11.12.2007

Expertenvotum: Top-Urteile für Unternehmer


© Foto: Frank Eidel
Experten der Spitzenverbände kürten im Auftrag von impulse die Steuerentscheidungen des Jahres.

Selten war das Votum der Experten so eindeutig: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Pendlerpauschale ist goldrichtig. Grund: "Die Kürzung des Kilometergelds ab 2007 ist ein Paradebeispiel für handwerklich schlechte Gesetz­gebung", moniert Berthold Welling, Steuerchef beim Bundesverband der Deutschen Industrie in Berlin. Da blieb den obersten Steuerrichtern praktisch nichts anderes übrig, als Bundesfinanzminister Peer Steinbrück abzumahnen. Diese spektakuläre Entscheidung für Firmenchefs und Arbeitnehmer gehört zu den fünf Top-Steuerurteilen des Jahres 2007 – ausgewählt von einer fachkundigen Jury aus Kammern und Verbänden in Berlin. Dazu hat impulse rund 1.000 Urteile von Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gesichtet, vorsortiert und den Experten zur Abstimmung vorgelegt. Die Entscheidungen sind für Unternehmer und ihre Familien bares Geld wert.

Die Urteile zeigen: Es gibt keinen Grund, schlampig produzierte Gesetze, allzu einseitige Anweisungen der Finanzverwaltung oder fehlerhafte Steuerbescheide einfach hinzunehmen. Im Gegenteil. Die Statistik zeigt: Wer sich wehrt, hat beste Aussichten auf Erfolg. Von den annähernd 800 Verfahren, die der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte, en­deten immerhin 44 Prozent (Vorjahr 42 Prozent) zugunsten von Firmenchefs, Arbeitnehmern oder privaten Investoren. "Eine Quote, die Mut macht", wertet Norman Peters vom Deutschen Steuerberaterverband.

Langer Weg zum Steuerglück

Langer Weg zum Steuerglück. Wer sich mit dem Finanzamt anlegt, braucht freilich einen langen Atem. Bis zu einem endgültigen Urteil kann es durchaus fünf bis sieben Jahre ­dauern. Erster Schritt: Akzeptiert das ­Finanzamt den Abzug von Ausgaben nicht oder streicht es pfiffige Gestaltungen, ist spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids ein Einspruch fällig. Bis die Beamten ­da­rüber befinden, gehen bei kniffligen Fragen schon mal zwölf Monate oder mehr ins Land. Zweiter Schritt: Stellen sich die Finanzbeamten stur, bleibt nur der Gang zu einem der zwölf Finanzgerichte. Auch deren Entscheidungen dauern. Mindestens ein Jahr, in jedem sechsten Fall sogar mehr als drei Jahre. Im dritten Schritt geht es zum Bundesfinanzhof nach München. Dort legen entweder Steuerzahler oder Finanzämter Revision gegen missliebige Entscheidungen der Finanzgerichte ein. Verfahrensdauer beim obersten deutschen Steuergericht: durchschnittlich zehn Monate, oft aber auch zwei bis drei Jahre. Doch damit nicht genug: Häufig reicht der BFH die Akte an die Finanz­gerichte zurück - das kostet weitere Monate oder Jahre.

Somit sind zunächst ordentlich Zeit und Geld zu investieren. Doch dass es sich lohnen kann, zeigt das Beispiel eines Garten- und Landschaftsbaumeisters vom Nieder­rhein. Fast sechs Jahre lag er mit dem Finanzamt im Clinch – obwohl er nur eine Auskunft haben wollte. Er hatte immer wieder Angebote an Gemeinden für die Gestaltung von Parkanlagen abgegeben. Doch stets bekam ein kommunaler Betrieb den Zuschlag. Der Verdacht des Unternehmers: Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen. Wahrscheinlich hat die kommunale Konkurrenz ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Anfragen an das örtliche Finanzamt liefen indes ins Leere.

Erst der BFH gab ihm recht, und das Finanzamt musste die Karten auf den Tisch legen. Tatsächlich arbeitete die Konkurrenz mit Preisen ohne Umsatzsteuer. Das will der Firmenchef nicht akzeptieren. Deshalb bereitet er eine sogenannte Konkurrentenklage vor. "Mit besten Aussichten auf Erfolg", sagt Jury-Mitglied Mat­t­hias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Was Sache ist, das wissen jetzt auch die Finanzbeamten, wenn Unternehmerfamilien Maschinen und Anlagen an die eigene Firma vermieten. Im Urteilsfall hatten die Fami­lienmitglieder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Nur mit dem Zweck, Maschinen zur Metallverarbeitung anzuschaffen und der eigenen GmbH zur Nutzung zu überlassen. Natürlich langfristig und gegen ordentliche Miete. Das ging lange gut. Die GmbH hatte aber das Recht, stets die technisch besten Maschinen zu verlangen. Als die Firma davon wiederholt Gebrauch machte, kam es zum Streit mit dem Finanzamt. Die GbR konnte nämlich die ausgemusterten Anlagen durchweg mit ordentlichem Gewinn abstoßen. Das sei keine steuerfreie private Vermögensverwaltung mehr, monierten die Beamten.

Prompt verlangten sie für sämtliche Verkaufsgewinne Einkommen- und Gewerbesteuer. Das Finanzgericht Baden-Württemberg schlug sich auf die Seite der Finanzbehörde. Doch noch im selben Jahr verbuchte die Familie einen glatten Erfolg beim BFH. Allein die Tatsache, dass die GbR öfter altes gegen neues Gerät austauscht, macht sie noch nicht zu einem Gewerbebetrieb. "Ein Erfolg, von dem viele Familienunternehmen profitieren können", freut sich Jury-Mitglied Doris Zur Mühlen.

Es bleibt spannend

Ein Blick auf die Agenda der Gerichte belegt: Mittelständische Firmenchefs und ihre streitkompetenten Berater bleiben dran. Einige hundert spannende Verfahren stehen zur Entscheidung an. Zum Beispiel zur Abrechnung von Firmenfahrzeugen. Strittig ist, ob das Finanzamt selbst dann Privatfahrten unterstellen und Steuern nach der Ein-Prozent-Methode verlangen darf, wenn die Autos allein für die Firma unterwegs sind, etwa als Montage- oder Werkstattwagen. Familien mit studierenden Kindern warten derweil auf ein Urteil, ob die Kosten für das Erststudium komplett als sogenannte vorweg­ge­nommene Werbungskosten absetzbar sind. Oder – wie es das Gesetz seit 2004 vorsieht – höchstens bis zu 4.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben.

Peer Steinbrück blickt nervös nach Luxemburg. Denn vor dem Europäischen Gerichtshof sind mehrere Verfahren zur Umsatzsteuer bei Warenlieferungen innerhalb der EU anhängig. Es geht etwa darum, welche Belege das Finanzamt verlangen darf und wann Firmenchefs haften müssen. Alles Kandidaten für die Urteile des Jahres 2008.

© 2007 impulse.de

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