Nach den historischen Übernahmeschlachten zwischen Porsche und VW sowie Schaeffler und Continental, bei denen sich die Angreifer unbemerkt große Aktienpositionen sicherten, hat der Gesetzgeber die Meldepflichten verschärft. Seit Februar müssen Unternehmen den Kapitalmarkt früher und umfassender informieren, wenn sie Aktien kaufen oder bestimmte Verträge abschließen.
So will es das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG), das voriges Jahr verabschiedet wurde und nun zu weiten Teilen in Kraft ist. Dazu hat die Finanzaufsicht BaFin einen Frage-Antwort-Katalog veröffentlicht, der die neuen Pflichten für Firmenkäufer präzisiert.
Kern der neuen Vorschriften: Unternehmen und Privatleute müssen den Kauf von Finanzinstrumenten wie Optionsscheine, Swaps oder spezielle Termingeschäfte bereits dann melden, wenn diese den Erwerb von mindestens fünf Prozent der Aktien einer Gesellschaft "ermöglichen". Zuvor griff die Meldepflicht erst, wenn die Papiere explizit zum Aktienerwerb "berechtigten", sagt Andreas Merkner, Partner bei Shearman & Sterling in München.
Diese Vorschrift war jedoch leicht zu umgehen, zum Beispiel mit Barausgleichsinstrumenten: Dabei handelt es sich um spezielle Optionsscheine auf Aktien, bei deren Fälligkeit der Vertragspartner - in aller Regel eine Bank - nicht die Aktien selbst liefern muss, sondern lediglich zur Auszahlung des Gegenwerts in bar verpflichtet ist. De facto waren solche Geschäfte aber oft darauf angelegt, dass die Bank am Ende trotzdem Aktien lieferte. So konnte sich etwa der Familienkonzern Schaeffler unbemerkt Anteile am Autozulieferer Continental sichern. Auch Porsche setzte beim Versuch, den Volkswagen-Konzern zu übernehmen, auf diese Strategie - scheiterte am Ende allerdings. Die Bundesregierung bremst mit dem neuen Gesetz aber keineswegs nur Anschleicher wie Schaeffler und Porsche aus. "Die Neuregelung ist sehr weit gefasst", sagt Reinhard Eyring, Partner bei Ashurst in Frankfurt, "sie gilt für zahlreiche Finanzinstrumente und Vertragsgestaltungen."
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