Die Finanzämter in Deutschland machen schwere Fehler bei der Besteuerung der Arbeitnehmer. Es gebe weiterhin große Vollzugsdefizite, kritisierte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Dieter Engels, bei der Vorlage eines Gutachtens am Dienstag in Bonn. Eine Besteuerung nach Recht und Gesetz sei "nicht gewährleistet", sagte Engels.
So würde zum Beispiel die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in 80 bis 90 Prozent der Fälle gewährt, ohne dass die Finanzbeamten geprüft hätten, ob die Voraussetzungen vorliegen. Der Rechnungshof betont, dass die Zahl der Gesetzesänderungen im Steuerrecht seit 2006 von durchschnittlich 7,5 auf fast zehn pro Jahr gestiegen sei. Die Personalausstattung in Relation zu den Steuerfällen sei dagegen etwas schlechter geworden.
Mit ihrem Gutachten stellen die Kontrolleure Bund und Ländern ein schlechtes Zeugnis aus. Im Vergleich zum Gutachten von 2006 hat sich der Steuervollzug nicht verbessert. Die Bundesregierung ist bei der Steuervereinfachung nicht vorangekommen. Maschinelle Prüfverfahren in den Finanzämtern funktionieren schlecht. Nach Einschätzung des Rechnungshofs könnten sie wesentlich besser wirken, wenn die Gesetze einfacher wären.
Maschinelles Risikomanagement funktioniert schlecht
Große Lücken gibt es nicht nur bei den Handwerkerrechnungen, sondern auch bei den Werbungskosten von Arbeitnehmern. Selbst bei den Kostenarten, die die Finanzämter als "risikoarm" einstuften, stellten die Prüfer des Rechnungshofs in 34 bis 100 Prozent der Fälle "unschlüssige Angaben" der Steuerzahler fest. Der günstigste Wert entfiel auf die Verpflegungsmehraufwendungen. Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz waren es 52 Prozent, bei den Arbeitsmitteln 60 Prozent. Bei der doppelten Haushaltsführung fanden sich sogar in allen Fällen unplausible Angaben.
Bei den Werbungskosten stellte der Rechnungshof auch fest, wie schlecht das maschinelle Risikomanagement funktioniert. Diese Software soll signalisieren, welche Fälle sich die Finanzbeamten persönlich anschauen müssen und welche rein automatisch bearbeitet werden können. In den Fällen ohne Risikohinweis stellte der Rechnungshof bei den Fahrtkosten in 52 Prozent der Fälle fest, dass die Steuerzahler viel zu große Entfernungen angegeben hatten. Im Durchschnitt waren je Fall 333 Euro zweifelhafte Kosten anerkannt worden. Bei den Verpflegungskosten waren es 361 Euro und bei der doppelten Haushaltsführung 591 Euro.
Quelle: ftd.de
© 2012 impulse.de
Ihre Meinung
Versenden | Leserbrief | Druckversion | Zurück






















