Schummeln im Lebenslauf
So erkennen Sie Lügen von Bewerbern

Fachkompetenzen aufbauschen oder Arbeitslosigkeit verschweigen - um einen Job zu bekommen, schummeln manche Bewerber im Lebenslauf, wo es nur geht. Häufige Lügen und wie Arbeitgeber sie aufdecken können.

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"Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift", heißt es im Lebenslauf eines Bewerbers. Doch stimmt das wirklich? Um einen Job zu ergattern, schummeln viele Bewerber im Lebenslauf.
"Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift", heißt es im Lebenslauf eines Bewerbers. Doch stimmt das wirklich? Um einen Job zu ergattern, schummeln viele Bewerber im Lebenslauf.
© Cirilopoeta / E+ / Getty Images

Ein Horrorszenario für jeden Arbeitgeber: Ein neuer Mitarbeiter beginnt im Unternehmen – doch nach wenigen Wochen stellt sich heraus, dass er fachlich nicht das kann, was er in seiner Bewerbung vorgegeben hat. Man hat sich auf seine Menschenkenntnis verlassen – und sich getäuscht.

Zugegeben, solche Fälle kommen eher selten vor. Aber es gibt sie: Etwa den ehemaligen Briefträger Gert Postel, der dank eines erlogenen Lebenslaufs, gefälschter Dokumente und Kliniken, die wenige Fragen stellten, als Psychiater und Oberarzt arbeitete – ohne je Medizin studiert zu haben. Oder die frühere SPD-Politikerin Petra Hinz, die vorgab, sie habe nach ihrem Abitur Jura studiert und als Rechtsanwältin gearbeitet. Tatsächlich hatte sie weder Abitur noch eine Juristenausbildung.

Viel gängiger als ein komplett erfundener Lebenslauf sind kleine Lügen und Übertreibungen von Bewerbern: Ein längerer Urlaub wird zur Sprachreise, vier Monate Arbeitslosigkeit werden vertuscht, die Schwangerschaftsvertretung ist plötzlich eine Beförderung. Laut der Wirtschaftsdetektei Kocks wird in jeder dritten Bewerbung geflunkert. Wenn Sie auf der Suche nach Fragen fürs Vorstellungsgespräch sind, bedenken sie: Welche Schummeleien sind besonders häufig? Und wie erkennen Unternehmer kleine und große Lügen?

Datumsangaben

Große Lücken machen sich nicht gut im Lebenslauf. Deshalb kaschieren manche Bewerber die Lücken durch ungenaue Datumsangaben. „Häufig stehen im Lebenslauf nur Datumsangaben in Form von Jahren. Zum Beispiel statt einer Beschäftigung von November 2012 bis August 2013 nur 2012 bis 2013“, sagt Peter Hannen, Mitglied der Geschäftsleitung der Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum. Mit Bewerberlügen kennt Hannen sich aus: Als Personalberater hat er schon tausende Auswahlinterviews geführt und unzählige Bewerbungen überprüft.

So erkennen Sie Schummeleien:

Neben einem Anschreiben und Lebenslauf sollten Unternehmer Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse von Bewerbern verlangen. In den Zeugnissen stehen genaue Ein- und Austrittsdaten der vorherigen Jobs des Kandidaten – diese können Arbeitgeber mit den Angaben im Lebenslauf vergleichen.

Tauchen dabei Lücken auf, sollten die Bewerber sie leicht erklären können. „Wenn ein Kandidat Brüche nur mit größerem Aufwand erklären kann, dann lassen Sie die Finger von ihm“, sagt Hannen. Denn in diesem Fall versucht der Bewerber meist etwas zu vertuschen: zum Beispiel, dass er fristlos entlassen wurde, weil er Betriebsgeheimnisse verraten hat.

Aktueller Job

„Sehr kritisch wird es, wenn jemand angibt, dass er bis heute in einem Betrieb beschäftigt ist, aber eigentlich schon seit einem halben Jahr arbeitslos ist“, sagt Hannen. „Das ist einfach eine Lüge und nährt Zweifel an den restlichen Angaben.“

Zur Person
Peter Hannen ist Partner bei der Personal- und Unternehmensberatung Kienbaum. Als Personalberater sucht er Führungskräfte für verschiedenste Firmen und hat in seiner Laufbahn tausende Auswahlgespräche mit Bewerbern geführt.

So erkennen Sie die Schwindelei:

Gibt ein Bewerber an, dass er aktuell noch angestellt ist, stellt Hannen im Vorstellungsgespräch immer die gleiche Einstiegsfrage: „Für Ihre aktuelle Position liegt noch kein Zeugnis vor. Das liegt sicher daran, dass Sie noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis sind?“ Trifft das nicht zu, geben die Bewerber laut Hannen meistens zu, dass sie sich schon in der Trennungsphase befinden und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben – oder sogar schon arbeitslos sind.

