Seit Ende Mai ist das neue Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Es soll für den Mittelstand eine einfache Alternative zu den internationalen Bilanzierungsregeln IFRS sein und Investoren einen realistischeren Einblick in die wirtschaftliche Lage von Unternehmen ermöglichen. Den Praxistest muss die umfangreichste Bilanzreform der vergangenen zwei Jahrzehnte noch bestehen. Dessen ungeachtet hagelt es aber schon jetzt viel Kritik.
So fürchten Experten, dass das neue BilMoG der Buchhaltung deutlich mehr Arbeit machen wird. Da die Handelsbilanz nach dem neuen BilMoG wesentlich stärker als bisher von der Steuerbilanz abweichen darf, müssen Unternehmen in jedem Fall zwei unterschiedliche Bilanzen erstellen. "Dadurch steigt der Arbeitsaufwand", sagt Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis, einer Steuerberatungsgesellschaft. Vor allem kleine Unternehmen haben bisher von der sogenannten Einheitsbilanz profitiert. Sie orientierte sich stark an den Steuervorschriften, sagte aber wenig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus.
Manfred Günkel, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, hält die von den neuen Regeln verursachte Zusatzarbeit für durchaus vertretbar. Es hätte auch schlimmer kommen können, meint er. "Die Alternative zum BilMoG wäre eine Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS gewesen. Damit verglichen, sind die deutschen Mittelständler sehr gut bedient."
Die neuen Regelungen sind strenger und eindeutiger
Zugute kämen die neuen Vorschriften auch kleineren Unternehmen, die ihre Bilanz nicht am internationalen Kapitalmarkt veröffentlichen, erklärt Günkel. Etwa wenn sie ihre Bilanz der Hausbank vorlegen. "Die neuen Regelungen sind strenger und eindeutiger", sagt Günkel. "Und deshalb für die Banken leichter zu lesen und zu vergleichen."
Für heftige Kritik sorgten auch die Änderungen, die die sogenannten latenten Steuern betreffen. Sie gelten ohnehin schon als kompliziert. Die neuen Regeln könnten das Ganze noch unübersichtlicher machen, fürchten Experten. "Das könnte der Praxis künftig Probleme bereiten", sagt Ecovis-Berater Weber.
Latente Steuern entstehen, wenn ein Unternehmen Vermögenswerte in der Steuerbilanz über einen längeren Zeitraum abschreibt als in der Handelsbilanz. Dadurch vermindert sich das steuerliche Ergebnis in den ersten Jahren weniger als das handelsrechtliche. Mit der Zeit gleicht sich dieser Unterschied aus und irgendwann ist dann die Steuerlast geringer, als sie es laut Handelsbilanz sein dürfte.
Quelle: ftd.de
© 2010 impulse.de
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück






















Diesen Artikel bookmarken bei...