
Bei der Firma Schrimpf & Schöneberg in NRW schleifen 16 behinderte Mitarbeiter Metallfedern, auch Dirk Becker (li.).
© Andreas Jung
Wer muss Schwerbehinderte einstellen?
Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Wer das nicht tut, muss dem Integrationsamt eine Ausgleichsabgabe zahlen. 2009 erreichten deutsche Unternehmen eine Quote von 3,9 Prozent; kleine Betriebe mit bis zu 40 Mitarbeitern schafften im Schnitt 2,8 Prozent.
Was heißt schwerbehindert?
Ab einem Behinderungsgrad von 50 gilt man als schwerbehindert. Der Grad – keine Prozentangabe – wird in Zehnerstufen von 20 bis 100 festgelegt. Menschen mit einem Grad von über 30 können mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn ihr Job gefährdet ist oder sie keinen finden.
Wer ist von der Ausgleichsabgabe befreit?
Wer Schwerbehinderte einstellt oder Aufträge an Werkstätten vergibt, die Behinderte beschäftigen. Hier können Unternehmer ihre Ersparnis berechnen: www.rehadat-elan.de
Wann lohnt es sich, Schwerbehinderte einzustellen?
Bei Berechnung und Personalplanung helfen spezialisierte Berater. Den Kontakt stellen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern her. Auch die gemeinnützige Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) hilft bei der Entscheidung. Für Beratungskosten können Zuschüsse beantragt werden. www.faf-gmbh.de
Von wem bekomme ich wie viel Geld?
Finanzielle Hilfe gibt es vom Integrationsamt und von der Arbeitsagentur. Letztere zahlt etwa Geld zur Eingliederung. Das Integrationsamt übernimmt einen Teil der Investitionskosten, vergibt Darlehen und gleicht Nachteile bei Minderleistung aus. Wie viel es genau gibt, wird von Fall zu Fall entschieden und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das Integrationsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe etwa fördert jeden neuen Arbeitsplatz mit bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 20.000 Euro. In Niedersachsen gibt es bis zu 50 Prozent, maximal 50.000 Euro. www.integrationsaemter.de
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Wer Mitarbeiter mit Handicap entlassen will, braucht die Zustimmung des Integrationsamts. 2009 sind mehr als 26.000 Kündigungsanträge bei den Behörden eingegangen. Fast die Hälfte waren betriebsbedingt, also etwa wegen Insolvenz oder Umstrukturierungen. 13 Prozent der Antragsteller hatten Probleme mit dem Verhalten der Behinderten.
Weitere Infos
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat einen Leitfaden für kleine und mittlere Betriebe herausgebracht: “Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung”, Preis: 7,80 Euro, www.dihk-verlag.de
| Aus dem Magazin | |
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