Hannen empfiehlt, ungenaue Angaben eines Bewerbers zu überprüfen, bevor man ihn zum Vorstellungsgespräch einlädt. Dazu könne man den im Lebenslauf genannten vorherigen Arbeitgeber anrufen. Oder aber den Bewerber direkt um Referenzen bitten. Weicht der aus, muss man ihn nicht weiter in Betracht ziehen, sagt Hannen. „Früher habe ich die Referenzen dann durchgetestet, aber da hat sich immer bestätigt, dass irgendwas nicht stimmt.“

Fremdsprachenkenntnisse

Eine Fremdsprache fließend zu beherrschen, macht sich gut im Lebenslauf. Eine beliebte Bewerberlüge ist es daher, ein paar Brocken Französisch als „gute Sprachkenntnisse“ zu deklarieren oder das eingerostete Schulenglisch „verhandlungssicher“ zu nennen. Das muss nicht weiter auffallen – es sei denn, im Job ist es später nötig, dass Mitarbeiter Gespräche mit internationalen Geschäftspartnern und Kunden führen.

So erkennen Sie die Übertreibung:

Sind für die Position beispielsweise sehr gute Englischkenntnisse gefragt, sollten Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch fragen, ob sie das Gespräch auf Englisch fortsetzen können. Zögert der Bewerber, lässt sich nicht darauf ein oder spricht in brüchigem Englisch, ist schnell klar, dass er übertrieben hat.

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Gehalt

Haben Bewerber in der ausgeschriebenen Position bereits Berufserfahrung gesammelt, kann ihr vorheriger Lohn Ausgangspunkt für die Gehaltsverhandlung sein. Um ihre Verhandlungsposition zu verbessern, kann es schon mal vorkommen, dass Bewerber ihren früheren Lohn ein wenig nach oben korrigieren.

So erkennen Sie die Lüge:

Ob ein Bewerber die Wahrheit über seine bisherigen Bezüge sagt, lässt sich am besten im Gespräch klären. Arbeitgeber sollten laut Hannen nach Details fragen: Wie setzt sich das Gehalt zusammen? Gab es Boni oder Zusatzleistungen? Wie viel haben Sie im Monat verdient? Gibt ein Bewerber beispielsweise 52.000 Euro Jahresgehalt an, aber 5000 Euro monatlich, stimmt etwas nicht.

Fachkompetenz

Der Gründer eines Schuhgeschäfts sucht einen Mitarbeiter in Teilzeit, der den Social-Media-Auftritt des Unternehmens professionalisieren und pflegen soll – denn der Unternehmer und seine Angestellten verstehen nichts von sozialen Netzwerken. Im Vorstellungsgespräch wirft ein Bewerber mit Fachbegriffen um sich und wird angestellt. Letztlich stellt sich heraus: Der Bewerber hat kurze Praktika und private Erfahrungen mit sozialen Netzwerken aufgebauscht, die nötige Fachkompetenz aber fehlt ihm.

So erkennen Sie die Hochstapelei:

„Geht es um eine fachlich qualifizierte Position in einem Unternehmen, in dem das Know-how bisher nicht vertreten ist, sollten Arbeitgeber einen Fachmann zu Rate ziehen“, empfiehlt Peter Hannen. Der könne dann am Vorstellungsgespräch teilnehmen und die Kompetenzen des Bewerbers abklopfen.

Fälschung von Zeugnissen

Und wenn Unternehmer es doch mal mit einem Hochstapler zu tun haben, der seinen gesamten Lebenslauf und seine Zeugnisse fälscht? Die gute Nachricht: „Dreiste Lügen erlebe ich extrem selten“, sagt Hannen. Ein paar gefälschte Zeugnisse seien ihm aber schon untergekommen.

So lassen Sie Fälscher auffliegen:

Arbeitgeber sollten Zeugnisse genau durchlesen. „Es ist schon vorgekommen, dass auf Seite zwei des Zeugnisses eine andere Schrifttype vorkam“, sagt Hannen. Im Zweifelsfall sollten Arbeitgeber beim Aussteller des Zeugnisses nachfragen, ob der Bewerber wirklich dort gearbeitet hat.

Zeugnisse zu fälschen ist keine kleine Schummelei, sondern strafbar: Nach § 267 Strafgesetzbuch drohen Fälschern Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

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Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn Bewerber-Lügen erst später auffliegen?

Stellt ein Unternehmer einen vielversprechenden Bewerber an, der sich als Hochstapler entpuppt, kann er in der Regel den Arbeitsvertrag anfechten. Es kommt allerdings darauf an, ob die Lüge maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Unternehmen den Bewerber eingestellt hat, oder ob sie für den Job unerheblich war. In letzterem Fall können Arbeitgeber nicht viel tun.

