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Serie: Urteile, die Unternehmer kennen sollten

Einmal im Monat stellt impulse zehn Urteile aus der Welt der Wirtschaft vor, die vor allem für den Unternehmer von hohem Interesse sind.


02.09.2010

Aus den Gerichten: Zehn Urteile, die Unternehmer kennen sollten

Von: Andreas Kurz

Zoom 
© Getty Images
Vor Gericht: Ob lernfaule Lehrlinge, untreue Manager oder historische Steuern - über all das haben Richter aktuell geurteilt.

 

Beim Dienstwagen darf das Finanzamt nichts unterstellen

Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils muss dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Dienstwagen für Privat­fahrten überlassen worden sein (BFH, Az.: VI R 46/08).

Das sagen die Richter: Ein Apotheker aus Niedersachsen betrieb eine Arzneimittelproduktion mit 80 Mitarbeitern, darunter sein Sohn. Der Juniorchef fuhr den größten Dienstwagen von allen: einen Audi A8 Diesel. Bei einer Betriebsprüfung unterstellte das Finanzamt, dass der Sohn das Auto gewiss auch für Privatfahrten nutzen würde, und diesen geldwerten Vorteil müsse er monatlich mit einem Prozent des Fahrzeuglistenpreises versteuern. Der Senior wurde für die nicht abgeführte Lohnsteuer in Haftung genommen. Er klagte. Eine Privatnutzung sei arbeitsvertraglich ausgeschlossen, argumentierte er, und zudem habe der Junior Großlimousinen im Privatbesitz. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab ihm recht: Die Privatnutzung darf nicht einfach unterstellt werden, es sei immer der Einzelfall zu prüfen.

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