Flüchtlinge einstellen
So können Arbeitgeber Flüchtlinge beschäftigen

Sie sind Arbeitgeber und wollen Flüchtlinge einstellen? Dann sollten Sie diese Vorschriften zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Vorrangprüfung kennen.

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Neuer Praktikant oder Azubi gesucht? Unter bestimmten Bedingungen können Chefs auch Flüchtlinge einstellen.
© Andrii Zastrozhnov / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

Welche Flüchtlinge erhalten eine Arbeitserlaubnis?

Generell gilt: Flüchtlinge, die länger als drei Monate in Deutschland registriert sind, dürfen unter Auflagen auch hier arbeiten. „Wer in Deutschland als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis hat, darf voll arbeiten“, sagt Volker Hepke, Geschäftsführer Recht und Steuern vom Arbeitgeberverband AGA.

Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zum Beispiel Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, denen aus humanitären oder politischen Gründen Asyl gewährt wird. Wer als schutzberechtigt anerkannt ist, darf sogar ohne jede Beschränkung arbeiten – auch als Selbstständiger.

Einige Flüchtlinge in Deutschland haben eine sogenannte Duldung: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, sie werden aber nicht in ihr Heimatland abgeschoben, weil zum Beispiel humanitäre Gründe dagegen sprechen. Sie brauchen grundsätzlich die Zustimmung der Agentur für Arbeit, um eine Arbeitserlaubnis erhalten zu können – genau wie Asylbewerber, über deren Aufenthalt noch entschieden wird. „Wenn die Agentur für Arbeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis zustimmen muss, hängt diese Zustimmung von der Arbeitsmarktsituation des jeweiligen Berufes ab“, sagt Hepke.

Ein Formular für Arbeitgeber gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wer darf nicht arbeiten?

Nicht beschäftigt werden dürfen Flüchtlinge, die kürzer als drei Monate in Deutschland registriert sind, ausreisen müssen oder demnächst abgeschoben werden. Dazu zählen auch Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (Länder des westlichen Balkans, Senegal, Ghana).

Was ist die Vorrangprüfung?

Im August 2016 hat die Regierung die Vorrangprüfung in 133 von insgesamt 156 Bezirken der Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre ausgesetzt. In den 23 verbleibenden Bezirken in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern gilt die Vorrangprüfung weiterhin. Das heißt: Wenn sich in diesen Bezirken ein Asylbewerber auf eine Stelle bewirbt, muss erst ermittelt werden, ob sich ein geeigneter Kandidat mit deutschem oder EU-Pass für den Job findet. „Wenn das der Fall ist, dann verweigert die Behörde die Zustimmung“, sagt Hepke. Der Unternehmer darf den Flüchtling nicht einstellen. „Selbst wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerne einen Arbeitsvertrag schließen würden und sich längst einig sind, müssen sie die Vorrangprüfung abwarten.“ Wenn ein Flüchtling 15 Monate in Deutschland lebt, fällt diese „Vorrangprüfung“ weg.

In den 133 Agenturbezirken entfällt die bürokratische Hürde für Arbeitgeber. Sie dürfen Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis direkt einstellen, ohne nachweisen zu müssen, ob ein Deutscher Bewerber oder ein Bewerber mit EU-Pass auch für den Job geeignet wäre.

Wann entfällt die Vorrangprüfung in den 23 Agenturbezirken?

„Wenn ein Flüchtling in einem Beruf arbeiten möchte, in dem wir in Deutschland dringend Fachkräfte suchen, dann entfällt die Prüfung“, sagt Hepke. Eine aktuelle Liste dieser Berufe gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. „Auch wenn ein Flüchtling im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen hat und das nachweisen kann, kann er in dem Beruf in Deutschland ohne Vorrangprüfung arbeiten“, sagt Hepke. Dazu müsse die Ausbildung aber in Deutschland anerkannt sein. (Zum Anerkennungsverfahren)

Welche Flüchtlinge können ein Praktikum machen und zu welchen Bedingungen?

„Flüchtlinge dürfen in Deutschland auch ohne Zustimmung der Arbeitsagentur ein Praktikum machen“, sagt Hepke. Diese Regelung hat die Bundesregierung im August 2015 gelockert. „Das gilt allerdings nur, wenn das Praktikum nicht unter den Mindestlohn fällt.“ Es darf maximal drei Monate dauern, es sei denn, es ist ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen der schulischen oder universitären Ausbildung.

Was gilt für Auszubildende?

