Und die Kritiker kommen aus allen Richtungen: vom Koalitionspartner, von Gewerkschaften, Datenschützern, Arbeitgebern und der Union selbst. Eine Lösung verzögert sich. Die Financial Times Deutschland erklärt die wichtigsten Fragen:
Warum sind gesetzliche Regelungen notwendig? Innerhalb der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Mitarbeiterrechte ein eigenes Kapitel bekommen. Durch die Ausspähskandale bei Lidl und der Deutschen Bahn wurde das Thema brisant. Ein eigenes Gesetz lehnt der Minister ab, da ansonsten die Rechtsprechung komplizierter werde. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist über verschiedene Gesetze verteilt und basiert zum großen Teil auf Gerichtsurteilen.
Welche Kontrolle wäre möglich? Videoüberwachung und die Überprüfung der Telekommunikations- und Kontodaten wären machbar. Voraussetzung wären "tatsächliche Anhaltspunkte", die den "konkreten Verdacht begründen", dass Beschäftigte eine Straftat oder eine schwerwiegende Vertragsverletzung zulasten des Arbeitgebers begangen haben. Die Videoüberwachung dürfte nicht unverhältnismäßig sein und wäre in Räumen verboten, die von den Mitarbeitern "überwiegend" privat genutzt werden. Zudem soll der Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren und während des Arbeitsverhältnisses Informationen aus dem Internet nutzen können. Dies umfasse auch soziale Netzwerke und Selbsthilfeforen.
Was bedeutet das für die bisherigen Skandale? Kritiker mahnen, dass Verdachtsfälle weit gefasst werden können. Somit könnten auch Telekommunikations- und Kontoverbindungen nach Kontakten zu Journalisten oder Zulieferfirmen geprüft werden. Datenschützer und der DGB kritisieren, dass damit der Kontenabgleich und die Videoüberwachung legalisiert würden, die bei der Deutschen Bahn und Lidl seinerzeit für einen Skandal sorgten. "Ich habe die Befürchtung, dass künftig viel mehr erlaubt wird im Umgang mit Arbeitnehmerdaten als bisher", sagte Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung. Dagegen fordert der Arbeitgeberverband BDA, die heimliche Überwachung auch zu vorbeugenden Zwecken zu ermöglichen.
Welche Gesundheitsuntersuchungen sollen erlaubt bleiben? Untersuchungen sollen zulässig sein, wenn es um "wesentliche" und "entscheidende" berufliche Anforderungen geht. Voraussetzung soll die Einwilligung des Betroffenen sein. Datenschützer und Opposition kritisieren, dass eine Einwilligung, nicht ausreicht, weil dem Arbeitnehmer oder Bewerber kaum eine andere Wahl bleibe. Wegen des Abhängigkeitsverhältnisses wollen sie ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Das Bundesdatenschutzgesetz basiert sehr stark auf dem Prinzip der Einwilligung.
© 2010 ftd
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück






















