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15.12.2010

Christliche Gewerkschaft: Richter stärken Zeitarbeiter

Von: Rademaker Maike

Zoom 
© AP
Die Zeitarbeitsbranche hat einen kräftigen Dämpfer erhalten. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte den Spitzenverband der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften, die CGZP, für nicht tariffähig.

Damit darf die CGZP keine Tarifverträge mehr mit Leiharbeitsunternehmen abschließen. Das Gericht äußerte sich allerdings nicht zu bereits bestehenden Tarifverträgen. Darüber muss in einem weiterhin offenen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin entschieden werden. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und von Verdi wurde das Urteil dennoch begrüßt. "Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich", sagte Verdi-Vize Gerd Herzberg.

Warnzeichen für Arbeitgeber

Für die Gewerkschaften des DGB ist das Urteil ein wichtiger Sieg. Sie bekämpfen die konkurrierenden christlichen Gewerkschaften und deren Dumpinglohn-Verträge seit Jahren mit aller Kraft. Die Hoffnung allerdings, dass es keine Verträge mit christlichen Gewerkschaften in der Zeitarbeit mehr geben wird, erfüllt sich mit dem Urteil nicht.

Zwar erfüllt die CGZP selbst nicht die erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen, um im eigenen Namen Tarifverträge abzuschließen, heißt es in einer Erklärung des BAG. Aber die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die Mitglied im CGZP ist, ist tariffähig und darf Tarifverträge abschließen - wenn auch nur in der Metall- und Elektroindustrie. Damit ist der Wirkungskreis enorm eingeschränkt. Der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe, äußerte sich daher zufrieden: "Das ist ein deutliches Warnzeichen für Arbeitgeber, genau hinzusehen, mit wem man einen Tarifvertrag abschließt."

Auch die Hoffnungen der Sozialversicherungen, rückwirkend Nachzahlungen bei den Sozialbeiträgen in Millionenhöhe eintreiben zu können, ist damit nicht erfüllt - allerdings nur vorerst. Denn das Berliner Landesgericht, hieß es in Erfurt, dürfte mit Blick auf die BAG-Entscheidung in Kürze das dazu laufende Verfahren entscheiden.

Hohe Nachforderungen

Sollte das Ergebnis so ausfallen wie am Dienstag, müssen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungen Nachforderungen bei den rund 1600 Zeitarbeitsfirmen stellen. Denn immer dann, wenn kein Tarifvertrag gilt, muss Leiharbeitern der gleiche Lohn ("Equal pay") gezahlt werden, wie der Stammbelegschaft eines Betriebes. Das gilt auch für die Sozialbeiträge - diese Differenz kann nachgefordert werden. Rückwirkend betroffen sind nach Schätzungen der IG Metall 200.000 Beschäftigte der insgesamt 930.000 Zeitarbeitsbeschäftigten. Bei den Sozialbeiträgen geht die Gewerkschaft von rund 500 bis 700 Mio. Euro Nachzahlung pro Jahr aus. Die IG Metall rechnet fest damit, dass es zu diesen Nachforderungen kommt.

Für den mittelständischen Zeitarbeitsverband AMP könnte das allerdings einen massiven Mitgliederverlust bedeuten. Ihr Anwalt erklärte am Dienstag in Erfurt, dass er in dem Fall dieser Nachforderungen mit einer Pleitewelle rechnet. "Es geht um die Existenz von vielen tausend Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden", sagte er vor dem Urteil. Kann das Zeitarbeitsunternehmen nicht zahlen, sind die Entleiher gefragt - und dazu dürften zahlreiche namhafte Unternehmen zählen.

© 2010 ftd.de

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