Wer als Flüchtling eine Lehre beginnt, soll während der gesamten Dauer in Deutschland bleiben dürfen – und danach weitere sechs Monate für die Jobsuche. Wer nach der Ausbildung übernommen wird oder anderswo eine Stelle findet, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis für zwei weitere Jahre. Die Wirtschaft hatte dies seit langem gefordert, um mehr Planungssicherheit zu haben, wenn Betriebe Asylbewerber als Azubis einstellen. Eine Altersgrenze soll es für diese Fälle nicht mehr geben.

Wie sollten Unternehmen die Einstellung von Flüchtlingen organisieren?

Hepke rät dazu, einen Mitarbeiter im Unternehmen als Ansprechpartner für solche Fragen zu benennen. „Wenn Sie in einer Flüchtlingsunterkunft einen Aushang mit freien Stellen machen und Bewerbungen bekommen, dann müssen Sie wahrscheinlich zusammen mit den Bewerbern den Weg bis zur Arbeitserlaubnis gehen“, sagt er. „Wenn Sie nicht zufällig eine gefragte ausländische IT-Fachkraft einstellen, dann haben Sie einige Behördengänge vor sich, bis sie den Bewerber tatsächlich einstellen können.“ Auch über die Möglichkeiten und Vorschriften, die beim Probearbeiten gelten, sollten Sie sich informieren.

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Was müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen mit Flüchtlingen beachten?

„Wenn jemand eine gültige Arbeitserlaubnis hat, dann ist er normaler Arbeitnehmer, mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Hepke. Falls die Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet ist, dann sei ein befristeter Arbeitsvertrag sinnvoll. Entweder als zeitliche Befristung bis zum Endzeitpunkt der Arbeitserlaubnis oder als sogenannte Zweckbefristung, sodass der Arbeitsvertrag automatisch mit Ende der Arbeitserlaubnis ungültig wird.

Welche staatliche Förderung gibt es für Unternehmen?

Es gibt es eine Reihe von staatlichen Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen oder beschäftigen möchten. Die fünf wichtigsten im Überblick.

  • Eingliederungszuschuss (EGZ): Der Arbeitgeber kann zur Eingliederung von arbeitssuchenden und erschwert vermittelbaren Arbeitnehmern einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Dieser Ausgleich für die Minderleistung beträgt maximal 50 Prozent des gezahlten Entgelds, wird für 12 Monate ausbezahlt und muss von den Unternehmen für den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis kann der Arbeitgeber sofort einen EGZ erhalten, für Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten.
  • Einstiegsqualifizierung (EQ): Bewerber mit Sprach- und Bildungsdefiziten werden mithilfe der sechsmonatigen oder auch einjährigen Einstiegsqualifizierung auf einen Ausbildungsplatz vorbereitet. Dafür muss das Unternehmen einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, den die Ausländerbehörde genehmigen muss. Zudem muss ein Vertrag über die Inhalte und die Vergütung zwischen Unternehmen und dem Flüchtling geschlossen werden. Für die Dauer des EQ muss der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen.

Welche staatliche Förderung für den Arbeitsmarkt kann der Flüchtling beantragen?

Bei den folgenden drei Fördermöglichkeiten muss sich der Arbeitnehmer bzw. der Flüchtling an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Wird in einem Beratungsgespräch festgestellt, dass der Interessent Anspruch auf eine Förderung hat, werden im die notwendigen Formulare ausgehändigt.

  • Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG): Um die vorhandenen berufsfachlichen Kenntnisse eines Flüchtlings festzustellen, kann der Arbeitgeber eine MAG anbieten. Sie wird von dem Arbeitssuchenden über die Agentur für Arbeit beantragt und darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus dürfen grundsätzlich sofort an der MAG teilnehmen, Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten. Während der Teilnahme wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt.
  • Förderung für Umschulung oder Ausbildung: Nicht jeder Flüchtling hat eine in Deutschland anerkannte Ausbildung absolviert, viele haben überhaupt keine. Für die Förderung einer Umschulung oder Ausbildung müssen die Arbeits- bzw. Ausbildungssuchenden die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde erhalten. Die Schulungen selbst, werden über den Bildungsgutschein organisiert, mit dem die Teilnehmer Zugriff auf das Kursangebot der Agentur für Arbeit haben. Der Vorteil für die Unternehmen: Fehlt der Azubi wegen den Kursen auf der Arbeit, erstattet die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelds.
  • Förderung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH): Seit dem 1. Januar 2016 können Geduldete erstmals bei ihrer Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden. Diese umfassen beispielsweise Sprachkurse oder sozialpädagogische Begleitung. Die abH können maximal  sechs Monate nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses genutzt werden. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit vollständig übernommen.

