Das beschloss das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg. Allerdings müssen auch die EU-Mitgliedstaaten der Maßnahme noch zustimmen, wo der Vorschlag unter anderem bei Frankreich und Italien auf Bedenken stößt.
Die Unternehmen müssten zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie dürfen im Schnitt nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von höchstens einer Million Euro und eine Bilanzsumme von maximal 500 000 Euro haben. Nach Berechnungen der EU-Kommission soll die Maßnahme die gut 5,3 Millionen Kleinstunternehmen in der EU um etwa 6,3 Milliarden Euro im Jahr entlasten.
Es geht aber nur um die detallierten EU-Bilanzierungspflichten. Für die Steuererklärung wird die normale Buchführung mit Ein- und Ausgaben weiterhin notwendig sein.
"Das ist ein echter Beitrag für den Handwerker, Bäcker oder IT-Dienstleister vor Ort", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments und Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne. "Die EU macht damit ernst mit Bürokratieabbau in der Fläche." Betroffen seien Tausende von Kleinbetrieben allein in Deutschland. "Im Vergleich zu einem DAX-Unternehmen fällt bei einem Metzgereibetrieb oder einer Kfz-Werkstatt der Aufwand für einen Jahresabschluss schon ins Gewicht", sagte Lehne. "Hier können künftig Zeit und Kosten gespart werden."
Er gehe davon aus, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit nutze, forderte der CDU-Politiker. "Schließlich ist bei uns in Deutschland der Mittelstand die tragende Säule unserer Wirtschaft."
Quelle: dpa
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