichtlich im Juli in Kraft treten. Es soll den Verbraucherschutz verbessern und beinhaltet Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Telekommunikationsgesetzes und der BGB-Informationspflichten- Verordnung. Kernpunkte sind die "vorherige ausdrückliche Einwilligung" des Verbrauchers zu Telefonwerbung, Bußgeldvorschriften, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und ausgedehnte Widerrufsrechte (Drucksache des Deutschen Bundestags 16/10734).

In Arbeit

Noch ist die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes nicht beschlossen. Bisher herrschte darüber Streit bei den Koalitionsparteien. Etwa in der Frage, ob nur noch Einwilligungen per Opt-in erlaubt sein sollen oder das Listenprivileg gestrichen wird. Dieses Vorrecht erlaubte es bislang, listenmäßig zusammengefasste Kundendaten zu verwenden und weiterzugeben.

"Seriösen Unternehmen, die ihre Kunden nach einem Vertragsabschluss weiterhin werblich betreuen und beraten wollen, wird so das Geschäft schwer gemacht", kritisiert Firmenchef Klug. Die ausdrückliche Einwilligung zu Werbeanrufen nachträglich bei allen Kunden einzuholen, da ist sich Klug sicher, wäre viel zu teuer und zeitaufwendig.

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