Hat ein Bewerber dagegen fälschlich angegeben, in der gesuchten Position langjährige Berufserfahrung gesammelt zu haben, begeht er nach § 123 BGB „arglistige Täuschung“. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag in diesem Fall anfechten.

Hat der Angestellte für seine Bewerbung etwa Arbeits- oder Studienzeugnis gefälscht, um den Job zu bekommen, darf sein Chef ihm fristlos kündigen. Unter Umständen hat der Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Schadensersatz – das ist aber individuell zu klären.

Ein Horrorszenario für jeden Arbeitgeber: Ein neuer Mitarbeiter beginnt im Unternehmen - doch nach wenigen Wochen stellt sich heraus, dass er fachlich nicht das kann, was er in seiner Bewerbung vorgegeben hat. Man hat sich auf seine Menschenkenntnis verlassen - und sich getäuscht. Zugegeben, solche Fälle kommen eher selten vor. Aber es gibt sie: Etwa den ehemaligen Briefträger Gert Postel, der dank eines erlogenen Lebenslaufs, gefälschter Dokumente und Kliniken, die wenige Fragen stellten, als Psychiater und Oberarzt arbeitete - ohne je Medizin studiert zu haben. Oder die frühere SPD-Politikerin Petra Hinz, die vorgab, sie habe nach ihrem Abitur Jura studiert und als Rechtsanwältin gearbeitet. Tatsächlich hatte sie weder Abitur noch eine Juristenausbildung. Viel gängiger als ein komplett erfundener Lebenslauf sind kleine Lügen und Übertreibungen von Bewerbern: Ein längerer Urlaub wird zur Sprachreise, vier Monate Arbeitslosigkeit werden vertuscht, die Schwangerschaftsvertretung ist plötzlich eine Beförderung. Laut der Wirtschaftsdetektei Kocks wird in jeder dritten Bewerbung geflunkert. Wenn Sie auf der Suche nach Fragen fürs Vorstellungsgespräch sind, bedenken sie: Welche Schummeleien sind besonders häufig? Und wie erkennen Unternehmer kleine und große Lügen? Datumsangaben Große Lücken machen sich nicht gut im Lebenslauf. Deshalb kaschieren manche Bewerber die Lücken durch ungenaue Datumsangaben. "Häufig stehen im Lebenslauf nur Datumsangaben in Form von Jahren. Zum Beispiel statt einer Beschäftigung von November 2012 bis August 2013 nur 2012 bis 2013", sagt Peter Hannen, Mitglied der Geschäftsleitung der Unternehmens- und Personalberatung Kienbaum. Mit Bewerberlügen kennt Hannen sich aus: Als Personalberater hat er schon tausende Auswahlinterviews geführt und unzählige Bewerbungen überprüft. So erkennen Sie Schummeleien: Neben einem Anschreiben und Lebenslauf sollten Unternehmer Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse von Bewerbern verlangen. In den Zeugnissen stehen genaue Ein- und Austrittsdaten der vorherigen Jobs des Kandidaten - diese können Arbeitgeber mit den Angaben im Lebenslauf vergleichen. Tauchen dabei Lücken auf, sollten die Bewerber sie leicht erklären können. "Wenn ein Kandidat Brüche nur mit größerem Aufwand erklären kann, dann lassen Sie die Finger von ihm", sagt Hannen. Denn in diesem Fall versucht der Bewerber meist etwas zu vertuschen: zum Beispiel, dass er fristlos entlassen wurde, weil er Betriebsgeheimnisse verraten hat. Aktueller Job "Sehr kritisch wird es, wenn jemand angibt, dass er bis heute in einem Betrieb beschäftigt ist, aber eigentlich schon seit einem halben Jahr arbeitslos ist", sagt Hannen. "Das ist einfach eine Lüge und nährt Zweifel an den restlichen Angaben." So erkennen Sie die Schwindelei: Gibt ein Bewerber an, dass er aktuell noch angestellt ist, stellt Hannen im Vorstellungsgespräch immer die gleiche Einstiegsfrage: "Für Ihre aktuelle Position liegt noch kein Zeugnis vor. Das liegt sicher daran, dass Sie noch in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis sind?" Trifft das nicht zu, geben die Bewerber laut Hannen meistens zu, dass sie sich schon in der Trennungsphase befinden und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben - oder sogar schon arbeitslos sind. Hannen empfiehlt, ungenaue Angaben eines Bewerbers zu überprüfen, bevor man ihn zum Vorstellungsgespräch einlädt. Dazu könne man den im Lebenslauf genannten vorherigen Arbeitgeber anrufen. Oder aber den Bewerber direkt um Referenzen bitten. Weicht der aus, muss man ihn nicht weiter in Betracht ziehen, sagt Hannen. "Früher habe ich die Referenzen dann