30.03.2010

Betriebsratswahl: An welchen Stellen Chefs mitreden können

Von: Elke Spanner (Hamburg) und Thoralf Schwanitz (Berlin)
Arbeitgeber appellieren gern an die Verantwortung für die Firma
Zoom Arbeitgeber appellieren gern an die Verantwortung für die Firma
© Getty Images
Noch bis Mai werden in deutschen Unternehmen Betriebsräte bestimmt. Aus den Wahlen müssen sich die Arbeitgeber raushalten. In Seminaren erfahren sie aber, wie sie doch mitmischen dürfen.

Nur die wenigsten Unternehmen lassen sich die Sache gleich Millionen kosten. Anders VW und Siemens: Die haben kräftig in Lustreisen und Bonuszahlungen für ihre Betriebsräte investiert, um sie wohlwollend zu stimmen. Das zeigt, welche Instanz ein Betriebsrat in einem Unternehmen ist: Jede Einstellung läuft über seinen Tisch, die Kündigungen sowieso. Bei Umstrukturierungen wird der Betriebsrat angehört, bei Ausgliederungen, und ist es dann den Bach runtergegangen, feilscht man zusammen am Sozialplan. Kurzum: Die Arbeitgeber wollen einen kooperativen Betriebsrat - und sie wollen wissen, wie weit sie gehen dürfen, um ihn in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Gerade dieses Frühjahr verspüren viele Chefs wieder einen starken Wissensdrang. Noch bis Mai werden in deutschen Unternehmen Betriebsräte gewählt. Arbeitsrechtsspezialisten haben aus diesem Bedürfnis ein Geschäftsfeld entwickelt: Es boomen Workshops, in denen über die Wahlen aufgeklärt wird - und die sich speziell an Arbeitgeber richten. "Wir haben gute Resonanz auf unsere Seminare bekommen", sagt Katrin Lambert vom Verlag Dashöfer. Ihr Haus hat bundesweit sechs Schulungen angeboten, rund 40 Teilnehmer sind gekommen. "Interessiert hat es vor allem Manager kleiner und mittelständischer Unternehmen."

Bei den Wahlen führen die Chefs im eigenen Haus keine Regie. Sie sind auf die Rolle des Zuschauers verwiesen. Das Betriebsverfassungsgesetz droht jedem, der versucht, eine Betriebsratswahl durch Drohungen oder Versprechen zu beeinflussen, mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Auf Nötigung stehen gar bis zu drei Jahre Haft.

Ganz rechtlos sind die Arbeitgeber dennoch nicht - schließlich müssen sie es zahlen, wenn die Wahl angefochten und vor Gericht jahrelang darüber gestritten wird. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Anfechtung, auch die des Anwalts, den der neu gewählte Betriebsrat im Verfahren beauftragt. "Die Arbeitgeber haben ein starkes Interesse daran, dass die Wahl rechtssicher durchgeführt wird", sagt Bernd Ohlendorf, Partner bei Esche Schümann Commichau. "Wird die Wahl angefochten, ist es eine Katastrophe für das Unternehmen: Die Stimmung ist schlecht, und während des Prozesses ist zwei Jahre lang unklar, ob der amtierende Betriebsrat auch in Zukunft die Arbeitnehmer wirksam vertreten darf." Deshalb hätten die Arbeitgeber das Recht, im Vorfeld auf eine ordnungsgemäße Wahl hinzuwirken. "Zur Organisation", sagt auch Markus Kelber, Anwalt bei Zenk Rechtsanwälte, "darf sich der Arbeitgeber äußern."

Ein häufige Fehlerquelle

Ein häufige Fehlerquelle, auf die Chefs in den Kursen hingewiesen werden, ist die Definition des Betriebsbegriffs. Je größer die Firma, desto größer der Betriebsrat. Im Sinne der Belegschaft ist deshalb eher ein weiter Betriebsbegriff, Arbeitgeber legen den gern enger aus. Vor Gericht landet auch oft die Frage, welche Arbeitnehmer wahlberechtigt sind. Leitende Angestellte sind es nicht. Doch wer alles ist ein leitender Angestellter?

Anwälte loten die Graubereiche aus

Während Arbeitnehmer und Gewerkschaften Werbung für ihre Betriebsratskandidaten betreiben dürfen, ist das Arbeitgebern untersagt. Dass sie auf die Auswahl der Kandidaten keinen Einfluss nehmen dürfen, ist für Chefs ein Stachel im Fleisch. Also versuchen sie, das doch zu tun - und holen sich Rat dafür. Als Seminarziel steht im Programm von Dashöfer etwa, die Teilnehmer sollten erfahren, "welchen Einfluss sie auf die Wählerliste haben". Und "natürlich gibt es Graubereiche", sagt ein Anwalt, der Schulungen anbietet. "Gespräche mit Mitarbeitern kann ein Arbeitgeber immer führen. Auch wenn sie für den Betriebsrat kandidieren."

In den Seminaren loten die Anwälte die Graubereiche aus. Sie raten den Chefs gern, bei der Belegschaft auf ein günstiges Selbstverständnis hinzuwirken: Die Kollegen seien nicht beim Betriebsrat, sondern beim Unternehmen angestellt. Das sollte man allen deutlich vor Augen führen, ehe sie ihre Stimme abgeben. Außerdem könne der Chef die Kandidaten zur Stellungnahme zu einzelnen Themen auffordern - zu einem Wahlkampf gehöre zu zeigen, wo man steht. Als Tipp gehandelt wird auch, auf vertrauensvolle Kontaktleute zu setzen, die ihrerseits einen guten Draht in den Betriebsrat halten. Die könnten bei heiklen Sitzungen als strategische Berater dazugeholt werden.

Gefunden bei
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Nach außen predigen Anwälte natürlich Zurückhaltung. Marie Seyboth, Justiziarin des Deutschen Gewerkschaftsbunds, bleibt den Seminaren gegenüber dennoch skeptisch. Sie hat sich mehrere angesehen. Einige, sagt sie, "klingen nicht so, als ob es um objektive Information geht. Es sieht eher so aus, als ob es darum geht, Arbeitgebern zu erklären, wie sie sich einen ihnen genehmen Betriebsrat wählen lassen können."

Betriebsratswahlen

Wahlturnus Alle vier Jahre wird in deutschen Unternehmen der Betriebsrat gewählt. Der Urnengang findet bundesweit zur gleichen Zeit statt.

Wahlbeeinflussung Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz bedroht den Versuch, eine Betriebsratswahl durch Drohungen oder Versprechen zu beeinflussen, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Auf Nötigung stehen sogar drei Jahre Haft.

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