17.12.2009

Belastungen: Firmen zahlen bis zu 173 Prozent Steuern auf Gewinn

Von: Jens Tartler (Berlin)
Durch die schwarz-rote Reform der Gewerbesteuer steigt die Belastung für viele Unternehmen massiv an. Die Zahlungen an den Fiskus sind so gravierend, dass mancher Firmenbesitzer seinen Betrieb finanziell in der Bredouille sieht. Nun droht der Bundesregierung eine Klage.

Einige deutsche Unternehmen zahlen auf ihre Gewinne bis zu 173 Prozent Steuern. Das bedeutet, dass sie ihre Substanz aufzehren, um den Forderungen des Finanzamts nachzukommen. Diese Belastung ist eine Folge der Unternehmenssteuerreform 2008. Durch das geplante Steuerpaket der Bundesregierung würde die Steuerlast nur auf 140 Prozent sinken, sagte Rechtsanwältin Nora Schmidt-Kesseler.

Sie will bald im Namen eines betroffenen Unternehmens vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg klagen. Die Anwältin erwartet, dass der Fall beim Bundesfinanzhof landet und der ihn wiederum dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. "Ich gehe davon aus, dass das verfassungswidrig ist", sagte Schmidt-Kesseler.

Das Problem betrifft vor allem Unternehmen mit hohen Ausgaben für Miete, etwa Kaufhäuser, Hotels, Friseurketten oder Parkhäuser. Firmen, die vor der Reform eine durchschnittliche Gesamtsteuerbelastung von 40 Prozent hatten, kommen jetzt in einigen Fällen auf Werte von 61 bis 173 Prozent. Das hat zwei Gründe: Durch die Reform ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Außerdem werden 65 Prozent der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten zur Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer herangezogen. Sollte das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, wären es noch 50 Prozent.

Schmidt-Kesseler hat für den Verband der Parkhausbetreiber ein Gutachten geschrieben. Nach ihrer Einschätzung lassen sich die Erkenntnisse auch auf andere Branchen mit hohen Mietkosten übertragen.

Im Fall eines Unternehmens mit 500.000 Euro Gewinn stieg die Steuerlast durch die Reform von 43 auf 62 Prozent. Eine andere Firma mit einem Verlust von 500.000 Euro musste trotzdem 54.657 Euro Steuern zahlen. Vor der Reform fiel gar keine Ertragssteuer an. Grund ist die hohe Hinzurechnung der Mieten bei der Gewerbesteuer, die unabhängig davon anfällt, ob die Firma Gewinn oder Verlust macht.

Der Extremsteuersatz von 173 Prozent traf ein Parkhaus am Flughafen mit einem Gewinn von 1 Millionen Euro im Jahr. Die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer betrugen aber 8,17 Millionen Euro. Der Gewerbesteuerhebesatz war in allen Fällen 490 Prozent, was in wirtschaftsstarken Großstädten üblich ist. Im Ergebnis zahlte das Unternehmen 1,57 Millionen Euro Gewerbesteuer, zusätzlich noch 150.000 Euro Körperschaftsteuer und 8250 Euro Solidaritätszuschlag. Insgesamt wurden also 1,73 Millionen Euro Steuern fällig.

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"Das ist eine Substanzbesteuerung", kritisierte Schmidt-Kesseler. "Der Unternehmer muss die Gewerbesteuer aus seinem Sparschwein zahlen." Einen solchen "Erdrosselungseffekt" habe es bisher noch nie gegeben.

© 2009 ftd.de

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