durchgetestet, aber da hat sich immer bestätigt, dass irgendwas nicht stimmt." Fremdsprachenkenntnisse Eine Fremdsprache fließend zu beherrschen, macht sich gut im Lebenslauf. Eine beliebte Bewerberlüge ist es daher, ein paar Brocken Französisch als "gute Sprachkenntnisse" zu deklarieren oder das eingerostete Schulenglisch "verhandlungssicher" zu nennen. Das muss nicht weiter auffallen - es sei denn, im Job ist es später nötig, dass Mitarbeiter Gespräche mit internationalen Geschäftspartnern und Kunden führen. So erkennen Sie die Übertreibung: Sind für die Position beispielsweise sehr gute Englischkenntnisse gefragt, sollten Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch fragen, ob sie das Gespräch auf Englisch fortsetzen können. Zögert der Bewerber, lässt sich nicht darauf ein oder spricht in brüchigem Englisch, ist schnell klar, dass er übertrieben hat. Gehalt Haben Bewerber in der ausgeschriebenen Position bereits Berufserfahrung gesammelt, kann ihr vorheriger Lohn Ausgangspunkt für die Gehaltsverhandlung sein. Um ihre Verhandlungsposition zu verbessern, kann es schon mal vorkommen, dass Bewerber ihren früheren Lohn ein wenig nach oben korrigieren. So erkennen Sie die Lüge: Ob ein Bewerber die Wahrheit über seine bisherigen Bezüge sagt, lässt sich am besten im Gespräch klären. Arbeitgeber sollten laut Hannen nach Details fragen: Wie setzt sich das Gehalt zusammen? Gab es Boni oder Zusatzleistungen? Wie viel haben Sie im Monat verdient? Gibt ein Bewerber beispielsweise 52.000 Euro Jahresgehalt an, aber 5000 Euro monatlich, stimmt etwas nicht. Fachkompetenz Der Gründer eines Schuhgeschäfts sucht einen Mitarbeiter in Teilzeit, der den Social-Media-Auftritt des Unternehmens professionalisieren und pflegen soll - denn der Unternehmer und seine Angestellten verstehen nichts von sozialen Netzwerken. Im Vorstellungsgespräch wirft ein Bewerber mit Fachbegriffen um sich und wird angestellt. Letztlich stellt sich heraus: Der Bewerber hat kurze Praktika und private Erfahrungen mit sozialen Netzwerken aufgebauscht, die nötige Fachkompetenz aber fehlt ihm. So erkennen Sie die Hochstapelei: "Geht es um eine fachlich qualifizierte Position in einem Unternehmen, in dem das Know-how bisher nicht vertreten ist, sollten Arbeitgeber einen Fachmann zu Rate ziehen", empfiehlt Peter Hannen. Der könne dann am Vorstellungsgespräch teilnehmen und die Kompetenzen des Bewerbers abklopfen. Fälschung von Zeugnissen Und wenn Unternehmer es doch mal mit einem Hochstapler zu tun haben, der seinen gesamten Lebenslauf und seine Zeugnisse fälscht? Die gute Nachricht: "Dreiste Lügen erlebe ich extrem selten", sagt Hannen. Ein paar gefälschte Zeugnisse seien ihm aber schon untergekommen. So lassen Sie Fälscher auffliegen: Arbeitgeber sollten Zeugnisse genau durchlesen. "Es ist schon vorgekommen, dass auf Seite zwei des Zeugnisses eine andere Schrifttype vorkam", sagt Hannen. Im Zweifelsfall sollten Arbeitgeber beim Aussteller des Zeugnisses nachfragen, ob der Bewerber wirklich dort gearbeitet hat. Zeugnisse zu fälschen ist keine kleine Schummelei, sondern strafbar: Nach § 267 Strafgesetzbuch drohen Fälschern Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn Bewerber-Lügen erst später auffliegen? Stellt ein Unternehmer einen vielversprechenden Bewerber an, der sich als Hochstapler entpuppt, kann er in der Regel den Arbeitsvertrag anfechten. Es kommt allerdings darauf an, ob die Lüge maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Unternehmen den Bewerber eingestellt hat, oder ob sie für den Job unerheblich war. In letzterem Fall können Arbeitgeber nicht viel tun. Hat ein Bewerber dagegen fälschlich angegeben, in der gesuchten Position langjährige Berufserfahrung gesammelt zu haben, begeht er nach § 123 BGB "arglistige Täuschung". Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag in diesem Fall anfechten. Hat der Angestellte für seine Bewerbung etwa Arbeits- oder Studienzeugnis gefälscht, um den Job zu bekommen, darf sein Chef ihm fristlos kündigen. Unter Umständen hat der Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Schadensersatz - das ist aber individuell zu klären.
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