12.12.2005

Firmenwagen: Privat billiger fahren

Firmenchefs können die Umsatzsteuer für Privatfahrten mit dem Finanzamt aushandeln. Wann der Deal funktioniert.

Punktsieg für einen Spielhal­lenunternehmer aus Norddeutschland. Er muss für Privatfahrten seiner Mitarbeiter mit Firmenwagen zwar Einkommensteuer nachzahlen. Dagegen verbucht der Firmenchef bei der Umsatzsteuer nun eine Ersparnis in fünfstelliger Höhe. Denn er hatte reklamiert, dass die Finanzbeamten hier von den hohen Pauschalwerten für die Privatfahrten ausgegangen sind.

Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dürfe man alternativ auch einen bestimmten Anteil der tatsächlichen Autokosten heranziehen, argumentierte der Firmenchef - und bekam jetzt beim Niedersächsischen Finanzgericht Recht (Aktenzeichen 5 K 244/03).

Das Urteil kommt Unternehmern und Freiberuflern zupass, die mit ihrem Firmenwagen überwiegend geschäftlich unterwegs sind und keine Lust auf ein Fahrtenbuch haben. "Die können jetzt schnell einige hundert Euro im Jahr sparen", sagt Stefan Kuck, Steuerberater bei Rölfs Partner in Düsseldorf. Dazu vereinbaren sie mit dem Finanzamt, dass die Umsatz­steuer für Privatfahrten auf Basis der Fahrzeugkosten zu berechnen ist.

Wie hoch der private Kostenanteil ausfällt, ist zu schätzen und dem Finanzamt "glaubhaft zu machen". Das macht sich richtig bezahlt bei Anteilen von unter 30 Prozent. impulse zeigt, wie Firmenchefs das Finanzamt davon überzeugen können.

Den vollständigen Artikel können Sie in der impulse-Ausgabe 01/2006, Seite 126, nachlesen.

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