Das Steuersenkungsgesetz der rot-grünen Regierung war gut zwei Jahre in Kraft, als der Trick mit den Bullen und den Bären in den Produktabteilungen der Banken ankam. Man schrieb das Jahr 2004. "Wir haben damals ein Portfolio aus amerikanischen Optionen aufgestellt und an Unternehmen verkauft", erzählt der Berater einer großen internationalen Bank, der weder seinen Namen noch den des Instituts in der Zeitung lesen möchte. "Der Trick war, die Konstrukte gegenläufig zu gestalten."
Das heißt: Mithilfe von Kapitalanlageprodukten werden steuerfreie Gewinne mit abzugsfähigen Verlusten kombiniert. Die Verluste der einen Seite gleicht die andere wieder aus. "Trotzdem hatte das Unternehmen am Ende einen Verlust in den Büchern stehen", sagt der Berater.
Diese "Bull/Bear" genannte Konstruktion wurde ein großer Renner in nahezu allen Großbanken, die in Deutschland tätig sind. Dem Fiskus blieb das nicht verborgen. Mit dem neuen Jahressteuergesetz, in Kraft seit dem 14. Dezember, soll das ein Ende haben. Allerdings könnte es sein, dass der Gesetzgeber für ein wirklich effektives Verbot den falschen Paragrafen angefasst hat. Um das zu verstehen, muss man etwas tiefer in die Steuergesetze einsteigen.
So gut wie keine Steuern auf Gewinne
Kern des Ganzen ist das "Teileinkünfteverfahren", für Kapitalgesellschaften das "Freistellungsverfahren". Daraus folgt, dass Unternehmen auf Gewinne aus Aktien so gut wie keine Steuern zahlen müssen, auf der anderen Seite aber auch Verluste nicht anrechnen dürfen. Die Idee dahinter ist, dass Konzerne oder aneinander beteiligte Firmen nicht bereits versteuerte Gewinne noch einmal versteuern müssen, wenn sie die Gewinne ihrer Töchter in ihre Bücher übernehmen.
Der Gedanke hinter den Bull/Bear-Strukturen wiederum ist, sich diese eigentlich für verzweigte Unternehmen gedachte Regelung für die Geldanlage zunutze zu machen.
Das funktioniert so: Eine Bank kauft für ihre Anleger eine Call-Option, um einen Aktienkorb zu einem festgelegten Wert erstehen zu können. Zugleich erwirbt sie auch eine Put-Option, die ihr den Verkauf des Aktienkorbs zum selben Preis erlaubt. Steigen die Kurse, zieht sie die Call-Option, um günstige Aktien zu kaufen und sie sofort wieder mit Gewinn zu verkaufen. Die Put-Option übt sie nicht aus, sondern verkauft sie mit Verlust an der Börse.
Quelle: ftd.de
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