 

Für Flüchtlinge aus der Ukraine gelten Sonderregeln. Was Sie wissen müssen, wenn Sie Mitarbeiter aus dem Kriegsgebiet einstellen wollen, lesen Sie hier.

Welche Flüchtlinge erhalten eine Arbeitserlaubnis? Generell gilt: Flüchtlinge, die länger als drei Monate in Deutschland registriert sind, dürfen unter Auflagen auch hier arbeiten. „Wer in Deutschland als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis hat, darf voll arbeiten“, sagt Volker Hepke, Geschäftsführer Recht und Steuern vom Arbeitgeberverband AGA. Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten zum Beispiel Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, denen aus humanitären oder politischen Gründen Asyl gewährt wird. Wer als schutzberechtigt anerkannt ist, darf sogar ohne jede Beschränkung arbeiten – auch als Selbstständiger. Einige Flüchtlinge in Deutschland haben eine sogenannte Duldung: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, sie werden aber nicht in ihr Heimatland abgeschoben, weil zum Beispiel humanitäre Gründe dagegen sprechen. Sie brauchen grundsätzlich die Zustimmung der Agentur für Arbeit, um eine Arbeitserlaubnis erhalten zu können - genau wie Asylbewerber, über deren Aufenthalt noch entschieden wird. „Wenn die Agentur für Arbeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis zustimmen muss, hängt diese Zustimmung von der Arbeitsmarktsituation des jeweiligen Berufes ab“, sagt Hepke. Ein Formular für Arbeitgeber gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. [mehr-zum-thema] Wer darf nicht arbeiten? Nicht beschäftigt werden dürfen Flüchtlinge, die kürzer als drei Monate in Deutschland registriert sind, ausreisen müssen oder demnächst abgeschoben werden. Dazu zählen auch Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (Länder des westlichen Balkans, Senegal, Ghana). Was ist die Vorrangprüfung? Im August 2016 hat die Regierung die Vorrangprüfung in 133 von insgesamt 156 Bezirken der Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre ausgesetzt. In den 23 verbleibenden Bezirken in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern gilt die Vorrangprüfung weiterhin. Das heißt: Wenn sich in diesen Bezirken ein Asylbewerber auf eine Stelle bewirbt, muss erst ermittelt werden, ob sich ein geeigneter Kandidat mit deutschem oder EU-Pass für den Job findet. „Wenn das der Fall ist, dann verweigert die Behörde die Zustimmung“, sagt Hepke. Der Unternehmer darf den Flüchtling nicht einstellen. „Selbst wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerne einen Arbeitsvertrag schließen würden und sich längst einig sind, müssen sie die Vorrangprüfung abwarten.“ Wenn ein Flüchtling 15 Monate in Deutschland lebt, fällt diese "Vorrangprüfung" weg. In den 133 Agenturbezirken entfällt die bürokratische Hürde für Arbeitgeber. Sie dürfen Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis direkt einstellen, ohne nachweisen zu müssen, ob ein Deutscher Bewerber oder ein Bewerber mit EU-Pass auch für den Job geeignet wäre. Wann entfällt die Vorrangprüfung in den 23 Agenturbezirken? „Wenn ein Flüchtling in einem Beruf arbeiten möchte, in dem wir in Deutschland dringend Fachkräfte suchen, dann entfällt die Prüfung“, sagt Hepke. Eine aktuelle Liste dieser Berufe gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. „Auch wenn ein Flüchtling im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen hat und das nachweisen kann, kann er in dem Beruf in Deutschland ohne Vorrangprüfung arbeiten“, sagt Hepke. Dazu müsse die Ausbildung aber in Deutschland anerkannt sein. (Zum Anerkennungsverfahren) Welche Flüchtlinge können ein Praktikum machen und zu welchen Bedingungen? „Flüchtlinge dürfen in Deutschland auch ohne Zustimmung der Arbeitsagentur ein Praktikum machen", sagt Hepke. Diese Regelung hat die Bundesregierung im August 2015 gelockert. "Das gilt allerdings nur, wenn das Praktikum nicht unter den Mindestlohn fällt.“ Es darf maximal drei Monate dauern, es sei denn, es ist ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen der schulischen oder universitären Ausbildung. Was gilt für Auszubildende? Wer als Flüchtling eine Lehre beginnt, soll während der gesamten Dauer in Deutschland bleiben dürfen - und danach weitere sechs Monate für die Jobsuche. Wer nach der Ausbildung übernommen wird oder anderswo eine Stelle findet, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis für zwei weitere Jahre. Die Wirtschaft hatte dies seit langem gefordert, um mehr Planungssicherheit zu haben, wenn Betriebe Asylbewerber als Azubis einstellen. Eine Altersgrenze soll es für diese Fälle nicht mehr geben. Wie sollten Unternehmen die Einstellung von Flüchtlingen organisieren? Hepke rät dazu, einen Mitarbeiter im Unternehmen als Ansprechpartner für solche Fragen zu benennen. „Wenn Sie in einer Flüchtlingsunterkunft einen Aushang mit freien Stellen machen und Bewerbungen bekommen, dann müssen Sie wahrscheinlich zusammen mit den Bewerbern den Weg bis zur Arbeitserlaubnis gehen“, sagt er. „Wenn Sie nicht zufällig eine gefragte ausländische IT-Fachkraft einstellen, dann haben Sie einige Behördengänge vor sich, bis sie den Bewerber tatsächlich einstellen können.“ Auch über die Möglichkeiten und Vorschriften, die beim Probearbeiten gelten, sollten Sie sich informieren. Was müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen mit Flüchtlingen beachten? „Wenn jemand eine gültige Arbeitserlaubnis hat, dann ist er normaler Arbeitnehmer, mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Hepke. Falls die Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet ist, dann sei ein befristeter Arbeitsvertrag sinnvoll. Entweder als zeitliche Befristung bis zum Endzeitpunkt der Arbeitserlaubnis oder als sogenannte Zweckbefristung, sodass der Arbeitsvertrag automatisch mit Ende der Arbeitserlaubnis ungültig wird. Welche staatliche Förderung gibt es für Unternehmen? Es gibt es eine Reihe von staatlichen Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen oder beschäftigen möchten. Die fünf wichtigsten im Überblick. Eingliederungszuschuss (EGZ): Der Arbeitgeber kann zur Eingliederung von arbeitssuchenden und erschwert vermittelbaren Arbeitnehmern einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Dieser Ausgleich für die Minderleistung beträgt maximal 50 Prozent des gezahlten Entgelds, wird für 12 Monate ausbezahlt und muss von den Unternehmen für den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis kann der Arbeitgeber sofort einen EGZ erhalten, für Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten. Einstiegsqualifizierung (EQ): Bewerber mit Sprach- und Bildungsdefiziten werden mithilfe der sechsmonatigen oder auch einjährigen Einstiegsqualifizierung auf einen Ausbildungsplatz vorbereitet. Dafür muss das Unternehmen einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, den die Ausländerbehörde genehmigen muss. Zudem muss ein Vertrag über die Inhalte und die Vergütung zwischen Unternehmen und dem Flüchtling geschlossen werden. Für die Dauer des EQ muss der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen. Welche staatliche Förderung für den Arbeitsmarkt kann der Flüchtling beantragen? Bei den folgenden drei Fördermöglichkeiten muss sich der Arbeitnehmer bzw. der Flüchtling an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Wird in einem Beratungsgespräch festgestellt, dass der Interessent Anspruch auf eine Förderung hat, werden im die notwendigen Formulare ausgehändigt. Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG): Um die vorhandenen berufsfachlichen Kenntnisse eines Flüchtlings festzustellen, kann der Arbeitgeber eine MAG anbieten. Sie wird von dem Arbeitssuchenden über die Agentur für Arbeit beantragt und darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus dürfen grundsätzlich sofort an der MAG teilnehmen, Geduldete und Asylbewerber nach drei Monaten. Während der Teilnahme wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Förderung für Umschulung oder Ausbildung: Nicht jeder Flüchtling hat eine in Deutschland anerkannte Ausbildung absolviert, viele haben überhaupt keine. Für die Förderung einer Umschulung oder Ausbildung müssen die Arbeits- bzw. Ausbildungssuchenden die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde erhalten. Die Schulungen selbst, werden über den Bildungsgutschein organisiert, mit dem die Teilnehmer Zugriff auf das Kursangebot der Agentur für Arbeit haben. Der Vorteil für die Unternehmen: Fehlt der Azubi wegen den Kursen auf der Arbeit, erstattet die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelds. Förderung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH): Seit dem 1. Januar 2016 können Geduldete erstmals bei ihrer Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden. Diese umfassen beispielsweise Sprachkurse oder sozialpädagogische Begleitung. Die abH können maximal  sechs Monate nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses genutzt werden. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit vollständig übernommen.   Für Flüchtlinge aus der Ukraine gelten Sonderregeln. Was Sie wissen müssen, wenn Sie Mitarbeiter aus dem Kriegsgebiet einstellen wollen, lesen Sie hier.
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